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Apotheke vor Versand
Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot ist da
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf
für ein Gesetz zum Verbot des Rx-Versandhandels vorgelegt. Das Ministerium
von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bekennt sich darin klar für
den Erhalt der Apotheke vor Ort. Der Versandhandel könne nur ergänzende
Funktionen haben, der Negativtrend bei der Apothekenzahl müsse gestoppt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält Wort: DAZ.online liegt ein erster Referentenentwurf des „Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ vor. Das Gesetz soll laut BMG zwei Ziele haben: Erstens soll die wohnortnahe, flächendeckende Arzneimittelversorgung gesichert werden. Zweitens soll erreicht werden, dass die in Deutschland geltenden Zuzahlungsregelungen nicht durch Boni aus anderen Staaten unterlaufen werden.
Der Entwurf liest sich wie ein Manifest für die inhabergeführte Apotheke vor Ort. Das BMG argumentiert, dass in einem Sachleistungsprinzip, wie es in der Gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, Boni „in Form von Bargeld oder Gutscheinen“ nicht geben könne. Daher wolle man sich anderen 21 EU-Staaten anschließen und den Rx-Versandhandel untersagen, heißt es in dem Entwurf. Das BMG stellt auch klar: Mit dem Verbot wird die durch das EuGH-Urteil hergestellte Ungleichbehandlung zwischen EU-Versandapotheken und deutschen Versendern beseitigt.
Das EuGH-Urteil sei ein klarer Wettbewerbsnachteil für inländische Apotheken, heißt es weiter. Wörtlich schreibt das BMG: „Mit einer zunehmenden Verschiebung der Marktanteile hin zu den ausländischen Versandapotheken geht eine Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken einher, die bislang die persönliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung gewährleisten. Dies wiederum eröffnet ausländischen Versandapotheken, für die zudem das Fremdbesitzverbot nicht gilt und die deshalb als gewinnorientierte Kapitalgesellschaften agieren können, die Möglichkeit, in dünn besiedelten Gebieten mit lückenhafter stationärer Apothekenstruktur oder auch bei Engpässen in der Lieferbarkeit von Arzneimitteln erhöhte Preise durchzusetzen.“
Technisch will das Ministerium so vorgehen: Einerseits will das BMG den Paragraphen im Arzneimittelgesetz aufheben, der es EU-Versandapotheken derzeit noch verbietet, Rx-Boni zu gewähren. Gleichzeitig werden gleich mehrere Paragraphen geändert, um das Versandverbot gesetzlich zu verankern. Das Ministerium will außerdem sicherstellen, dass Botengänge von Apotheken weiterhin angeboten werden können. In der Apothekenbetriebsordnung soll daher festgehalten werden, dass das Verbot nicht gelte, wenn das Apothekenpersonal die Rx-Arzneimittel selbst ausliefere.
4 Kommentare
EuGH Urteil und Binnenmarkt
von Dr. Seltsam am 24.12.2016 um 11:06 Uhr
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Good Job Mr. Gröhe.
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:24 Uhr
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na bitte. geht doch...
von Konrad Mörser am 12.12.2016 um 19:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: na bitte. geht doch oder?
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:49 Uhr
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