DAZ.online-Umfrage

Maskenpflicht fürs Apothekenteam – Was gilt in den Bundesländern?

Berlin - 30.04.2020, 07:00 Uhr

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)

Müssen Apotheker trotz einer Plexglasscheibe in der Apotheke eine Maske bei der Arbeit tragen? Und gibt es Bußgelder, wenn die Maskenpflicht nicht beachtet wird? DAZ.online hat sich in allen Apothekerkammern Deutschlands umgehört. (Foto: imago images / ZUMA)


AKWL weist auf Vorbildfunktion der Apotheker hin

Westfalen-Lippe

In einem Info-Schreiben an die Apotheken in der Region teilte die AKWL kürzlich mit: „Ab kommenden Montag, den 27. April 2020, sind Beschäftigte und Kunden in Apotheken zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet (§ 12a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 CoronaSchVO). Diese Verpflichtung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Für Beschäftigte der Apotheke entfällt diese Verpflichtung, wenn gleich wirksame Schutzmaßnahmen in der Apotheke existieren. Die Verordnung nennt hierfür eine Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung lebt für die Beschäftigten allerdings wieder auf, sobald die Schutzmaßnahme ihre Wirkung verliert – also beispielsweise dann, wenn ein Beratungsplatz der Apotheke mit einer Plexiglasabtrennung zur Offizin verlassen und die Offizin aufgesucht wird, ohne dass dabei weiterhin gleich wirksame Schutzmaßnahmen bestehen.“

Allerdings weist die Kammer darauf hin, dass Ladenbesitzer laut Verordnung in NRW dazu angehalten sind, Infektionsrisiken zu minimieren. Die Kammer bittet die Inhaber daher zu berücksichtigen, dass das Tragen von Masken Kunden und Kollegen vor einer Infektion schützen kann. Außerdem könnten Apotheken mit dem Maskentragen auch eine „Vorbildfunktion“ übernehmen, heißt es weiter.

Nordrhein

Da die Kammer Nordrhein im gleichen Regelungsgebiet wie die AKWL liegt, erinnert auch die AKNR daran, dass Schutzmaßnahmen wie Plexiglasscheiben die Apotheker und ihre Teams eigentlich von der Maskenpflicht entbinden. Allerdings zitiert die Kammer in einem Info-Schreiben an die Inhaber das Arbeitsministerium: „Unabhängig vom Betrieblichen Maßnahmenkonzept sollen in Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt und getragen werden.“ Bußgelder gibt es in Nordrhein-Westfalen bislang nicht.

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Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern können hingegen Bußgelder von bis zu 25 Euro verhängt werden. Ein Sprecher der dortigen Kammer verwies mit Blick auf die Situation in den Apotheken auf den Wortlaut der Verordnung: Demnach gibt es eine „Pflicht für die Beschäftigten und Kunden, eine Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen, wobei Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können, ausgenommen sind“.

Hessen

In der hessischen Corona-Verordnung heißt es: „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen (…) entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden.“ Laut Kammer bedeutet das, dass hinter den Kassen eine Mund-Nasen-Bedeckung entbehrlich ist, wenn an der Kasse zum Publikumsbereich Schutzvorrichtungen, wie z. B. Plexiglas, angebracht sind, und die vorhandenen Kassen zueinander in einem Mindestabstand von 1,5 Metern stehen. Wenn die Kassen nicht in einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinanderstehen, könnte man z. B. eine Plexiglasscheibe zwischen den Kassen anbringen, um eine entsprechende Schutzvorrichtung zu schaffen.

Darüber hinaus sollten laut Kammer im übrigen Apothekenbereich hinter den Kassen, Regelungen darüber getroffen werden, wie der Mindestabstand zwischen den Mitarbeitern eingehalten werden kann. Dies kann derart geschehen, dass sich z. B. in kleineren Räumlichkeiten nur eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern aufhalten dürfen, an Arzneimittelschränke die Mitarbeiter nur einzeln gehen dürfen etc. Wird im Freiverkaufsbereich bedient oder beraten, ist für den Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls Pflicht.

