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Rauchstopp: Was zahlt die Krankenkasse?
Immer wieder konfrontieren Kunden Apotheker bei der Beratung zu Nikotinersatzpräparaten mit der Frage: „Zahlt das nicht die Krankenkasse?“
Die Antwort ist hier eindeutig und in § 34 SGB V Abs. 1 A gesetzlich fest verankert: Arzneimittel, die hauptsächlich dazu dienen, die Lebensqualität der Patienten zu erhöhen, schließt die Krankenkasse von der Erstattung aus. Darunter fallen auch Arzneimittel zur Rauchentwöhnung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) argumentiert: „Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, ist jeder Verbraucher für deren Finanzierung selbst verantwortlich.“ Somit zahlen Raucher Nikotinersatzpräprate oder andere Arzneimittel, die ihre Rauchwentwöhnung unterstützen sollen, selbst.
Der G-BA listet in der Anlage II der Arzneimittelrichtlinie Präparate, die von der Erstattung ausgeschlossen sind: Nikotin (Niquitin®, Nicopass®, Nicopatch®, Nicorette®, Nicotinell®, Nikofrenon®), Bupropion (Zyban®) und Vareniclin (Champix®).
Die Arzneimittel Bupropion und Vareniclin sind rezeptpflichtig, dennoch aber nicht erstattungsfähig. Sie fallen nicht unter die First-Line-Therapie zur Rauchentwöhnung, sondern sollen erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Nikotinersatztherapie erfolglos geblieben ist.
Rauchstopp: Wie klappt`s?
Am Anfang steht unabdingbar ein eiserner Wille und die Entschlossenheit, mit dem Rauchen aufzuhören. Die ersten zigarettenfreien Tage sind die schlimmsten – aber, mit jedem Tag ohne Zigarette fällt es Rauchern leichter, auf sie zu verzichten. Und: Mit jedem zigarettenfreien Tag steigen die Erfolgsaussichten, dauerhaft rauchfrei zu bleiben. Gerade die schwere Anfangszeit können sich Raucher durch Nikotinersatzpräparate erleichtern: Gelegenheitsraucher kommen meist mit Akutpräparaten wie Kaugummis, Inhalern oder Sprays gut zurecht. Für regelmäßige Raucher eignen sich langwirksame Nikotinersatzpräparate wie Pflaster. Starke Raucher profitieren von einer Kombination beider Systeme. Nikotinersatzpräparate erhalten Raucher rezeptfrei in der Apotheke. Die drei „A-Tipps“ sollten Raucher immer versuchen umzusetzen: aufschieben, ausweichen, ablenken. Und: Raucher müssen ihre Nikotinersatzpräparate selbst bezahlen.
5 Kommentare
Rauchstopp
von Melanie am 18.06.2019 um 9:53 Uhr
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Erfahrungen mit den NichtraucherHelden
von Stefanie am 02.10.2018 um 16:04 Uhr
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von Götz Uwe Kress am 26.01.2018 um 23:00 Uhr
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von Gianluca am 09.01.2018 um 12:47 Uhr
von NichtraucherFormel am 09.01.2018 um 12:53 Uhr
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von Helena am 15.08.2017 um 12:24 Uhr
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