Forderung zum Umgang mit dem E-Rezept

Froese: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben“

Kiel - 01.11.2021, 13:45 Uhr

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig Holstein, Peter Froese, fordert, auch den E-Rezept-Ausdruck als Dokument einzustufen. (Foto: KBV)

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig Holstein, Peter Froese, fordert, auch den E-Rezept-Ausdruck als Dokument einzustufen. (Foto: KBV)


Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbands des Schleswig-Holstein, fordert, den Ausdruck des E-Rezept-Zugangscodes als Dokument einzustufen. Dies sei für den Patientenschutz nötig und eröffne Möglichkeiten bei technischen Ausfällen. Außerdem warb Froese in einem glühenden Vortrag für ein Branchenportal in der Hand der Apotheker. Er begründete ausführlich, warum die Delegiertenversammlung des Verbands der Beteiligung an der neu zu gründenden Digitalgesellschaft GEDISA zugestimmt habe.

Für die Apotheken steht bei der Digitalisierung derzeit das E-Rezept im Mittelpunkt. Dies war auch ein zentrales Thema im Bericht des Verbandsvorsitzenden Peter Froese bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Schleswig-Holstein am 30. Oktober in Kiel. Dass die Gematik ihre App als offiziellen Transportweg für das E-Rezept entwickelt habe, habe den Apothekern hohe Kosten erspart, erklärte Froese. Nun müssten die Apothekenteams dafür sorgen, dass die Patienten diese App nutzen, indem sie ihnen die Anwendung erklären. Beim Umgang mit den Impfzertifikaten hätten sie gezeigt, dass sie das können.

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Die Regierung sei auf wichtige Forderungen der Apotheker zum E-Rezept eingegangen, aber es gebe noch eine wichtige Botschaft: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben“, forderte Froese. Dies könne noch umgesetzt werden. Denn die entscheidende Rechtsverordnung zum Umgang mit dem E-Rezept stehe weiterhin aus. 

Tokenausdruck als Dokument – Antwort auf viele Fragen

Froese erinnerte an seinen schon oft geäußerten Vergleich, ein Rezept dürfe nicht weniger sicher als ein Busfahrschein sein. Auch ein Fahrschein sei nur im Original gültig und dürfe nicht kopiert werden. Ein Ausdruck des E-Rezept-Tokens auf normalem Papier könne aber beliebig oft kopiert oder fotografiert und dann irgendwo eingelöst werden. Möglicherweise sei das Arzneimittel dann schon aufgrund einer unbemerkt und illegal angefertigten Kopie des Tokens abgegeben worden und der Patient erhalte nichts mehr. Das berühre die Versorgungssicherheit.

Die Forderung, den Ausdruck als Dokument einzustufen, sei daher Patientenschutz. Damit werde zugleich für die Ausfallsicherheit des E-Rezepts gesorgt. Wenn der Ausdruck des Tokens ein Dokument sei, könne auch auf dieser Grundlage das Arzneimittel abgegeben werden, wenn das Internet, die Telematikinfrastruktur (TI) oder eine Hardwarekomponente ausfalle. Es seien nur zwei Wege für die Übermittlung des Tokens nötig, auf Papier oder elektronisch über die Gematik-App und über keine andere.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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