- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Wie funktioniert GERDA? ...
Themenwoche E-Rezept
Wie funktioniert GERDA? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer kann teilnehmen und wann gibt es die ersten E-Rezepte?
Wie merkt die Apotheke, dass ein E-Rezept da ist?
Das gestalten die jeweiligen Apothekensoftwaresysteme selbst. Denkbar ist zum Beispiel ein optisches oder akustisches Signal, die Information kann vom Fachdienst bezogen werden.
Ist eine direkte Übernahme in die Warenwirtschaft der Apotheke möglich oder muss man die Verordnung händisch eingeben?
Der Wunsch der NGDA an die Apothekensoftwaresysteme ist eine direkte Übernahme in die Warenwirtschaft. Die Fachdienstschnittstellen sind hierfür entsprechend vorbereitet.
Müssen sich Apotheken in irgendeiner Form anmelden oder sind alle in der Modellregion automatisch dabei?
Jede Apotheke, die teilnehmen möchte, kann sich über das N-Ident-Portal für die Teilnahme anmelden und muss dort lediglich den Nutzungsbedingungen zustimmen. Ferner müssen die teilnahmewilligen Apotheken der Zusatzvereinbarung zu den Arzneiversorgungsverträgen über die Verwendung von E-Rezepten mit den Krankenkassen beitreten. Auch diesen Beitritt versucht die NGDA so einfach wie möglich elektronisch abzubilden. Nur Apotheken, die ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklären, können durch Patienten bei einer Onlinezuweisung über die Patienten-App ausgewählt werden.
Können alle Apotheken teilnehmen?
Alle Apotheken mit Betriebssitz in Deutschland sind in N-ident derzeit registriert und somit hätten alle Apotheken auch die Grundlage für eine Anmeldung. Welche Apotheken an welchen Modellvorhaben teilnehmen können, ist jedoch von den Verantwortlichen für das Modellvorhaben abhängig. Für docdirekt sind es nach dem aktuellen Stand der Information die Apotheken im Großraum Stuttgart und Tuttlingen.
Müssen sich Patienten in irgendeiner Form anmelden oder sind alle in der Modellregion automatisch dabei?
Patienten können sich im Modellprojekt bei der KV Baden-Württemberg über das docdirekt-Portal registrieren. Das kann in anderen Modellprojekten anders sein. Grundsätzlich funktioniert der GERDA-Ansatz auch ohne eine vorherige Patientenidentifikation. Natürlich muss der Arzt die Identität des Patienten und die Krankenkasse vorher feststellen, damit er dann ein ordnungsgemäßes E-Rezept ausstellen kann.
Wann kann man mit den E-Rezepten im Rahmen von GERDA rechnen?
Seitens der NGDA geht man von einem ersten E-Rezept in der ersten Hälfte des vierten Quartals 2019 aus.
Gibt es Entwürfe, wie so ein Rezept aussieht?
In der derzeitigen Ausbaustufe wird ein PDF-basiertes Rezept (digitales Muster 16) verwendet, welches die Kassenärztliche Bundesvereinigung spezifiziert hat. Da die Gematik auch an einer E-Rezept-Spezifikation arbeitet und diese bis Sommer 2020 verabschiedet haben muss, geht man bei der NGDA davon aus, dass sich hier noch etwas tut. Für den Fachdienst ist das im Übrigen unerheblich, dort hat man keinen Einblick in die Verordnung. Entscheidend ist, dass Arzt, Patient, Apotheke und Rechenzentrum das Rezept verarbeiten können, die Abstimmungen hierzu sind erfolgt.
1 Kommentar
ganz toll
von Karl Friedrich Müller am 20.08.2019 um 9:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.