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Norddeutsches Apothekenrechenzentrum
NARZ: Bereit für das E-Rezept, aber skeptisch beim Zeitplan
Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) arbeitet intensiv am E-Rezept. Vorstand und Geschäftsführung sind aber skeptisch, ob es Anfang 2022 flächendeckend starten wird. Zudem sieht sich das NARZ durch die AvP-Insolvenz in seiner bisherigen Geschäftspraxis mit offenen Treuhandkonten und ohne Forderungsabtretungen bestätigt. Künftig möchte es mit Kooperationen und neuen Produkten weitere Zielgruppen erschließen, beispielsweise bei Abrechnungen für die PKV und Krankenhausapotheken.
Bei der Mitgliederversammlung am 11. September in Hamburg erklärte der NARZ-Vorstandsvorsitzende Dr. Jörn Graue, mit einer neuen Bundesregierung „wird nicht nur für uns alles anders werden“. Das NARZ sei für das E-Rezept bereit, aber es sei abzusehen, „dass noch lange Zeit das Papierrezept neben dem elektronischen Rezept die tragende Rolle spielen wird“. Es gehöre nicht viel dazu, vorherzusehen, „dass selbst die partielle Einführung zu dem festgesetzten Zeitpunkt mehr als ambitioniert zu sein scheint“. Graue verglich die Veränderungen durch die Digitalisierung mit der Industrialisierung.
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In dieser Umbruchzeit habe unerwartet die Pandemie auch den härtesten Verfechtern des freien Warenverkehrs klargemacht, dass der „Ort-Apotheke“ und dem „Ort-Personal“ eine wesentlich tragendere Bedeutung einzuräumen sei als kapitalgesellschaftlich gesteuerten EU-Versendern. „Wenn man im Versandhaus sitzt, sollte man tunlichst nicht mit Steinen werfen“, erklärte Graue und verwies auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zum Heilmittelwerbegesetz. Graue sieht darin „eine beachtliche Kehrtwendung in der rechtlichen Wahrnehmung subsidiärer Gesetzgebung“.
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Pandemiebekämpfung und ihre Folgen
Zur Pandemiebekämpfung erklärte Graue, die Ausgaben des Bundesgesundheitsministeriums sprengten jeden Rahmen, und warnte: „Der Kassensturz wird fürchterlich sein.“ Die Apotheken könnten daraufhin kein Entgegenkommen der Krankenkassen erwarten. Deren Funktionäre verorteten die Ursachen für ihre ausgelaugten Rücklagen inzwischen weniger bei den Kosten der Pandemie und mehr beim exorbitanten Ausgabeverhalten des Ministeriums. Die gute Sache, der der Regel-Wirrwarr dienen solle, rechtfertige nicht immer den Eifer, folgerte Graue. Das gelte auch für den Datenschutz. Bei der Drohung von Datenschützern, Bußgelder gegen Apotheken wegen der vorübergehenden Aufzeichnung persönlicher Daten zu verhängen, irritiere schon der Ansatz. Denn auch hier gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem dürften gemäß Bundesdatenschutzgesetz keine Bußgelder gegen öffentliche Stellen verhängt werden und es sei hier darüber nachzudenken, ob Apotheken in diesem Fall rechtspolitisch als solche einzustufen seien.
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