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Apotheke vor Versand
Gesetzentwurf zum Rx-Versandverbot ist da
Entwurf liest sich wie ein Manifest für die Apotheke vor Ort
In der Begründung verteidigt Gröhes Ministerium das Rx-Versandverbot. Es fällt auf, dass das BMG das komplette Apothekensystem verteidigt. Offenbar geht man im Ministerium also davon aus, dass es für den Apothekenmarkt verheerende Konsequenzen hätte, wenn Rx-Boni aus dem Ausland dauerhaft gewährt werden könnten und dies vielleicht sogar inländischen Apotheken erlaubt werden könnte.
So heißt es in dem Entwurf: „Das deutsche Gesundheitssystem sieht im ambulanten Bereich eine regelhafte Versorgung mit Arzneimitteln durch wohnortnahe öffentliche Apotheken unter der persönlichen Verantwortung freiberuflich tätiger Apothekerinnen oder Apotheker vor. So konnte bisher eine qualitativ hochwertige, am Patientenwohl orientierte Versorgung gewährleistet werden. Deshalb war und ist es ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen, ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Apotheken zu erhalten und den noch immer leicht rückläufigen Trend bei der Entwicklung der Apothekenzahlen zu stoppen.“ Und weiter: Der Versandhandel könne daher nur eine ergänzende Funktion haben, ein Verdrängungswettbewerb müsse vermieden werden.
BMG benutzt Argument der Versandhändler
Ironischerweise argumentiert das BMG in erster Linie mit einer These, die in den vergangenen Wochen die Versandapotheken anführten, um eine Aufhebung der Preisbindung auch in Deutschland zu erzwingen. Das Ministerium beklagt, dass nach dem Urteil eine Inländerdiskriminierung entstanden sei, die durch das Rx-Versandhandelsverbot wieder aufgehoben werden müsse. „Gegenüber ausländischen Versandapotheken ist dies eine europarechtlich mögliche Inländerdiskriminierung. Die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung ist notwendig“, schreibt das Ministerium.
Außerdem stellt das Ministerium fest, wie ernst die Lage werden könnte, wenn man nicht einschreiten würde. „Ausländische Versandapotheken haben dadurch die Möglichkeit zur Erhöhung ihrer Marktanteile“, heißt es im Entwurf. Und daraus ergibt sich für das BMG eine direkte Bedrohung für die Apotheke vor Ort: „Mit einer Verschiebung der Marktanteile hin zu den Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland geht eine Ausdünnung des bestehenden Netzes öffentlicher Apotheken einher, die bislang die persönliche und wohnortnahe Arzneimittelversorgung gewährleisten.“
BMG: Versandapotheken können Versorgungslücken nicht schließen
Aus Sicht des CDU-geführten Ministeriums ist die sich dann ergebende Versorgungslücke zu groß, um von den Versandapotheken geschlossen werden zu können. An dieser Stelle der Begründung argumentiert das BMG sehr ähnlich wie die ABDA: „Versandapotheken werden diese Lücke nicht schließen können. Dies betrifft vor allem den Notdienst sowie die pharmazeutische Betreuung. Insbesondere ist davon auszugehen, dass komplexe Beratungen älterer Patientinnen und Patienten mit Polymedikation zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im persönlichen Kontakt und in Kooperation mit dem lokalen heilberuflichen Netzwerk besser und wirkungsvoller erbracht werden können als über Telefon oder Internet. Präsenzapotheken bieten zudem einen niedrigschwelligen Zugang zu benötigten Gesundheitsdienstleistungen einschließlich der Selbstmedikationsberatung, entlasten damit die Ärzte in vielen Fällen und wirken erforderlichenfalls aber auch auf einen Arztbesuch hin. Eine vergleichbare Lotsenfunktion können Versandapotheken nicht wahrnehmen.“
Nochmals verteidigt das BMG im Übrigen auch den Kurs, ausländischen Konzernen keinen Zugang zum deutschen Gesundheitsmarkt zu überlassen: „Eine in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene ausländische Versandapotheke wird sich maßgeblich an den Gewinnerwartungen der Kapitalgeber zu orientieren haben. Der Fokus dürfte dabei auf Patientengruppen mit regelmäßigem hohen Arzneimittelbedarf (insbesondere chronisch Kranken) liegen, die für die Rentabilität der Präsenzapotheken unverzichtbar sind.“
Dass sich die Bevölkerung gegen das Rx-Versandverbot wehrt, scheint das BMG nicht zu befürchten. Gröhes Ministerium meint, dass die Arzneimitteltherapiesicherheit „wesentlich“ davon abhänge, dass es ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Apotheker gebe. Auf dieser Grundlage könne „überzeugend vermittelt“ werden, dass es sich bei Arzneimitteln um ein besonderes Gut handele.
4 Kommentare
EuGH Urteil und Binnenmarkt
von Dr. Seltsam am 24.12.2016 um 11:06 Uhr
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Good Job Mr. Gröhe.
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:24 Uhr
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na bitte. geht doch...
von Konrad Mörser am 12.12.2016 um 19:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: na bitte. geht doch oder?
von Christian Timme am 12.12.2016 um 20:49 Uhr
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