Wie versichert man E-Rezepte?

„Den Apotheken droht der Totalschaden“

Stuttgart - 10.08.2021, 07:00 Uhr

VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel warnt: Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben. (Foto: AVNR / Alois Müller)

VDARZ-Vorstandsmitglied Klaus Henkel warnt: Sollte der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren gehen, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben. (Foto: AVNR / Alois Müller)


Tägliche Abrechnung wäre die beste Lösung

Gegen welche Arten von Risiken wurden denn bisher die Papierrezepte versichert? Welche Risiken sehen Sie im Zusammenhang mit den Verordnungsdatensätzen der E-Rezepte?

Sobald das heutige Papierrezept getaxt wird, ist es durch das jeweilige Rechenzentrum schon in der Apotheke versichert. Das Haftungsrisiko wird mit der Übergabe der Papierrezepte an die Kostenträger gegen Empfangsquittung übergeleitet. So ist es in den alten Verträgen geregelt worden. Eine solche klare Regelung gibt es hinsichtlich des E-Rezepts noch nicht. Und sich hinsichtlich dieses Haftungsaspekts auf das Wohlwollen der Kostenträger einzulassen oder deren Diktat hierzu abzuwarten, halte ich persönlich für zu gefährlich. Solche Aspekte, die seitens des VDARZ von hoher Relevanz sind, müssen vorher geregelt sein. Hierzu unterstützen wir den DAV gern mit unserem Know-how.

Mit welchen Fragen beschäftigen Sie sich aktuell bei Ihren Gesprächen mit den Versicherungsunternehmen?

Die Berechnung einer Versicherungsprämie ist reine Mathematik. Je länger der Zeitraum des Versicherungsrisikos und je höher das Versicherungsvolumen, umso höher ist die zu zahlende Prämie. Relevant ist also der genaue Risikozeitpunkt der Übergabe an die Kostenträger. Dieser Zeitpunkt ist genau zu klären. Er ist aber noch nicht juristisch sauber definiert und es gibt hierzu unterschiedliche Auffassungen. Bevor wir mit dem E-Rezept starten, muss hierzu Klarheit für alle Beteiligten bestehen.

Wurde vonseiten des DAV denn bisher überhaupt kein mögliches Konzept entwickelt? Das E-Rezept wird politisch ja seit nunmehr 20 Jahren diskutiert.

Genau hier wollen wir als VDARZ den DAV unterstützen. Auch der gerade aktualisierte Vertrag im Bereich der Onkologie geht in keiner Weise auf diese Veränderungen ein, wo gerade hier die Abrechnungssummen in Millionenhöhe vom Volumen besondere Risiken darstellen. Daher würden wir gerne bei den neuen Vertragsverhandlungen mit am Tisch sitzen und uns zu diesen Themen einbringen.

Welche Lösung schlagen Sie vor? Wie müssten E-Rezepte versichert werden?

Die beste Lösung wäre, wenn die Rechenzentren täglich mit den Kostenträgern abrechnen dürften. Dadurch würden die Beträge nicht künstlich, wie zurzeit durch die Sammelrechnung noch vorgegeben, erhöht. Die Haftungsübergabe erfolgt dann tagesgenau und die Risiken durch Katastrophen wie Hochwasser würden nicht mehr so schnell Existenzen in Gefahr bringen. Es ist sicherlich auch im Sinne der Finanzdienstleistungsaufsicht, Risiken durch schnellere Zahlungsströme zu minimieren. Das verbleibende Versicherungsrisiko wäre deutlich geringer. Hierzu würde sich der VDARZ gerne mehr einbringen wollen.

Herr Henkel, vielen Dank für das Gespräch.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Gewollt ?!

von ratatosk am 10.08.2021 um 9:56 Uhr

Für die Kassen ist es doch klar, jedes verlorene e-rezept kann ins Bonustöpfchen. Wenn die unseriösen Retaxschickanen nicht mehr so sprudeln, wird halt hier der Ausgleich hergestellt. Auf Computerprobleme und Netzaufälle kann man sich verlassen. D 2.0 in Kassen und Kapitalhand

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E-Rezept (u.a. auch deren Abrechnung)

von Hermann Vogel am 10.08.2021 um 9:19 Uhr

Für die Apotheke vor Ort ist das E -Rezept eine Lösung, für das es eigentlich kein Problem gibt, außer man ist Aktionär einer ausländischen Versandapotheke.
Dass sich die Apothekenrechenzentren bzw. deren Geschäftsführer intensiv und professionell um die Abrechnung der E-Rezepte kümmern (und nicht um den Aufbau von digitalen Plattformen für deren Vermittlung), dürfte aus Sicht der Apotheken vor Ort die richtige Entscheidung sein.
Und wer glaubt, dass die Apotheken zukünftig kein apothekereigenes Rechenzentrum brauchen, hat aus der Vergangenheit wohl nichts gelernt.
Denn die Zukunft der inhabergeführten Apotheke vor Ort ist unabhängig vom E-Rezept, aber sicherer mit apothekereigenen Rechenzentren Rechenzentren!

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E-Rezept

von Conny am 10.08.2021 um 8:42 Uhr

Es wird der Gau für die Vorortapotheken.

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