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DAZ-Fresh-up – was Apotheker wissen müssen
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum T-Rezept
Kreuze ergänzen, Rezeptgültigkeit und Entlassrezepte
Darf der Arzt die vorgeschriebenen Kreuze handschriftlich setzen?
Handschriftlich oder maschinell: Dazu gibt es in der Arzneimittelverschreibungsverordnung keine Vorgabe.
Dürfen Apotheken fehlende Kreuze ergänzen?
Nein. Es ist ausdrücklich eine „Bestätigung der ärztlichen Person“ vorgesehen.
Wie lange ist ein T-Rezept gültig?
T-Rezepte sind bis zu sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung gültig (vgl. § 3a Abs. 4 AMVV).
Können T-Rezepte im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt und beliefert werden?
Das geht. Für T-Rezepte gelten dann die gleichen Regeln wie für alle anderen Rezepte. Die Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements müssen laut Rahmenvertrag als Entlassrezepte gekennzeichnet werden (vgl. § 6 Abs. 6 RahmenV) und dürfen nur innerhalb von drei Werktagen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung beliefert werden. Werktage sind Wochentage von Montag bis Samstag, der Tag der Ausstellung zählt mit.
Können Notfallverschreibungen analog zu BtM-Rezepten auf einem rosa Rezept ausgestellt werden?
Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid dürfen nur auf einem T-Rezept verschrieben werden. Notfall-Verschreibungen sind nicht vorgesehen.
Gibt es Verschreibungshöchstmengen?
Wirkstoffbezogene Höchstmengen wie bei Betäubungsmitteln gibt es nicht. Die zu überprüfende Höchstmenge bezieht sich auf die individuelle Dosierung für den einzelnen Patienten. Es gibt nämlich einen maximalen Zeitraum, für den verschrieben werden darf: für Frauen im gebärfähigen Alter darf die verschriebene Menge den Bedarf für vier Wochen nicht übersteigen, ansonsten sind es zwölf Wochen. Somit bezieht sich die Höchstmenge auf die individuelle Dosierung für den einzelnen Patienten und der damit verbundenen Anzahl der Packungen mit der entsprechenden Wirkstärke, die dem Patienten verschrieben worden sind. Gibt es Unsicherheiten bezüglich der verschriebenen Menge, muss die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt beziehungsweise der Ärztin halten.
Wann muss die Durchschrift (Teil II) ans BfArM übermittelt werden?
Die Apotheke muss die Durchschrift wöchentlich ans BfArM schicken. Die Bundesoberbehörde rät, beim Verschicken darauf zu achten, dass die Dokumente nicht mit Tesafilm, Heftklammern oder ähnlichem in den Briefumschlägen befestigt sind, um eine Beschädigung zu vermeiden, heißt es.
Das Datum des Versands muss dokumentiert werden.
Wie viele Verordnungen dürfen auf ein T-Rezept?
Auf alle ab dem 15. September 2011 vom BfArM ausgegebenen T-Rezepte darf nur noch eine Verordnung, also nur ein lenalidomid-, pomalidomid- oder thalidomidhaltiges Arzneimittel. Die Verordnung von mehreren Packungen des gleichen Mittels mit derselben Wirkstoffstärke ist aber möglich. Verschiedene Stärken gehen nicht.
Auf die von Anfang 2009 bis zum 14. September 2011 ausgegebenen T-Rezepte können bis zu drei Verordnungen umfassen. Da sie weiterhin gültig sind, können sie auch weiterhin drei Verordnungen umfassen.
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