Patientenvertreter kritisieren G-BA-Beschluss

Austausch von Biologika: sinnvoll oder gefährlich?

Berlin - 21.08.2020, 07:00 Uhr

Der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, betont, dass eine Umstellung auf ein Biosimilar nur dann erfolgen sollte, wenn keine Patienten-individuellen Faktoren dagegen sprechen. (Foto: G-BA)

Der Unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Professor Josef Hecken, betont, dass eine Umstellung auf ein Biosimilar nur dann erfolgen sollte, wenn keine Patienten-individuellen Faktoren dagegen sprechen. (Foto: G-BA)


Mit einem Beschluss vom gestrigen Donnerstag gibt der Gemeinsame Bundesausschuss den Ärzten Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnungsweise von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln an die Hand. Die Patientenvertreter im G-BA warnen vor Nocebo-Effekten, Adhärenz-Problemen und Anwendungsfehlern. Und auch die AG Pro Biosimilar sieht den Beschluss teilweise kritisch. Eine Entscheidung zur Austauschbarkeit in den Apotheken steht noch aus.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am gestrigen Donnerstag einen Beschluss zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln gefasst. Demnach finden Ärzte künftig in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung solcher Präparate. In einem zweiten Schritt werde das Gremium Regeln zur Substitution von Biologika in der Apotheke beschließen, informiert der G-BA in einer Pressemitteilung. Beide Regelungsaufträge gehen auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zurück.

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„Im Sinne einer wirtschaftlichen Verordnungsweise sollen Ärztinnen und Ärzte zu Beginn einer Therapie mit biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln wirkstoffbezogen ein preisgünstiges Produkt auswählen“, schreibt der Bundesausschuss. „In der Regel ist das, sofern vorhanden, ein Biosimilar.“ Werden Patienten bereits mit einem Biologikum behandelt, soll der behandelnde Arzt prüfen, ob eine Umstellung auf ein kostengünstigeres Nachahmerprodukt möglich ist. Für alle Biosimilars, die mit Bezug auf dasselbe Referenzarzneimittel die Zulassung erhalten haben, sei grundsätzlich eine therapeutische Vergleichbarkeit gegeben.

„Voraussetzung für die Umstellung bei einer bereits laufenden Arzneimitteltherapie ist insbesondere, dass keine patientenindividuellen medizinischen Gründe gegen den Wechsel auf ein anderes Präparat sprechen.“ Dies können laut Pressemitteilung zum Beispiel unerwünschte andere Wirkungen und Unverträglichkeiten oder auch eine instabile Therapiesituation sein.

Rabattvertrag geht vor

Zudem stellt der G-BA klar: „Sowohl bei der Erstverordnung als auch bei der Umstellung gilt: Sofern die Krankenkasse der Versicherten oder des Versicherten für ein Arzneimittel einen Rabattvertrag abgeschlossen hat, ist auf diesem Wege die Wirtschaftlichkeit der Verordnung sichergestellt. Ein weiterer Kostenvergleich durch die Ärztin oder den Arzt ist nicht notwendig.“

„Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von preisgünstigeren Nachahmerpräparaten hat der Gesetzgeber den G-BA beauftragt, Hinweise zu deren wirtschaftlicher Verordnungsweise zu geben, um damit verbundene Einsparmöglichkeiten für die solidarisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung besser nutzbar zu machen“, erläutert Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des G-BA. „Die vom G-BA beschlossenen Hinweise an die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind eine Richtschnur für die wirtschaftliche Verordnungsweise bei der Therapie mit dieser besonderen Gruppe von Arzneimitteln – selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, dass die Verordnung eines Biosimilars patientenindividuell und medizinisch vertretbar ist.“

