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Versandapotheken im Rahmenvertrag
Krankenkassen wollen weiterhin mit DocMorris abrechnen
Die Krankenkassen wollen auch in Zukunft mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiten. Gegenüber DAZ.online bestätigte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, dass man DocMorris und Co. für die Gewährung von Rx-Boni nicht bestrafen wolle. Die Versender dürfen somit weiterhin bei den Kassen abrechnen.
Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V regelt die genauen Abläufe der Arzneimittelversorgung und -abrechnung zwischen Apothekern und Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben ihn gemeinsam entwickelt und müssen alle Änderungen gemeinsam beschließen. Da der DAV den Vertrag als Kollektivvertrag stellvertretend für alle Apotheken abgeschlossen hat, berechtigt er unter anderem alle Vor-Ort-Apotheken in Deutschland zur direkten Abrechnung ihrer Leistungen bei den Krankenkassen.
In der Diskussion um das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung spielt der Rahmenvertrag seit Wochen eine wichtige Rolle. Er enthält einen Paragrafen, der nun in den Fokus geraten ist. Dieser regelt den Beitritt ausländischer Versandapotheken, wie etwa DocMorris oder der Europa Apotheek Venlo (EAV), zum Rahmenvertrag und die Konsequenzen. Dort heißt es: „Für Abrechnungen unter den Voraussetzungen nach Satz 1 gelten die Preisvorschriften nach § 78 Arzneimittelgesetz sowie § 7 Heilmittelwerbegesetz (sog. Rabattverbot).“ Der erwähnte § 78 AMG ist die Grundlage für die Arzneimittelpreisverordnung, in ihm ist geregelt, dass die Preisspannen vom Bundeswirtschaftsministerium festgelegt werden. Er enthält auch die Feststellung, dass die deutschen Preisregelungen auch für ausländische Versender gelten, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland liefern.
Apotheker schrieben an den Kassenverband
Viele Experten auf Apothekerseite sind nun der Meinung, dass die ausländischen Versender nicht mehr am Rahmenvertrag teilhaben dürften, weil sie nun einmal gegen genau diesen Passus verstoßen. Um DocMorris und Co. aus dem Vertrag rauszuschmeißen, müssten aber beide Vertragspartner zustimmen – der DAV und der GKV-Spitzenverband. Aus einem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes, das DAZ.online vorliegt, geht hervor, dass mehrere Apotheker den Kassenverband aufgefordert haben, DocMorris und die EAV aus dem Vertrag auszuschließen. Der Kassenverband erteilt dieser Idee nun eine entschiedene Absage.
Gegenüber DAZ.online sagte Johann-Magnus von Stackelberg (Vorstandsvize beim GKV-Spitzenverband): „Der GKV-Spitzenverband wird ausländische Versandapotheken, die Boni an ihre Kunden ausschütten, nicht sanktionieren. Gerade weil der EuGH Boni als nahezu einziges Instrument für ausländische Versandapotheken einstuft, um im Wettbewerb mit Präsenzapotheken in Deutschland bestehen zu können, sehen wir keine Basis für Sanktionen. Im Gegenteil – ein solcher Schritt würde dem Ziel der EuGH-Richter, für Wettbewerb zwischen Versand- und Präsenzapotheken zu sorgen, geradezu entgegenstehen.“ Dem Vernehmen nach hat der Kassenverband seine Position dem DAV in den vergangenen Tagen schriftlich mitgeteilt.
Kassen: Rahmenvertrag ist europarechtskonform auszulegen
Vielmehr sehen die Kassen den Ball nun im Feld des Gesetzgebers. Von Stackelberg zufolge sollte zunächst gesetzlich geklärt werden, wie man mit dem EuGH-Urteil umgeht, um dann Auswirkungen auf den Rahmenvertrag zu diskutieren. Von Stackelberg wörtlich: „Der Gesetzgeber wird zeitnah entscheiden müssen, welche Leitplanken er nach dem EuGH-Urteil im Sozialgesetzbuch setzen will. Danach wird sich zeigen, ob und wenn ja wie der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft anzupassen ist. Für uns bleibt es bei der Aussage: Den Versandhandel im digitalen Zeitalter komplett verbieten zu wollen, geht an den Verbraucherbedürfnissen vorbei.“
In dem Schreiben an die Apotheker erklärt der Kassenverband seine Entscheidung etwas genauer: „Der GKV-Spitzenverband hat es gegenüber dem bevollmächtigten Rechtsanwalt der Apotheken abgelehnt, DocMorris und die Europa Apotheek wegen der Boni-Gewährung aus dem Rahmenvertrag auszuschließen. Unserer Ansicht nach kann der GKV-Spitzenverband die europäischen Versandhandelsapotheken nicht ausschließen. Denn der Rahmenvertrag bietet hierfür nach der erforderlichen europarechtskonformen Auslegung keine Rechtsgrundlage mehr. Die Herstellerabschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer besteht auch im grenzüberschreitenden Versandhandel hiervon unberührt fort.“
Keine Strafen für DocMorris und die EAV
Der Kassenverband sieht auch nicht ein, die Vertragsmitglieder DocMorris und EAV für die Gewährung von Rx-Boni zu sanktionieren – und erklärt dies so: „Unseres Erachtens verstößt die Bonusgewährung der beiden EU-Versandhandelsapotheken nicht gegen den Rahmenvertrag. Zwar bestimmt dieser, dass die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht zulässig ist. Allerdings hat der EuGH erkannt, dass das Verbot der Gewährung von Boni nicht mit dem Europarecht im Einklang steht (Warenverkehrsfreiheit).“ Man wolle nichts verbieten, was der EuGH zuvor ausdrücklich erlaubt habe, heißt es weiter. Aus diesem Grund sei der Rahmenvertrag für die Krankenkassen nach dem EuGH-Urteil europarechtskonform auszulegen.
Geht der Plan der ABDA auf, wären Diskussionen um die Abrechnungsweise ausländischer Versandapotheken ohnehin hinfällig. Denn mit dem von den Apothekern und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) favorisierten Rx-Versandverbot dürften ausländische und inländische Versandapotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr versenden und somit auch nicht mehr mit den Kassen abrechnen.
5 Kommentare
Das is der Knaller
von Martin Lörzer am 14.02.2017 um 14:46 Uhr
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nochmal: Anarchie
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2017 um 9:09 Uhr
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AW: nochmal: Anarchie
von Heiko Barz am 14.02.2017 um 11:36 Uhr
Wie bereits ....
von gabriela aures am 14.02.2017 um 8:33 Uhr
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GKV - Spitzenverband mit Spitzenbeiträgen und mehr ...
von Christian Timme am 14.02.2017 um 1:33 Uhr
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