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Sparpläne aus dem BMG genauer betrachtet
Erhöhter Abschlag würde Apotheken fast so belasten wie der Wegfall des Notdienstfonds
Die Erhöhung des Apothekenabschlags soll bei den Krankenkassen gemäß dem jüngsten Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zu Einsparungen von 170 Millionen Euro pro Jahr führen. Das ist als Entlastung hoch gegriffen, und doch wäre die Belastung bei den Apotheken so groß, als würde die GKV fast keinen Beitrag mehr zur Notdienstfinanzierung leisten. DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat genauer nachgerechnet.
Nach dem ersten Entsetzen über die geplante massive Belastung der Apotheken durch einen erhöhten Kassenabschlag richtet sich die nächste Frage darauf, wie groß die Belastung genau wäre und wie stark die Krankenkassen entlastet würden. Dabei ergibt sich schon eine Ungereimtheit in der Zeitangabe. Im Referentenentwurf werden Einsparungen „in den Jahren 2023 und 2024“ erwähnt, aber gemäß der vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll der Apothekenabschlag bereits mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für genau zwei Jahre von 1,77 Euro auf 2,00 Euro pro Rx-Arzneimittel erhöht werden. Demnach würde die Maßnahme schon vor dem Jahreswechsel wirken – wenn das Gesetz vor dem 1. Januar 2023 in Kraft treten sollte.
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Gemäß dem gestern bekannt gewordenen Referentenentwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sollen die Krankenkassen durch den erhöhten Kassenabschlag um 170 Millionen Euro entlastet werden. Im Kontext des vorherigen Satzes, der sich auf die jährliche Entlastung durch die Solidarabgabe der Pharmaindustrie bezieht, ist damit offensichtlich eine jährliche Einsparung gemeint, also 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Entlastung für die Krankenkassen bei einer Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2,00 Euro beträgt 23 Cent brutto je Rx-Packung. Bei 739 Millionen Rx-Packungen ergäbe das die genannten 170 Millionen Euro. Im Jahr 2021 haben die Apotheken gemäß dem Apothekenwirtschaftsbericht der ABDA 756 Millionen Rx-Packungen abgegeben. Davon müssen die Packungen für Selbstzahler und zulasten der PKV abgezogen werden. Hingegen müssen die Rezepturen für die GKV addiert werden. Bei einem Marktanteil der GKV von 80 Prozent und 12 Millionen Rezepturen ergäbe dies etwa 617 Millionen Rx-Arzneimittel.
Die Maßnahme würde den Krankenkassen dann etwa 142 Millionen Euro Ausgaben pro Jahr ersparen. Mit den propagierten 170 Millionen Euro Einspareffekt dürfte sie in der politischen Diskussion also wirkungsvoller erscheinen, als sie tatsächlich ist. Für die Krankenkassen wäre der Vorteil angesichts ihres gewaltigen Finanzvolumens allerdings überschaubar. Das Apothekenentgelt hatte 2021 nur noch 1,9 Prozent der GKV-Ausgaben betragen. Die Einsparung durch die Erhöhung des Kassenabschlags würde nur 0,5 Promille der GKV-Ausgaben des Jahres 2021 ausmachen.
Für Apotheken netto 19 Cent weniger pro Rx-Packung
Für die Apotheken ist der Betrag hingegen erheblich. Allerdings entspricht die Entlastung der Krankenkassen nicht der Belastung der Apotheken. Denn bei einem Brutto-Apothekenabschlag von 2,00 Euro und 19 Prozent Mehrwertsteuer würde der Netto-Apothekenabschlag 1,68 Euro pro Packung betragen. Das sind 19 Cent mehr als der derzeitige Abschlag von 1,49 netto (1,77 Euro brutto). Die übrige Entlastung der GKV würde der Fiskus über die Mehrwertsteuer tragen. Die Apotheken würden demnach bei 617 Millionen Rx-Arzneimitteln mit 117,2 Millionen Euro pro Jahr belastet. 19 Cent pro Rx-Packung sind fast so viel wie der Beitrag für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen (20 Cent) oder den Notdienstfonds (21 Cent). Ein etwas größerer Unterschied ergibt sich nur, weil die 19 Cent „nur“ die GKV betreffen, die beiden anderen Beträge hingegen auch die Selbstzahler. So würde mit einem befristeten Sonderopfer für zwei Jahre weitgehend rückgängig gemacht, was vor Jahren mühsam als Honorar für den Notdienst eingefordert wurde. Oder anders ausgedrückt: Die GKV würde faktisch kaum noch einen Beitrag zur Notdienstfinanzierung leisten, weil das Geld an anderer Stelle wieder abgezogen wird.
Umgerechnet auf eine Durchschnittsapotheke würde die Belastung 6.400 Euro pro Jahr betragen. Dies würde unmittelbar auf den Rohertrag und letztlich auf das Betriebsergebnis durchschlagen. Denn es geht um eine simple Kürzung der Einnahmen. Hier sind weder Effizienz noch sinnvolles Sparen möglich, sondern es würde einfach weniger Geld an die Apotheken fließen.
5 Kommentare
Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen gegengerechnet
von Dr. Berthold Pohl am 06.07.2022 um 9:05 Uhr
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AW: Honorar für pharmazeutische Leistungen
von Dr. Thomas Richter am 06.07.2022 um 9:12 Uhr
Lauterbachs Gesetz
von Dr. Thomas Richter am 06.07.2022 um 8:32 Uhr
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.
von Anita Peter am 05.07.2022 um 9:34 Uhr
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Rechte Tasche linke Tasche plus Mehrarbeit/Kosten
von Michael Weigand am 05.07.2022 um 9:26 Uhr
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