Wirkstoffe, schwangere Patientinnen und pDL

Kein Theophyllin, mehr Biologika – aktualisierte Facharzt-Leitlinie Asthma

Stuttgart - 27.03.2023, 12:15 Uhr

Um lokal zu wirken, wird die Mehrzahl der Asthmatherapeutika inhalativ angewandt. (Foto: WavebreakMediaMicro / AdobeStock) 

Um lokal zu wirken, wird die Mehrzahl der Asthmatherapeutika inhalativ angewandt. (Foto: WavebreakMediaMicro / AdobeStock) 


Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin hat ihre S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma aktualisiert und bescheinigt sich einen therapeutischen Konzeptwechsel: Asthmasymptome sollen künftig nicht mehr reaktiv bekämpft, sondern präventiv angegangen werden. Dabei sollen auch Apotheken helfen.

Mit einer Lebenszeitprävalenz von 8,4 Prozent in Deutschland, zählt Asthma zu den häufigen Erkrankungen. Empfehlungen für die Versorgung dieser Patient:innen in der Bundesrepublik liefern gleich mehrere Asthma-Leitlinien. Eine davon, die S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma, mit der Zielgruppe der Pneumolog:innen, ist nun aktualisiert worden.

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„Das generelle Therapiekonzept besteht nicht mehr in der Reaktion auf Symptome, sondern in der nachhaltigen Prävention ihres Auftretens, mit dem Ziel, eine bestmögliche Asthma-Kontrolle oder eventuell sogar eine Asthma-Remission mit so wenigen Medikamenten als möglich und mit so wenigen Nebenwirkungen als möglich zu erreichen“.

S2k-Leitlinie zur fachärztlichen Diagnostik und Therapie von Asthma


Während inhalative Glucocorticoide, kurz- sowie langwirksame Beta-2-Rezeptoragonisten und langwirksame Anticholinergika ihren festen Platz im Stufenschema der Bedarfs- und Langzeittherapie von Asthma behalten, bewertet die Leitlinie den Einsatz von Theopyllin und Montelukast nun kritischer. Erstere Präparate „sollen in der Asthma-Therapie nicht mehr verordnet werden“ heißt es und für zweitere habe die US-amerikanische Arzneimittelaufsichtsbehörde eine „‚blackbox warning‘ bezüglich potenzieller neurologischer und/oder psychiatrischer Nebenwirkungen ausgesprochen“, weshalb das nur für Kinder zugelassene Präparat lediglich in begründeten Einzelfällen eingesetzt werden „kann“. 

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Biologika wurden in ihrer Bedeutsamkeit hingegen heraufgestuft. Diese seien „das klare Primat“ bei schwerem Asthma, das mit inhalativen Therapeutika nicht ausreichend behandelt werden kann. Orale Steroide in der Langzeittherapie sollen hier nur noch zum Einsatz kommen, wenn auch Biologika versagen.

Zur Behandlung von schwerem Asthma sind folgende Biologika zugelassen:

  • Omalizumab (Anti-IgE)
  • Mepolizumab (Anti-IL-5)
  • Reslizumab (Anti-IL-5)
  • Benralizumab (Anti-IL-5)
  • Dupilumab (Anti-IL-4)
  • Tezepelumab (Anti-TSLP)

Ein Kapitel widmet die Leitlinie auch der Behandlung von schwangeren Asthmatikerinnen. Bei der Beratung dieser sei entscheidend zu vermitteln, dass ein unkontrolliertes Asthma ein größeres Risiko für das Ungeborene darstelle als die Asthma-Therapie. Bestehende, wirksame Langezeit- und Bedarfstherapien sollen daher während der Schwangerschaft fortgeführt und insbesondere die Dosis inhalativer Corticosteroide nicht reduziert werden. Eine Indikation für einen Kaiserschnitt stelle die Asthmaerkrankung nicht dar.

Was ist eigentlich Typ-2-Asthma?

Asthma kann anhand seiner Ätiologie oder anderer Kriterien in verschiedene Typen eingeteilt werden, beispielsweise in (nicht-)allergisches, eosinophiles oder schmerzmittelinduziertes Asthma. In der aktualisierten Leitlinie neu hinzugekommen ist das sogenannte „Typ-2-Asthma“, bei dem Zytokine nicht von den T-Helferzellen des adaptiven, sondern von unspezifischen „innate lymphoid cells“ des angeborenen Immunsystems ausgeschüttet werden. Marker für das Vorliegen eines Typ-2-Asthmas sind Stickstoffmonoxid in der Ausatemluft sowie eine hohe Zahl eosinophiler Granulozyten.

Auch auf die Rolle der Apotheken bei der Versorgung von Asthma-Patient:innen geht die Leitlinie ein. Die Einbeziehung des Apothekenpersonals bei der Schulung der Inhalationstechnik, beispielsweise im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistung „erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“, beschreibt die Leitlinie als „sinn- und „wirkungsvoll“. Und „auch die Überprüfung der Asthma-Medikation durch kompetente Apotheker kann hilfreich sein“ ist an anderer Stelle zu lesen. 

Allerdings solle unbedingt vermieden werden, dass in der Apotheke ein Wechsel des verordneten Inhalators erfolge, beispielsweise aufgrund eines Rabattvertrages. Eine Einschätzung, die viele Apotheker:innen teilen dürften. Bleibt zu hoffen, dass Apothekenteams entsprechend künftig auf (noch) offene(re) Ohren stoßen, wenn sie in der pneumologischen Facharztpraxis anrufen, um ein neues Rezept für ein passendes, lieferbares Device zu erbitten oder um Auffälligkeiten abzuklären, die in der Medikationsanalyse zutage getreten sind.


Gesa Gnegel, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (gg)
redaktion@daz.online


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