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Modellprojekte zu Apotheken-Impfungen
Erste Details zum Curriculum für Grippeschutzimpfungen in Apotheken
Berufsrechtliche Voraussetzungen: Thüringen stellt sich quer
Damit Apotheker überhaupt an Modellprojekten teilnehmen können, ist in manchen Kammerbezirken aber neben der Fortbildung erst noch eine Änderung des Berufsrechts notwendig, wenn dieses die Ausübung der Heilkunde verbietet. Während sich die Kammer Brandenburg in einer Resolution aus dem November 2019 zwar gegen Modellprojekte zum Impfen in den Apotheken ausgesprochen hat, kann die einzelne Apotheken im Kammerbezirk dennoch an entsprechenden Projekten teilnehmen, es wird allerdings keine durch die Kammer organisierten Modellprojekte geben.
Anders sieht die Lage in Thüringen aus: Während sich alle anderen Kammern, in denen eine Anpassung der Berufsordnung notwendig wäre, scheinbar dafür entschieden haben, den Modellprojekten zukünftig nicht im Weg zu stehen, hat die Kammerversammlung in Thüringen sich gegen eine Änderung ausgesprochen.
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Gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung hat die Kammer in einer Klarstellung nun nähere Gründe genannt: Man habe „die Möglichkeiten und Risiken der Grippeimpfung in der Apotheke intensiv und teils kontrovers“ diskutiert. Jedoch gebe es derzeit noch einige offene fachliche Fragen. Ein abschließendes Meinungsbild habe ergeben, „dass sich die überwiegende Mehrheit der Delegierten derzeit oder sogar aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht an derartigen Pilotprojekten beteiligen würde“. Sollte es die Entwicklung erfordern, werde man das Thema im Rahmen der Kammerversammlung im Frühjahr erneut diskutieren. Bis dahin ist damit aber Apothekern in Thüringen verboten sich an Modellprojekten zu beteiligen.
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