Medienberichten zufolge sollen Wiederholungstäter in Hessen bis zu 50 Euro Bußgeld zahlen müssen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

realität: Spuckschutz neben dem Arbeitsplatz, Masken auf eigene Kosten, Chef nur im Büro!

von entäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 18:01 Uhr

Corona-Schutz in der Presse:
schöne durchgehende Plexiwände.
In den Apotheken:nach vielen Wochen ohne Schutz : witziges Plexiglas neben dem Computer und ec-Gerätmit Loch für Geldscheine udn Rezepten. Medikamentenabgabe ohne Schutz nebenbei. Direkter 10 cm Abstand bei ec-Zahlung! Keien Händewäsche möglich da zu weit. Desifektionsmittel zum verkaufen, zu teuer für Personal. Masken: selbst für teueres Geld ( ca. 100 € ) ausserhalb der Apotheke gekauft, keine Bestellung bei Noweda für 4 Euro erlaubt!
Chef sitzt im Büro, sieht kein problem wenn 6 Mitarbeitern weiniger als 0,5 Meter Abstand zu einander haben!
Keien Zeit zum Händewaschen. WennMaske abrutscht, muss mit " infizierten" Händen angezogen werden, da Kunden nicht warten dürfen.
Kunde ohen Maske? Kein Problem. Man darf es immer noch nicht weg schicken!
Kunde spircht so feucht, dass es auf die Hände der Mitarbeiter spuckt? Kein Problem! Keien Zeit zum Händewaschen.
2 x Fieber, seit kurzem Atembeschwerden. Krankschreibung? Ohne Entgeldfortzahlung, neue Stelle in den schweren Corona-Zeiten nur untertariflich.....
Liebe redakteure , vielleicht ducken Sie auch woanders als in die Musterapotheken? Ich empfehle NRW, 30 km vom Corona-Hotspot......

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in der Presse Muster, in der Praxis: ein Witzscheibchen neben einem offenem Comuter ....

von enttäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 17:43 Uhr

In den Ämter, bei den Behörden, in Büros mit Null-Kundenverkehr wird pingelich auf den Schutz der Mitarbeiter geachtet.
DAZ zeigt musterhafte Apotheken mit durchgehendem " Spuckschutz".
Die realität sieht so aus, dass der " Spuckschutz an 1-2 HV-Tischen 20-30 cm breit aufgestellt wurde.... Der Spalt reicht für Geld und Rezept und kleine Packungen. Große Packungen werden ohne jeglichen Schutz dem Kunden rechts und links der Scheibe ausgehändigt. Ein paar Male mit dem Kundenspuck auf die Hand....
Händewaschen? keine zeit auf die Toilette in den Keller zu laufen.
Desinfetionsmittel? Diese wären als Betriebskosten absetzbar, sind leider zu teuer für eigenes Personal!
Einweghandtücher? Auch zu teuer.

Masken? Habe mir für ca. 100 Euro ausserhalb der Apotheke besorgen müssen weil bis Mitte April keine Schutzscheibe vorhanden war.....

Dieser Spuckschutz ist ein Witz! Comuter und ec-Gerät stehen nebenbei....offen, da wo sich auch die Kunden anstellen.... Kunde kann wie früher nicht warten also wird auch an den Plätzen ohne Scheibe gearbeitet. Null Abstand für Personal.
Kundne ohne Maske MÜSSEN bedient werden.
Keine Zeit um Hände zu waschen mit denen Rezepte und Geld angefasst wurden.
Ich muss ziwschendurch Rezepte kontrollieren und wenn ein Kunden kommt ist es nicht möglich Hände waschen zu gehen.... Die Maske die man 10 Stunden nicht aushalten kann wird dann nach 1-2 Minuten "Pause" mit Händen angesetzt die Geld udn Rezepte angefasst haben. Auch wenn die Maske komplett abrutscht, muss diese schnell in den Kittel gepackt werden oder mit schmutzigen Händen die schon 10 Kunden bedient haben angezogen werden...
Habe zwei Fieberschube hinter mir, seit paar Tagen Atembeschwerde..... Da man als Apothekenmitarbeiterin keinen nachgewiesenen Kontakt zu Corona-infizierten hat, wird der Test auf GKV-Kosten abgelehnt.
Herr Spahn, Sie brauchen keinen Schutz, Sie suchen sich Ihre Gesprächpartner aus. Tuen Sie doch etwas fürApothekenmitarbeitern die für Hunderlohn arbeiten und auf Grund der Kleinfirmenregelung bei jeder Erkrankung gekündig werden. In der Corona-Zeit findet man woanders Stelle aber nur wenn man 100% Arbeit für 50% Gehalt der 1. Berufsstufe leistet.
VIVA CORONA! Postbote hat mehr Schutz als Mitarbeitern in den meisten Apotheken!!!!
Anweisung des Chefs der das Problem der Corona ingnoriert da er selbst im Büro sitzt....
Das ist die Realität aus vielen Apotheken.
Kurzarbeit? geht nicht, da die Corona den Apotheken ein Waschstum bescherrt.



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