Versandapotheken im Rahmenvertrag

Krankenkassen wollen weiterhin mit DocMorris abrechnen

Berlin - 13.02.2017, 18:03 Uhr

DocMorris und EAV sollen bleiben: Der GKV-Spitzenverband will ausländische Versandapotheken nicht aus dem Rahmenvertrag schmeißen, nur weil sie Rx-Boni anbieten. (Foto: Sket)

DocMorris und EAV sollen bleiben: Der GKV-Spitzenverband will ausländische Versandapotheken nicht aus dem Rahmenvertrag schmeißen, nur weil sie Rx-Boni anbieten. (Foto: Sket)


Die Krankenkassen wollen auch in Zukunft mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiten. Gegenüber DAZ.online bestätigte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands, dass man DocMorris und Co. für die Gewährung von Rx-Boni nicht bestrafen wolle. Die Versender dürfen somit weiterhin bei den Kassen abrechnen.

Der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V regelt die genauen Abläufe der Arzneimittelversorgung und -abrechnung zwischen Apothekern und Krankenkassen. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben ihn gemeinsam entwickelt und müssen alle Änderungen gemeinsam beschließen. Da der DAV den Vertrag als Kollektivvertrag stellvertretend für alle Apotheken abgeschlossen hat, berechtigt er unter anderem alle Vor-Ort-Apotheken in Deutschland zur direkten Abrechnung ihrer Leistungen bei den Krankenkassen.

In der Diskussion um das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung spielt der Rahmenvertrag seit Wochen eine wichtige Rolle. Er enthält einen Paragrafen, der nun in den Fokus geraten ist. Dieser regelt den Beitritt ausländischer Versandapotheken, wie etwa DocMorris oder der Europa Apotheek Venlo (EAV), zum Rahmenvertrag und die Konsequenzen. Dort heißt es: „Für Abrechnungen unter den Voraussetzungen nach Satz 1 gelten die Preisvorschriften nach § 78 Arzneimittelgesetz sowie § 7 Heilmittelwerbegesetz (sog. Rabattverbot).“ Der erwähnte § 78 AMG ist die Grundlage für die Arzneimittelpreisverordnung, in ihm ist geregelt, dass die Preisspannen vom Bundeswirtschaftsministerium festgelegt werden. Er enthält auch die Feststellung, dass die deutschen Preisregelungen auch für ausländische Versender gelten, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland liefern.

Apotheker schrieben an den Kassenverband

Viele Experten auf Apothekerseite sind nun der Meinung, dass die ausländischen Versender nicht mehr am Rahmenvertrag teilhaben dürften, weil sie nun einmal gegen genau diesen Passus verstoßen. Um DocMorris und Co. aus dem Vertrag rauszuschmeißen, müssten aber beide Vertragspartner zustimmen – der DAV und der GKV-Spitzenverband. Aus einem Schreiben des GKV-Spitzenverbandes, das DAZ.online vorliegt, geht hervor, dass mehrere Apotheker den Kassenverband aufgefordert haben, DocMorris und die EAV aus dem Vertrag auszuschließen. Der Kassenverband erteilt dieser Idee nun eine entschiedene Absage.

Gegenüber DAZ.online sagte Johann-Magnus von Stackelberg (Vorstandsvize beim GKV-Spitzenverband): „Der GKV-Spitzenverband wird ausländische Versandapotheken, die Boni an ihre Kunden ausschütten, nicht sanktionieren. Gerade weil der EuGH Boni als nahezu einziges Instrument für ausländische Versandapotheken einstuft, um im Wettbewerb mit Präsenzapotheken in Deutschland bestehen zu können, sehen wir keine Basis für Sanktionen. Im Gegenteil – ein solcher Schritt würde dem Ziel der EuGH-Richter, für Wettbewerb zwischen Versand- und Präsenzapotheken zu sorgen, geradezu entgegenstehen.“ Dem Vernehmen nach hat der Kassenverband seine Position dem DAV in den vergangenen Tagen schriftlich mitgeteilt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Das is der Knaller

von Martin Lörzer am 14.02.2017 um 14:46 Uhr

"Denn der Rahmenvertrag bietet hierfür nach der erforderlichen europarechtskonformen Auslegung keine Rechtsgrundlage mehr." Der Rahmenvertrag ist die einzige Rechtsgrundlage für unser aller Handeln. Nicht zu fassen so eine Frechheit. Aber von dem Stackelberg war nichts anderes zu erwarten.

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nochmal: Anarchie

von Karl Friedrich Müller am 14.02.2017 um 9:09 Uhr

Diese Einstellung der Kk ist bedenklich und nicht nachvollziehbar.
Während Apotheken wegen kleinster Fehler und vermeintlichen Formfehlern die Zahlung verweigert wird, verstoßen Kk gegen den Liefervertrag.
Das ist nicht hinnehmbar.
Es zeigt auch die Einstellung der KK, dass sie sich weder an Verträge noch Gesetze halten müssen.
Sie müssen dazu gezwungen werden. Sonst, wie gesagt, haben wir Anarchie.

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AW: nochmal: Anarchie

von Heiko Barz am 14.02.2017 um 11:36 Uhr

Die Anarchie haben wir seit Oktober 2016!
Wie eine Grippewelle greift diese destruktive Vertragsverletzungswelle um sich.
Jeder, an diese Verträge gebundene Partner der Gesundheitsversorgung außer uns Basisapotheker, versucht in diesem Chaos sein Süppchen zu kochen.
Gibt es keine Strafen für Mißachtung der Verträge?
Kann man denn mit dem fadenscheinigen EUGH Urteil , dessen Ausgangssituation sich mit dem Düsseldorfer Urteil heute schon wieder ins Gegenteil wandelt, jeden rechtlichen Grundsatz ad absurdum führen.
Kann denn hier jeder machen was er will?
Eins ist aber klar, seit Oktober leben wir in einem chaotischen, anarchistischen Gesundheitswesen, dessen apothekenbezogene Führungsriege abgetaucht scheint, denn von F.Schmidt und vor allem vom Justitiar Tisch vernimmt man keinen Laut.
Wir müssen ja auch zur Kenntnis nehmen, dass die GKV Vertreter behaupten, die Politik setze sich ausschließlich mit Apothekenerhaltungsfragen auseinander.. Ha, ha.Ha...

Wie bereits ....

von gabriela aures am 14.02.2017 um 8:33 Uhr

...Pontius Pilatus wäscht die GKV ihre Hände in Unschuld.
Dumm stellen aus Kalkül ist das Motto.

Welcher fiese Plan liegt denn nahezu unterschriftsreif in der Schublade ?

Wir Dummdödel in unseren Vor-Ort-Buden sind zu selbstverständlich geworden, als daß unsere täglichen zigtausend kleinen, aber immens wichtigen Leistungen noch gewürdigt werden.
Unterschriften alleine werden das nicht ändern !

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GKV - Spitzenverband mit Spitzenbeiträgen und mehr ...

von Christian Timme am 14.02.2017 um 1:33 Uhr

Sehr geehrter Herr von Stackelberg,
ab wann darf ich denn als Einzahler und Patient auf europarechtskonforme Niedrig-Beiträge von EU-Krankenkassen bestehen?. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gerne erwarte ich Ihre Vollzugsmeldung ...

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