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Versandapotheken im Rahmenvertrag
Krankenkassen wollen weiterhin mit DocMorris abrechnen
Kassen: Rahmenvertrag ist europarechtskonform auszulegen
Vielmehr sehen die Kassen den Ball nun im Feld des Gesetzgebers. Von Stackelberg zufolge sollte zunächst gesetzlich geklärt werden, wie man mit dem EuGH-Urteil umgeht, um dann Auswirkungen auf den Rahmenvertrag zu diskutieren. Von Stackelberg wörtlich: „Der Gesetzgeber wird zeitnah entscheiden müssen, welche Leitplanken er nach dem EuGH-Urteil im Sozialgesetzbuch setzen will. Danach wird sich zeigen, ob und wenn ja wie der Rahmenvertrag zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Apothekerschaft anzupassen ist. Für uns bleibt es bei der Aussage: Den Versandhandel im digitalen Zeitalter komplett verbieten zu wollen, geht an den Verbraucherbedürfnissen vorbei.“
In dem Schreiben an die Apotheker erklärt der Kassenverband seine Entscheidung etwas genauer: „Der GKV-Spitzenverband hat es gegenüber dem bevollmächtigten Rechtsanwalt der Apotheken abgelehnt, DocMorris und die Europa Apotheek wegen der Boni-Gewährung aus dem Rahmenvertrag auszuschließen. Unserer Ansicht nach kann der GKV-Spitzenverband die europäischen Versandhandelsapotheken nicht ausschließen. Denn der Rahmenvertrag bietet hierfür nach der erforderlichen europarechtskonformen Auslegung keine Rechtsgrundlage mehr. Die Herstellerabschlagspflicht der pharmazeutischen Unternehmer besteht auch im grenzüberschreitenden Versandhandel hiervon unberührt fort.“
Keine Strafen für DocMorris und die EAV
Der Kassenverband sieht auch nicht ein, die Vertragsmitglieder DocMorris und EAV für die Gewährung von Rx-Boni zu sanktionieren – und erklärt dies so: „Unseres Erachtens verstößt die Bonusgewährung der beiden EU-Versandhandelsapotheken nicht gegen den Rahmenvertrag. Zwar bestimmt dieser, dass die Gewährung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht zulässig ist. Allerdings hat der EuGH erkannt, dass das Verbot der Gewährung von Boni nicht mit dem Europarecht im Einklang steht (Warenverkehrsfreiheit).“ Man wolle nichts verbieten, was der EuGH zuvor ausdrücklich erlaubt habe, heißt es weiter. Aus diesem Grund sei der Rahmenvertrag für die Krankenkassen nach dem EuGH-Urteil europarechtskonform auszulegen.
Geht der Plan der ABDA auf, wären Diskussionen um die Abrechnungsweise ausländischer Versandapotheken ohnehin hinfällig. Denn mit dem von den Apothekern und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) favorisierten Rx-Versandverbot dürften ausländische und inländische Versandapotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr versenden und somit auch nicht mehr mit den Kassen abrechnen.
5 Kommentare
Das is der Knaller
von Martin Lörzer am 14.02.2017 um 14:46 Uhr
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nochmal: Anarchie
von Karl Friedrich Müller am 14.02.2017 um 9:09 Uhr
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AW: nochmal: Anarchie
von Heiko Barz am 14.02.2017 um 11:36 Uhr
Wie bereits ....
von gabriela aures am 14.02.2017 um 8:33 Uhr
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GKV - Spitzenverband mit Spitzenbeiträgen und mehr ...
von Christian Timme am 14.02.2017 um 1:33 Uhr
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