- DAZ.online
- News
- Politik
- Mehr Aufwand für weniger...
Neue Testverordnung soll am 25. Juni in Kraft treten
Mehr Aufwand für weniger Geld
Etwas weniger Pflichten und mehr Geld für KVen
Den KVen soll allerdings die Prüfung der Abrechnungen etwas leichter gemacht werden als zunächst angedacht. Sie müssen beispielsweise nur noch die Plausibilität und nicht mehr zusätzlich die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen prüfen. Sie müssen auch nicht die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen feststellen. Sie haben zudem stichprobenartig und, sofern dazu Veranlassung besteht, gezielte vertiefte Prüfungen der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen durchzuführen. Die Staatsanwaltschaften müssen sie in Verdachtsfällen zwar noch unterrichten, aber nicht „unverzüglich“. Eine Mitteilung zu den Zahlungen an Leistungserbringer an die Finanzbehörden ist gar nicht mehr vorgesehen. Während einer laufenden Abrechnungsprüfung können die KVen zudem Auszahlungen aussetzen. Dies soll die Fälle reduzieren, in denen sie am Ende wieder Rückzahlungsansprüche geltend machen müssen.
Zudem sollen KVen und die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes „zum Zweck der gegenseitigen Information über Tatsachen mit Bedeutung für die Beauftragung und die Aufhebung der Beauftragung sowie für die Abrechnungsprüfung“ kooperieren.
Für all das sollen die KVen auch wieder etwas mehr Geld bekommen: Der zum 1. Juni von 3,5 auf 2 Prozent abgesenkte Verwaltungskostenansatz für Nicht-KV-Mitglieder steigt ab 1. Juli wieder. Dann werden wieder 3,5 Prozent des Gesamtbetrags der Abrechnungen abzüglich der Sachkosten fällig. Maßgeblich für die Anwendung des angepassten Verwaltungskostenersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.