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ABDA-Präsident Schmidt im DAZ-Interview
„Das Rx-Versandverbot ist der Königsweg“
Friedemann Schmidt ist seit Januar 2013 der Präsident der ABDA. Zu Beginn seiner zweiten Amtszeit zieht er in einem ausführlichen Interview mit der DAZ eine persönliche Bilanz der vergangenen vier Jahre. Im Gespräch benennt er die gegenwärtigen Herausforderungen – Stichwort EuGH – und warnt vor vergifteten Geschenken.
Als Friedemann Schmidt vor vier Jahren als Präsident der
ABDA begann, steckte der Dachverband der Apotheker in einer tiefen Krise. Der
„Apotheker-Spion“ im Bundesgesundheitsministerium sorgte für Schlagzeilen, die
Apotheken hatten nach der Verabschiedung des AMNOG zwei harte Jahre hinter sich. Zudem musste Schmidt
gerade zu Beginn viel Kritik einstecken. Im Interview mit der DAZ sagt der
ABDA-Präsident heute rückblickend: „Es gibt Dinge, mit denen bin ich zufrieden, und
es gibt Dinge, mit denen ich nicht zufrieden bin. Vor allem aber habe ich
gelernt, dass meine Erwartungen an die Geschwindigkeit, mit denen man Dinge
verändern kann, zu groß waren“. Letztlich habe die ABDA jedoch viel erreicht in diesen vier Jahren. Beispiele sind etwa die Einführung des Nacht-
und Notdienstfonds und die Festsetzung des Kassenabschlags. Ebenso die nun noch
anstehende Verbesserung der Rezepturvergütung. Großen Eindruck habe bei ihm zudem die Verabschiedung des Perspektivpapiers 2030 hinterlassen, sagt Schmidt.
Nach dem Amtsantritt war es, als ob ich aus dem Windschatten eines Baums in den Sturm getreten wäre. (…) Die Schärfe in der persönlichen Auseinandersetzung, die hat mein Fell dicker werden lassen. Das ist einerseits schade, andererseits aber unvermeidlich.“
Honorar bleibt Top-Thema
Doch auch in der jetzt angelaufenen Amtszeit bleibt noch einiges zu tun. Ein gewichtiges Defizit sieht Schmidt weiterhin beim Honorar: „Wir brauchen für das packungsbezogene Abgabehonorar endlich einen zukunftssicheren Anpassungsmechanismus“. An dieser Forderung habe sich seit vier Jahren nichts geändert. „Hier muss sich etwas tun, denn sonst kommt es zur Ausplünderung der Apotheken“. Grundsätzlich will Schmidt aber am Fundament der pauschalen, packungs- und abgabebezogenen Vergütung festhalten. Doch es müsse eine weitere Säule hinzutreten: Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen müssten ebenfalls wirtschaftlich erbracht werden können. Denn: Es werde nicht gelingen, eine hochqualifizierte, zeitaufwendige pharmazeutische Dienstleistung wie wir sie in Apotheken etwa bei ARMIN oder der Medikationsanalyse erbringen, auf die Pauschale umzulegen, so der ABDA-Präsident. Bislang fehlt allerdings die Rechtsgrundlage, um diese neuen Dienstleistungen zu vergüten. Schmidt zeigt im Interview auf, wo die Probleme bei der Umsetzung liegen.
Keine Experimente nach dem EuGH-Urteil
Ein weiterer dicker Brocken sind die Folgen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016. Der ABDA-Präsident ist zuversichtlich, dass Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) das Rx-Versandverbot durchsetzen kann: „Ich glaube schon, dass die Chancen gut stehen, vor allem weil sich die CDU-Fraktion festgelegt hat – und die CDU stellt den zuständigen Minister“. Er sei optimistisch, dass auch mit dem Koalitionspartner eine Einigung gefunden werde.
Die SPD-Gegenvorschläge, beim Apothekenhonorar anzusetzen statt den Versand zu verbieten, hält Schmidt für nicht hinreichend konkret. Dem Grundsatz, das Apothekenhonorar weiterzuentwickeln, verschließe man sich natürlich nicht. „Wir müssen nur sehr gut aufpassen, dass wir uns kein vergiftetes Geschenk einfangen. Diese Vorschläge sollen uns auf einer bestimmten, emotionalen Ebene ansprechen. Veränderungen müssen aber immer auf der Basis eines soliden wirtschaftlichen Fundaments stattfinden“. Experimente könne es hier nicht geben. Schmidt äußert sich zudem zu weiteren kursierenden Vorschlägen wie dem EuGH-Urteil begegnet werden kann. Sie seien hilfreich, weil man an ihnen den Goldstandard prüfen könne. „Wir nehmen sie wahr und prüfen sie. Wir gehen aber nicht davon ab, dass das Rx-Versandverbot der Königsweg ist“.
Wer uns vorwirft, wir seien Europafeinde, der kennt uns nicht – oder ist böswillig. Aber natürlich kritisieren wir einen Teil der Politik der EU-Kommission.“
Auch vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils wird für Schmidt das Thema Europa in der neuen Amtszeit wichtig sein. Hier wolle er sich stärker persönlich engagieren. „Die Zukunft des Subsidiaritätsprinzips wird eine essenzielle Frage für die Apotheker sein. Die Erosion der Freiberuflichkeit darf sich so nicht weiter fortsetzen!“
Das gesamte Interview mit Friedemann Schmidt finden Sie in der aktuellen DAZ Nr. 1, 2017, S. 24.
5 Kommentare
Chapeau!
von Wolfgang Müller am 05.01.2017 um 18:54 Uhr
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Dispensierungs-Assistent?
von Christian Timme am 04.01.2017 um 23:12 Uhr
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Sorry soll heißen: "One ABDA, one Voice".
von Christian Timme am 04.01.2017 um 22:11 Uhr
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Überfällig aber mit Zukunft.
von Christian Timme am 04.01.2017 um 22:03 Uhr
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AW: One ABDA,one voice ...
von gabriela aures am 04.01.2017 um 22:49 Uhr
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