Versandapotheken im Rahmenvertrag

Krankenkassen wollen weiterhin mit DocMorris abrechnen

Berlin - 13.02.2017, 18:03 Uhr

DocMorris und EAV sollen bleiben: Der GKV-Spitzenverband will ausländische Versandapotheken nicht aus dem Rahmenvertrag schmeißen, nur weil sie Rx-Boni anbieten. (Foto: Sket)

DocMorris und EAV sollen bleiben: Der GKV-Spitzenverband will ausländische Versandapotheken nicht aus dem Rahmenvertrag schmeißen, nur weil sie Rx-Boni anbieten. (Foto: Sket)


Kassen: Rahmenvertrag ist europarechtskonform auszulegen

Vielmehr sehen die Kassen den Ball nun im Feld des Gesetzgebers. Von Stackelberg zufolge sollte zunächst gesetzlich geklärt werden, wie man mit dem EuGH-Urteil umgeht, um dann Auswirkungen auf den Rahmenvertrag zu diskutieren. Von Stackelberg wörtlich: „Der Gesetzgeber wird zeitnah entscheiden müssen, welche Leitplanken er nach dem EuGH-Urteil im Sozialgesetzbuch setzen will. Danach wird sich zeigen, ob und wenn ja wie der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft anzupassen ist. Für uns bleibt es bei der Aussage: Den Versandhandel im digitalen Zeitalter komplett verbieten zu wollen, geht an den Verbraucherbedürfnissen vorbei.“

In dem Schreiben an die Apotheker erklärt der Kassenverband seine Entscheidung etwas genauer: „Der GKV-Spitzenverband hat es gegenüber dem bevollmächtigten Rechtsanwalt der Apotheken abgelehnt, DocMorris und die Europa Apotheek wegen der Boni-Gewährung aus dem Rahmenvertrag auszuschließen. Unserer Ansicht nach kann der GKV-Spitzenverband die europäischen Versandhandelsapotheken nicht ausschließen. Denn der Rahmenvertrag bietet hierfür nach der erforderlichen europarechtskonformen Auslegung keine Rechtsgrundlage mehr. Die Herstellerabschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer besteht auch im grenzüberschreitenden Versandhandel hiervon unberührt fort.“

Keine Strafen für DocMorris und die EAV

Der Kassenverband sieht auch nicht ein, die Vertragsmitglieder DocMorris und EAV für die Gewährung von Rx-Boni zu sanktionieren – und erklärt dies so: „Unseres Erachtens verstößt die Bonusgewährung der beiden EU-Versandhandelsapotheken nicht gegen den Rahmenvertrag. Zwar bestimmt dieser, dass die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht zulässig ist. Allerdings hat der EuGH erkannt, dass das Verbot der Gewährung von Boni nicht mit dem Europarecht im Einklang steht (Warenverkehrsfreiheit).“ Man wolle nichts verbieten, was der EuGH zuvor ausdrücklich erlaubt habe, heißt es weiter. Aus diesem Grund sei der Rahmenvertrag für die Krankenkassen nach dem EuGH-Urteil europarechtskonform auszulegen.

Geht der Plan der ABDA auf, wären Diskussionen um die Abrechnungsweise ausländischer Versandapotheken ohnehin hinfällig. Denn mit dem von den Apothekern und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) favorisierten Rx-Versandverbot dürften ausländische und inländische Versandapotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr versenden und somit auch nicht mehr mit den Kassen abrechnen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

Das is der Knaller

von Martin Lörzer am 14.02.2017 um 14:46 Uhr

"Denn der Rahmenvertrag bietet hierfür nach der erforderlichen europarechtskonformen Auslegung keine Rechtsgrundlage mehr." Der Rahmenvertrag ist die einzige Rechtsgrundlage für unser aller Handeln. Nicht zu fassen so eine Frechheit. Aber von dem Stackelberg war nichts anderes zu erwarten.

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nochmal: Anarchie

von Karl Friedrich Müller am 14.02.2017 um 9:09 Uhr

Diese Einstellung der Kk ist bedenklich und nicht nachvollziehbar.
Während Apotheken wegen kleinster Fehler und vermeintlichen Formfehlern die Zahlung verweigert wird, verstoßen Kk gegen den Liefervertrag.
Das ist nicht hinnehmbar.
Es zeigt auch die Einstellung der KK, dass sie sich weder an Verträge noch Gesetze halten müssen.
Sie müssen dazu gezwungen werden. Sonst, wie gesagt, haben wir Anarchie.

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AW: nochmal: Anarchie

von Heiko Barz am 14.02.2017 um 11:36 Uhr

Die Anarchie haben wir seit Oktober 2016!
Wie eine Grippewelle greift diese destruktive Vertragsverletzungswelle um sich.
Jeder, an diese Verträge gebundene Partner der Gesundheitsversorgung außer uns Basisapotheker, versucht in diesem Chaos sein Süppchen zu kochen.
Gibt es keine Strafen für Mißachtung der Verträge?
Kann man denn mit dem fadenscheinigen EUGH Urteil , dessen Ausgangssituation sich mit dem Düsseldorfer Urteil heute schon wieder ins Gegenteil wandelt, jeden rechtlichen Grundsatz ad absurdum führen.
Kann denn hier jeder machen was er will?
Eins ist aber klar, seit Oktober leben wir in einem chaotischen, anarchistischen Gesundheitswesen, dessen apothekenbezogene Führungsriege abgetaucht scheint, denn von F.Schmidt und vor allem vom Justitiar Tisch vernimmt man keinen Laut.
Wir müssen ja auch zur Kenntnis nehmen, dass die GKV Vertreter behaupten, die Politik setze sich ausschließlich mit Apothekenerhaltungsfragen auseinander.. Ha, ha.Ha...

Wie bereits ....

von gabriela aures am 14.02.2017 um 8:33 Uhr

...Pontius Pilatus wäscht die GKV ihre Hände in Unschuld.
Dumm stellen aus Kalkül ist das Motto.

Welcher fiese Plan liegt denn nahezu unterschriftsreif in der Schublade ?

Wir Dummdödel in unseren Vor-Ort-Buden sind zu selbstverständlich geworden, als daß unsere täglichen zigtausend kleinen, aber immens wichtigen Leistungen noch gewürdigt werden.
Unterschriften alleine werden das nicht ändern !

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GKV - Spitzenverband mit Spitzenbeiträgen und mehr ...

von Christian Timme am 14.02.2017 um 1:33 Uhr

Sehr geehrter Herr von Stackelberg,
ab wann darf ich denn als Einzahler und Patient auf europarechtskonforme Niedrig-Beiträge von EU-Krankenkassen bestehen?. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Gerne erwarte ich Ihre Vollzugsmeldung ...

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