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DAZ.online-Umfrage
Maskenpflicht fürs Apothekenteam – Was gilt in den Bundesländern?
Hamburg: Interpretationsspielraum in der Verordnung
Hamburg
In Hamburg soll es Medienberichten zufolge Bußgelder ausschließlich für Ladeninhaber geben, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. Kammer-Präsident Kai-Peter Siemsen erklärte allerdings gegenüber DAZ.online, dass die dazu gehörige Verordnung für Apotheken nicht ganz klar sei. Schließlich heißt es dort laut Siemsen, dass die Mitarbeiter keine Masken tragen müssten, wenn sie anderweitig geschützt seien. Allerdings lasse die Formulierung einen gewissen Interpretationsspielraum offen, sodass nicht klar sei, ob beispielsweise Plexiglasscheiben reichen, um von der Maskenpflicht zu entbinden, so Siemsen.
Saarland
Im Saarland besteht laut der dortigen Landesapothekerkammer eine generelle Maskenpflicht, auch für Mitarbeiter. „Es sei denn, es gibt anderweitige Vorrichtungen wie zum Beispiel Spuckschutzwände, dann ist ein Tragen nicht erforderlich“, schreibt ein Kammersprecher. Die Maskenart sei an sich egal, es gehen auch einfache Gebrauchsmasken. Filter-Masken sind nicht vorgeschrieben. Bußgelder gibt es bislang auch nicht im Saarland.
Niedersachsen
Eine Kammersprecherin erklärte gegenüber DAZ.online: „In Niedersachsen muss das Apothekenpersonal nicht – zusätzlich zu Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen wie die Plexiglasscheibe am HV-Tisch – eine Atemschutzmaske oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.“ Bußgelder gibt es derzeit auch nicht.
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Rheinland-Pfalz
Medienberichten zufolge können Ladenbesitzer in Rheinland-Pfalz mit bis zu 250 Euro bestraft werden, wenn sie oder ihre Mitarbeiter ohne Maske erwischt werden. In Rheinland-Pfalz gibt es zudem eine recht strenge Corona-Verordnung, die unter anderem vorsieht, dass Apotheker nur so viele Menschen in die Apotheke lassen sollen, dass sich maximal eine Person auf einer Fläche von zehn Quadratmetern befindet. Grundsätzlich müssen alle Kunden und alle Mitarbeiter auch in Apotheken Masken tragen. Allerdings gilt eine Ausnahme für Einrichtungen, in denen es „anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen“ gebe. Missachtungen der Corona-Regelungen können zu Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro führen, heißt es in einem Schreiben der Kammer an die Apotheken.
Thüringen
Bußgelder gibt es in Thüringen vorerst keine. Für die Maskenpflicht werden im Freistaat alle Bedeckungen akzeptiert, die „als Mund-Nasen-Bedeckung Tücher, Schals, selbstgenähte Masken und gekaufte Einweg-Masken“ dienen. Weiter besteht „die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, grundsätzlich nur für Kunden“, erklärt ein Kammersprecher mit Bezug auf die Klarstellungen der Landesregierung. Allerdings sei eine Mund-Nasen-Bedeckung dann auch für Mitarbeiter erforderlich, wenn der Abstand zu anderen Personen nicht ausreichend gewährleistet ist.
Sachsen
Einem Kammersprecher zufolge hat sich die Sächsische Landesapothekerkammer zuletzt nochmals bei der Landesregierung abgesichert, inwiefern und in welchen Fällen die Maskenpflicht auch für Apotheker besteht. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum besteht demnach grundsätzlich auch für das Verkaufspersonal. Allerdings müsse hier auch die Zumutbarkeit berücksichtigt werden. Sofern beispielsweise eine Person den ganzen Tag im Geschäft tätig ist, kann, wenn es hier entsprechende Maßnahmen zur Abstandshaltung und Abtrennungsscheiben oder Ähnliches gibt, auf das Tragen der Maske auch zeitweise verzichtet werden. Insoweit können auch Plexiglasscheiben als Maßnahmen zur Abstandshaltung herangezogen werden. Bußgelder gibt es in Sachsen nicht.
2 Kommentare
realität: Spuckschutz neben dem Arbeitsplatz, Masken auf eigene Kosten, Chef nur im Büro!
von entäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 18:01 Uhr
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in der Presse Muster, in der Praxis: ein Witzscheibchen neben einem offenem Comuter ....
von enttäuschtemitarbeiterin am 23.05.2020 um 17:43 Uhr
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