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Grippe-Impfsaison 2022/23
BMG plant erneut mit Grippeimpfstoff-Reserve von 30 Prozent
Wie schon in den vergangenen Jahren erschwert die Corona-Pandemie die Planung für die Grippe-Impfsaison im Herbst. Um sicherzustellen, dass der Bedarf an Impfstoffen dann tatsächlich gedeckt werden kann, will das BMG weiterhin für 30 Prozent Reserve sorgen. Dafür preist es im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz rund 75 Millionen Euro ein.
Seit gestern liegt der Referentenentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz vor. Auch die Apotheken sollen zum Sparpaket aus dem Hause Lauterbach beitragen: Dem Entwurf zufolge soll der Kassenabschlag von derzeit 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung oder Rezeptur, die zulasten der GKV abgegeben werden, steigen. Vorgesehen ist dies für eine Dauer von zwei Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes.
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An anderer Stelle hingegen sieht sich das Ministerium offenbar gezwungen, Geld locker zu machen: Für den Herbst plant es erneut mit einer zusätzlichen Grippeimpfstoff-Reserve in Höhe von 30 Prozent. Eingepreist sind dafür insgesamt 75 Millionen Euro Mehrausgaben für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – bis zu 50 Millionen Euro einschließlich Mehrwertsteuer für die Impfstoffe sowie bis zu 25 Millionen Euro für die ärztliche Vergütung.
„Die Abschätzung des tatsächlichen Bedarfs an Grippeimpfstoff für die Grippesaison 2022/2023 ist aufgrund der COVID-19-Pandemie erheblich erschwert“, heißt es dazu im Entwurf. Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags für saisonale Grippeimpfstoffe werde daher für die kommende Saison beibehalten.
Auch Apotheken sollen impfen
Dann dürfen übrigens voraussichtlich auch Apotheken im gesamten Bundesgebiet ins Impfgeschehen eingreifen: Mit dem kürzlich verabschiedeten Pflegebonusgesetz macht der Gesetzgeber das Impfen gegen Grippe in den Apotheken unabhängig von Modellprojekten möglich. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in der vergangenen Woche läuft jetzt die Frist für den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den GKV-Spitzenverband, insbesondere die Vergütung zu regeln. Zwei Monate Zeit haben sie dafür – gelingt es ihnen nicht, eine Einigung zu erzielen, muss innerhalb eines weiteren Monats die Schiedsstelle eine Entscheidung herbeiführen. Planmäßig sollte das bis Ende September geschehen sein, sodass die Apotheken im Herbst in ganz Deutschland zur Nadel greifen können.
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