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Nach dem EuGH-Urteil
Liegt die Lösung im Rahmenvertrag?
Nachdem der EuGH geurteilt hat, dass ausländische Arznei-Versender nicht an die deutsche Preisbindung für Arzneimittel gebunden sind, weisen Experten nun auf eine bisher nicht beachtete Regelung im Rahmenvertrag hin.
Die ABDA hat sich auf ihren „Plan B“ festgelegt: Als Reaktion auf das Urteil aus Luxemburg, dass Deutschland ausländischen Arzneimittelversendern Boni und Preisnachlässe nicht verbieten darf, will sie ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erreichen. Doch nicht jeder hält diese Forderung für realistisch. Für die Geschäftsführer des Arzneimittelimporteurs Kohlpharma, Jörg Geller, und der Apothekenkooperation Avie, Dominik Klahn, gehört das Versandverbot ins „Land der Träumerei“. Dabei sei das Verbot gar nicht nötig, denn die Lösung für die Wettbewerbsverzerrung ist in ihren Augen im Arzneimittel-Rahmenvertrag zu finden, wie sie gegenüber DAZ.online erklärten.
Rahmenvertrag fordert Einhaltung der Preisbindung
Im „Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ zwischen DAV und GKV-Spitzenverband heißt es nämlich im § 2b, der den Beitritt ausländischer Apotheken zum Rahmenvertrag regelt: „Für Abrechnungen unter den Voraussetzungen nach Satz 1 gelten die Preisvorschriften nach § 78 Arzneimittelgesetz sowie § 7 Heilmittelwerbegesetz (sog. Rabattverbot).“ Der erwähnte § 78 AMG ist die Grundlage für die Arzneimittelpreisverordnung, in ihm ist geregelt, dass die Preisspannen vom Bundeswirtschaftsministerium festgelegt werden. Er enthält auch die Feststellung, dass die deutschen Preisregelungen auch für ausländische Versender gelten, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland liefern.
„Eine Rabatt- oder Bonigewährung ist damit ein Verstoß gegen den Rahmenvertrag“, so Geller. Denn alle relevanten ausländischen Versandapotheken, die nach Deutschland liefern, sind dem Rahmenvertrag freiwillig beigetreten, um mit den deutschen Krankenkassen abrechnen zu können. Sie hatten sich diesen Beitritt sogar vor dem Bundessozialgericht erstritten. Die Geltung des deutschen Preisrechts ergibt sich für Geller und Klahn also aus einer freiwilligen vertraglichen Verpflichtung. Gegen Verstöße könnten zwar Wettbewerber nicht vorgehen, sehr wohl aber die Vertragspartner. Laut Rahmenvertrag drohen dann Verwarnungen, Vertragsstrafen bis zu 25.000 Euro oder Ausschluss des Apothekenleiters von der Versorgung für bis zu zwei Jahre.
Unabhängig von Geller und Klahn geht auch die Kölner Rechtsanwältin Dr. Sabine Wesser davon aus, dass ausländische Versandapotheken, die aufgrund ihres Beitritts zum Rahmenvertrag an der GKV-Versorgung teilnehmen, an die rahmenvertraglichen Vorgaben und damit an die Preisvorschriften nach § 78 AMG sowie das Heilmittelwerbegesetz gebunden sind. Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts dürfte hier nicht zum Zuge kommen, weil das Gemeinschaftsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lasse.
Sollte die rahmenvertragliche Preisregelung nicht eingreifen, dürften laut Wesser die ausländischen Versandapotheken so lange keine Arzneimittel zulasten der GKV abgeben, wie sie nicht mit den Krankenkassen Preisvereinbarungen getroffen haben. Denn gemäß § 3 RahmenV dürfen nur solche Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Kassen abgegeben werden, deren Preis entweder durch gesetzliche oder vertragliche Regelungen bestimmt oder zwischen Apotheke und Krankenkasse vereinbart ist.
23 Kommentare
EuGH-Urteil hebt Preisbindung für Medikamente auf
von Maik Preußner am 27.10.2016 um 14:33 Uhr
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Gute Gedanken
von Ivo Profen am 27.10.2016 um 10:51 Uhr
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Richtig
von dr.c.m.klotz am 26.10.2016 um 22:03 Uhr
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Solidarprinzip
von Werner Rusberg am 26.10.2016 um 22:02 Uhr
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AW: Solidarprinzip
von Michael Völter am 27.10.2016 um 20:00 Uhr
Lösungs-Optionen
von Uwe Hüsgen am 26.10.2016 um 20:45 Uhr
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AW: Geheimniskrämerei
von dr.c.m.klotz am 27.10.2016 um 0:17 Uhr
AW: Lösungs-Optionen/Geheimniskrämerei
von Uwe Hüsgen am 27.10.2016 um 9:33 Uhr
AW: das Bild nicht verstanden
von dr.c.m.klotz am 27.10.2016 um 12:28 Uhr
Die ....
von gabriela aures am 26.10.2016 um 20:37 Uhr
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Was meinen die ABDA-Juristen?
von G. Wagner am 26.10.2016 um 19:20 Uhr
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AW: Was meinen die ABDA-Juristen
von Heiko Barz am 27.10.2016 um 11:47 Uhr
Interessanter Ansatz
von Norbert Peter am 26.10.2016 um 19:12 Uhr
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AW: Interessanter Ansatz
von Norbert Peter am 26.10.2016 um 23:21 Uhr
Neuer Blickwinkel
von Ulrich Ströh am 26.10.2016 um 17:51 Uhr
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AW: Neuer Blickwinkel
von Daniela Klahn am 26.10.2016 um 18:53 Uhr
so läufts
von Erik Modrack am 26.10.2016 um 17:23 Uhr
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Herstellerabschlag entscheidend
von Dr. Thomas Müller-Bohn am 26.10.2016 um 17:20 Uhr
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AW: Herstellerabschlag entscheidend
von Bernd Jas am 27.10.2016 um 13:02 Uhr
Potential
von Daniela Klahn am 26.10.2016 um 17:08 Uhr
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Oh Mann....
von gabriela aures am 26.10.2016 um 16:44 Uhr
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AW: Oh Mann
von Frank Zacharias am 26.10.2016 um 17:33 Uhr
AW: Oh Mann
von Karl Friedrich Müller am 26.10.2016 um 19:08 Uhr
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