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Anfrage der Linksfraktion
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die „Rosinenpickerei“ der EU-Versender?
Erst kürzlich hatten die Grünen und die FDP kritische Fragen an die Bundesregierung zum geplanten Rx-Versandverbot. Nun hat auch die Linksfraktion eine Kleine Anfrage erstellt – allerdings mit völlig anderem Hintergrund. In dem Papier zitiert die Linksfraktion den wissenschaftlichen Dienst des Bundestages, nach dem ein Verbot verfassungskonform wäre, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Die Oppositionsfraktion will wissen, wann das Rx-Versandverbot umgesetzt wird.
Es gibt sie doch noch, die hartnäckigen Verfechter eines Rx-Versandverbotes im Bundestag. Während man aus der Unionsfraktion in den vergangenen Wochen eher nachdenkliche Gedanken zum Versandhandelskonflikt vernahm, bleiben die Linken auf Kurs und erhöhen nun den Druck auf die Große Koalition, die sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt hat, sich für ein Verbot „einzusetzen“. Die Grünen-Fraktion war mit einer Anfrage vor einigen Wochen am Bundesgesundheitsministerium abgeprallt: Die Grünen wollten wissen, wie man ein Verbot rechtskonform durchsetzen könne – das BMG wies die meisten Fragen ab, erklärte allerdings, dass der „Meinungsbildungsprozess“ noch nicht abgeschlossen sei. Auf eine ähnliche Anfrage der FDP-Fraktion an das BMG liegt noch keine Antwort vor.
Nun versuchen es also die Linken. Schon aus der Vorbemerkung liest man allerdings heraus, dass die Fragesteller keine andere Möglichkeit als das Rx-Versandverbot sehen, um die Apotheke vor Ort nach dem EuGH-Urteil zu schützen. So heißt es in der Erläuterung des Urteils etwa: „Ausländische Versandapotheken dürfen seitdem Boni und Rabatte für das Einlösen von Rezepten gewähren, was sowohl inländischen Versandapotheken als auch Präsenzapotheken nicht erlaubt ist. Über diesen Preiskampf sollen sie Vorteile gegenüber den Präsenzapotheken erhalten, deren Beratung in der Regel besser ist und die für die Notfallversorgung da sind.“
Rechtsgutachten des Bundestages: Rx-Versandverbot verfassungskonform
In ihrer Vorbemerkung weist die Linksfraktion auch auf das von der Noweda und dem Deutschen Apotheker Verlag in Auftrag gegebene wettbewerbsökonomische Gutachten zum Arzneimittel-Versandhandel hin, das der Gesundheitsökonom Professor Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Dr. Heinz-Uwe Dettling erstellt hatten. In dem Papier werde dargelegt – so die Linksfraktion –, dass viele Apotheken, „gerade auf dem Land, einem Preiswettbewerb nicht standhalten können und damit die Versorgungssicherheit in Frage gestellt würde“. Und weiter: „Bei einem Szenario mit beschränkten Boni würden mehr als 1000 Ortschaften mit weniger als 5000 Einwohnern die einzige Apotheke im Umkreis von fünf Kilometern verlieren.“ Die Oppositionsfraktion weist auch darauf hin, dass die drei Gutachter schon das EuGH-Urteil für rechtswidrig halten, da dieses in die Zuständigkeit der EU-Mitglieder für die eigene Gesundheitspolitik eingreife.
Es folgt ein spannender Teil in der Anfrage der Linken: Für die Fragen an das BMG erinnert die Fraktion an ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag. Diesen Dienst können die Abgeordnetenbüros für fachliche Recherchen beauftragen, die zum Beispiel juristischer Natur sind. Schon kurz nach dem EuGH-Urteil hatte die Linksfraktion den Wissenschaftlichen Dienst beauftragt, die Verfassungskonformität des Verbotes zu prüfen, weil Gegner des Verbotes schon damals argumentierten, das Verbot greife in die Berufsausübungsfreiheit ein.
1 Kommentar
ABDA
von Dr Schweikert-Wehner am 05.06.2018 um 11:51 Uhr
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