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Notfallzulassung für Biontech in USA erweitert
Auch Kinder ab 12 Jahren boostern?
In den USA dürfen seit dem 3. Januar auch Kinder ab zwölf Jahren offiziell geboostert werden. Die Notfallzulassung des Coronaimpfstoffs von Biontech wurde entsprechend angepasst. Auch in Deutschland können Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren übrigens schon jetzt rechtssicher eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten. Das hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits im Dezember klargestellt.
Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat am gestrigen Montag die Notfallzulassung des COVID-19-Impfstoffs von Biontech/Pfizer erweitert und damit Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus für 12- bis 15-Jährige zugelassen. Die Behörde sei nach der Auswertung von Daten zu 6.300 Jugendlichen in Israel zu dem Ergebnis gekommen, dass der zusätzliche Schutz vor dem Virus, vor Krankenhausbehandlungen und vor Todesfällen die geringen Risiken deutlich überwiege. In den USA ist für Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 17 Jahren nur der Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen.
Auch an einige gefährdete Kinder zwischen fünf und elf Jahren mit besonders geschwächtem Immunsystem sei die Verabreichung einer dritten Impfdosis möglich, teilte die FDA weiter mit – beispielsweise nach einer Organspende.
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Die US-Behörde hat außerdem den nötigen zeitlichen Abstand für eine Auffrischungsimpfung für alle Altersgruppen mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer von sechs auf fünf Monate verkürzt. Bei Moderna-Geimpften bleibt es in den USA vorerst bei sechs Monaten Abstand zwischen der zweiten Impfung und der Auffrischung.
In Deutschland wird derzeit nur ab 30 Jahren mit Moderna geimpft. Grundsätzlich kann die Auffrischimpfung ab 18 Jahren hierzulande aber schon nach drei Monaten erfolgen. Kinder werden von dieser letzten Impfempfehlung der STIKO zur Booster-Impfung unter bestimmten Bedingungen auch schon berücksichtigt (z. B. Immundefizienz).
Auch in Deutschland können Zwölfjährige schon jetzt geboostert werden – unabhängig von STIKO-Empfehlung
Am 28. Dezember stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zudem klar, dass Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 grundsätzlich erhalten können. Darauf habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hingewiesen: Im Fall eines Impfschadens bestehe auch dann ein Versorgungsanspruch, soweit mit einem für diese Personengruppe „grundsätzlich zugelassenen mRNA-Impfstoff“ geimpft werde. Eine STIKO-Empfehlung, die es derzeit ebenso nicht gibt wie einen für die Auffrischung Minderjähriger zugelassenen Impfstoff, sei keine Voraussetzung.
In einem Brief an die Gesundheitsminister der Länder sowie den KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen habe Lauterbach betont: Wer im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung geimpft werde, habe einen Anspruch auf Versorgung im Fall eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz. Die Impfung könne dabei „im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassung oder aber auch zulassungsüberschreitend erfolgen, wenn dies nach ärztlicher Einschätzung für die zu impfende Person und nach dem Stand der Wissenschaft medizinisch vertretbar ist“. Auch dann bestehe im Fall eines Impfschadens ein Anspruch auf Versorgung gegen den Staat.
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Bei Personen mit einer Immunschwäche ist nach der STIKO-Empfehlung ein Booster sogar schon ab fünf Jahren möglich. Für Kinder von fünf bis elf Jahren steht ein spezieller Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer bereit.
Auch das mehrfache Boostern – etwa von Personen, die nach einer Impfung kaum Antikörper bilden – sei grundsätzlich möglich, so die KBV. „Die Zahl der Auffrischimpfungen ist nach den arzneimittelrechtlichen Zulassungen nicht begrenzt“, erklärte Lauterbach. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass für die mRNA-Impfstoffe eine homologe Auffrischimpfung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
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