Modellprojekte zu Apotheken-Impfungen

Erste Details zum Curriculum für Grippeschutzimpfungen in Apotheken

Berlin - 09.03.2020, 14:59 Uhr

Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollen bald starten. Was Apotheker dafür während einer Fortbildung lernen müssen, darüber hat sich die Bundesapothekerkammer Gedanken gemacht und ein entsprechendes Curriculum entwickelt. (m / Foto: imago images / Christian Ohde)

Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken sollen bald starten. Was Apotheker dafür während einer Fortbildung lernen müssen, darüber hat sich die Bundesapothekerkammer Gedanken gemacht und ein entsprechendes Curriculum entwickelt. (m / Foto: imago images / Christian Ohde)


Zum 1. März ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten – darin enthalten sind die Modellprojekte zu Grippeschutzimpfungen in der Apotheke. Um Apotheker für die Teilnahme an solchen Vorhaben zu qualifizieren, hat die Bundesapothekerkammer nun ein Curriculum entwickelt. Dies soll noch zeitnah an die Mitgliederorganisationen verteilt werden, allerdings erst nach der Abstimmung auf der nächsten Mitgliederversammlung am 12. Mai veröffentlicht werden. Doch wie genau stellt sich die BAK die Fortbildung vor? Aus Dokumenten, die DAZ.online vorliegen, gehen jetzt erste Details hervor.

Mitte November 2019 hatte der Bundestag mit dem Masernschutzgesetz beschlossen, dass Apotheken unter gewissen Umständen Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellvorhaben anbieten können. Anfang März ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Bis es soweit kommt, dass Apotheker Impfungen anbieten können, wird allerdings noch etwas Zeit vergehen. Denn: Zunächst müssen die entsprechenden Verträge zwischen Kassen und Apothekern etabliert und andere Bedingungen erfüllt werden. Eine dieser Bedingungen ist, dass die Apotheker, die sich an solchen Angeboten beteiligen wollen, vorher fortbilden müssen. 

Die Bundesapothekerkammer gab im ABDA-Newsroom in der vergangenen Woche bekannt, dass man ein Curriculum entwickelt habe, das zur Teilnahme an Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung in Apotheken qualifizieren soll. Veröffentlichen will man dies zwar erst nach der Abstimmung durch die Mitgliederversammlung am 12. Mai in Münster. Allerdings gehen aus Dokumenten, die DAZ.online vorliegen, nun erste Details hervor.

Mehr zum Thema

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 

BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen

Die Fortbildung soll offenbar nur zum Teil in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Die Themenblöcke „Information und Beratung“, „Durchführung der Impfung“ sowie „Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen“ sollen je zwei Stunden einer ärztlichen Schulung einnehmen, um den Apothekern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Die theoretischen Grundlagen zu Influenza und der Grippeschutzimpfung sollen hingegen in jeweils einstündigen Blöcken vermittelt werden, wobei nicht näher beschrieben wird wie.

Für die praktische Umsetzung will die BAK den Apotheken aber noch zusätzliches Material an die Hand geben: So soll es eine Leitlinie „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ zur Qualitätssicherung geben, in denen die rechtlichen Rahmenbedingungen dargelegt werden. In Form eines Flussdiagramms führt der Weg durch die Impfung – vom Patienten, der mit dem Wunsch nach einer Impfung in die Apotheke kommt, bis hin zum Säubern und Desinfizieren des Arbeitsbereichs. Neben der Leitlinie soll es noch weitere Handreichungen wie eine SOP zur Verabreichung des Impfstoffs, einen Hygieneplan und ein Aufklärungsdatenblatt geben.

Dabei sollte die Aufklärung das kleinste Problem darstellen, immerhin müssen Apotheker bereits jetzt eine Beratung anbieten, wenn ein Patient die Impfung selbst in der Apotheke abholt. Wichtig wird vor allem der nächste Schritt: Die Beurteilung der Impfeignung. Marcumar®-Patienten und Schwangere sollen nach wie vor an den Arzt überwiesen werden. Hier soll ein entsprechender Kommentar zur Leitlinie bei der Entscheidungsfindung helfen. Außerdem soll der Kommentar praktische Hinweise zu den formalen Voraussetzungen wie der Einwilligungserklärung und abschließenden Dokumentation aber auch zum Arbeitsbereich und Schutzmaßnahmen beinhalten.

Berufsrechtliche Voraussetzungen: Thüringen stellt sich quer

Damit Apotheker überhaupt an Modellprojekten teilnehmen können, ist in manchen Kammerbezirken aber neben der Fortbildung erst noch eine Änderung des Berufsrechts notwendig, wenn dieses die Ausübung der Heilkunde verbietet. Während sich die Kammer Brandenburg in einer Resolution aus dem November 2019 zwar gegen Modellprojekte zum Impfen in den Apotheken ausgesprochen hat, kann die einzelne Apotheken im Kammerbezirk dennoch an entsprechenden Projekten teilnehmen, es wird allerdings keine durch die Kammer organisierten Modellprojekte geben.

Anders sieht die Lage in Thüringen aus: Während sich alle anderen Kammern, in denen eine Anpassung der Berufsordnung notwendig wäre, scheinbar dafür entschieden haben, den Modellprojekten zukünftig nicht im Weg zu stehen, hat die Kammerversammlung in Thüringen sich gegen eine Änderung ausgesprochen. 

Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung hat die Kammer in einer Klarstellung nun nähere Gründe genannt: Man habe „die Möglichkeiten und Risiken der Grippeimpfung in der Apotheke intensiv und teils kontrovers“ diskutiert. Jedoch gebe es derzeit noch einige offene fachliche Fragen. Ein abschließendes Meinungsbild habe ergeben, „dass sich die überwiegende Mehrheit der Delegierten derzeit oder sogar aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht an derartigen Pilotprojekten beteiligen würde“. Sollte es die Entwicklung erfordern, werde man das Thema im Rahmen der Kammerversammlung im Frühjahr erneut diskutieren. Bis dahin ist damit aber Apothekern in Thüringen verboten sich an Modellprojekten zu beteiligen.



Svea Türschmann
redaktion@daz.online


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.