AG Pro Biosimilars: Beschluss fördert vor allem Rabattverträge

Die AG Pro Biosimilar begrüßt den Beschluss – jedoch nicht uneingeschränkt. „Positiv ist es aus Sicht der AG Pro Biosimilars, dass hier einmal mehr die Rolle des Arztes gestärkt wird“, heißt es in einer Pressemitteilung des Branchenverbands. „Er muss auch weiterhin den Patienten über das neue Präparat und etwaige Anwendungshilfen beraten und so die Umstellung auf ein Biosimilar betreuen. Gleichzeitig soll er, so der G-BA wörtlich, wo immer möglich, ein preisgünstiges Produkt – in der Regel ein Biosimilar – verordnen.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Herrn Mischer

von Dr.Diefenbach am 21.08.2020 um 9:45 Uhr

Ich lasse mich gerne korrigieren:M.E. nach stellt die NEUeinstellung nicht das Problem dar, sondern die UMstellung.Ich würde es daher sehr begrüssen,WENN die DAZ zu dem Thema einen unserer Hochschullehrer zu einer Stellungnahme bewegen könnte.Das bringt sicher einige Klarstellungen.-Zum GBA:Hier allerdings vertrete ich ganz dezidiert die Meinung, dass die Pharmazeuten Sitz und Stimme brauchen, was halt an Mehrheitsbeschlüssen(wegen Geld"Mangel") scheiterte-.So,jetzt warte ich gerne auf eine wissenschaftliche Klarstellung .Wie gesagt, ich lasse mich da korrigieren!!!

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Biosimilars

von Dr.Diefenbach am 21.08.2020 um 8:00 Uhr

Adieu Wissenschaft,adieu Vortragsreihen.Die "Entscheidertruppe GBA",die Pharmazeuten sind ja Dank ABDA Beschluss nicht vertreten,-DAS rächt sich jetzt mal WIEDER-legt nur Wert auf die Wirtschaftsdaten.Ich erinnere an etliche Veröffentlichungen von Professor Dingermann et al. oder Professor Blume et al. usw. zu dieser Sachlage.Hier werden teilweise ganz andere Parameter aufgezeigt.,Die gelten dann nicht mehr??Die Wissensvermittlung des Studiums bzgl. Kinetik,Dynamik usw-alles EGAL????

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AW: Biosimilars

von Michael Mischer am 21.08.2020 um 8:58 Uhr

Ich verstehe Sie nicht, Herr Kollege:

Der G-BA formuliert hier den Auftrag an den Arzt, er möge ein möglichst günstiges Produkt mit gleichem Wirkstoff verwenden, wenn nicht patientenindividuelle Faktoren vorlegen, die ein bestimmtes Produkt bevorzugen lassen und damit gegen eine Umstellung/Einstellung auf das günstige Produkt sprechen. Wo genau sehen Sie da das vollkommene Ignorieren der Wissenschaft?
Ist nicht die absichtliche Wahl eines teureren Produkts, wenn ein günstigeres gleichwertig wäre, reine Geldverschwendung? Und wenn Ärzte nicht fundiert entscheiden könnten, welches Produkt für einen Patienten geeignet ist und welches nicht, dann wäre das schon heute ein Problem. Denn am Ende beschreibt der G-BA nur den Status Quo - bei den Biologika war und bleibt es vorerst die Entscheidung des Arztes, welches Produkt verwendet wird.

Oder geht es Ihnen darum, dass nur der Arzt diese Entscheidung treffen darf? Nun - diese Entscheidung dem Apotheker zu ermöglichen, sieht der Gesetzgeber ja dann ab in 2 Jahren vor. Mal sehen - bisher verweisen Ärztevertreter ja unisono darauf, der am Arzneimittel ausgebildete Apotheker sei dazu nicht in der Lage. Er dürfe nur das vom Arzt verordnete Produkt aus der Schublade nehmen - hier natürlich i.d.R. aus der Kühlschublade.

Außerdem: Wer ist denn am Ende der G-BA? 5 Stimmen der Krankenkassen, 5 Stimmen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser (je nach Betroffenheit) und 3 neutrale Vorsitzende. Und wenn man sich die Sitzung ansieht, dann war das jetzige Ergebnis einstimmig, also noch nicht mal gegen die Ärzteschaft.

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