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Modellvorhaben
Resolution: Keine Apotheken-Impfungen in Brandenburg
Ab dem kommenden Jahr sollen Apotheker und Krankenkassen Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken vereinbaren können. Nachdem sich die ABDA jahrelang gegen Impfungen in der Apotheke einsetzte, weil man Angst vor Racheaktionen der Ärzteschaft hatte, hat sich die Meinung nun geändert: In der Standesvertretung verspricht man sich inzwischen viel von dem Thema. Anders ist die Lage in Brandenburg: In einer Resolution haben nun sowohl die Ärzte- als auch die Apothekerkammer Impfungen in Apotheken abgelehnt. Kammerpräsident Jens Dobbert stellte klar: In Brandenburg wird es keine Apotheken-Impfungen geben.
Vor knapp zwei Wochen hat der Bundestag das Masernschutzgesetz beschlossen. Darin enthalten: Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken. „Gruppen von Apothekern“ sowie die Landesapothekerverbände können demnach mit Krankenkassen Verträge über solche Modellprojekte abschließen. Die teilnehmenden Apotheker sollen vorher ärztlich geschult und dann für die Influenza-Impfungen vergütet werden. Ganz unumstritten war dieses Vorhaben nicht: Insbesondere die Ärzteschaft kritisierte das Vorhaben vehement. Anfangs war auch die ABDA nicht begeistert von der Idee, die Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schon 2018 ins Spiel gebracht hatte. Doch inzwischen freut sich die Berliner Standesvertretung auf die neue Aufgabe für die Apotheker.
Heftigen Widerstand gibt es nun aber aus Brandenburg. Schon am vergangenen Samstag hatte die Landesärztekammer Brandenburg eine Resolution beschlossen, in der sich die Mediziner gegen impfende Apotheker aussprechen. Am gestrigen Mittwoch zog dann die Landesapothekerkammer nach. Kammerpräsident Jens Dobbert präsentierte den Delegierten die wortgleiche Resolution, die auch die Ärzte beschlossen hatten, und kündigte an, dass er und Frank-Ullrich Schulz, Präsident der Landesärztekammer, das Papier im Anschluss beide unterzeichnen möchten.
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In dem Papier wird insbesondere darauf eingegangen, dass Apotheker nicht ausreichend Kompetenzen besitzen, um auf eventuelle Komplikationen reagieren zu können. Hier einige Auszüge:
Impfen ist eine originär ärztliche Tätigkeit und stellt eine komplexe Aufgabe dar, die nicht im Rahmen einer einmaligen Schulung erlernt werden kann. Im Sinne des Patientenschutzes müssen Impfungen daher da stattfinden, wo eine ärztliche Überwachung und notfalls auch Behandlung gewährleistet ist. Auf der anderen Seite ist die Beratung zu Arzneimitteln bei der Abgabe – unabhängig von Verordnung oder Selbstmedikation – Aufgabe der Apotheker. Aufgrund der Kenntnis der gesamten Medikation eines Patienten und des Wirkmechanismus der Arzneimittel ist er prädestiniert, im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit die Therapie des Arztes zu unterstützen. Die fachlichen Kompetenzen von Arzt und Apotheker sind anzuerkennen und zu respektieren. Es liegt nicht im Interesse des jeweiligen Berufsstandes, die Profession des jeweils anderen auszuüben. Es gibt keine Notwendigkeit, die etablierten und funktionierenden Strukturen aufzubrechen und einer nicht erstrebenswerten Aufgabe des Systems der Trennung von ärztlicher und apothekerlicher Tätigkeit unnötigen Vorschub zu leisten."
3 Kommentare
Leute, das ist peinlich...
von Ludwig Mayer am 28.11.2019 um 22:45 Uhr
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Oh ihr Kleingläubigen
von Michael Mischer am 28.11.2019 um 17:06 Uhr
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Innovationszwang
von Thomas Kerlag am 28.11.2019 um 8:49 Uhr
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