Themenwoche E-Rezept

Wie funktioniert GERDA? Die wichtigsten Fragen und Antworten 

Stuttgart - 20.08.2019, 07:00 Uhr

Im Rahmen von GERDA sollen erste E-Rezepte noch 2019 eingelöst werden können. In der derzeitigen Ausbaustufe wird ein PDF-basiertes Rezept (digitales Muster 16) verwendet. (c / Foto: WavebreakMediaMicro /
stock.adobe.com)

Im Rahmen von GERDA sollen erste E-Rezepte noch 2019 eingelöst werden können. In der derzeitigen Ausbaustufe wird ein PDF-basiertes Rezept (digitales Muster 16) verwendet. (c / Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com)


E-Rezept einlösen mit GERDA – so geht's

Wie läuft eine Rezepteinlösung ab, also der Weg vom Arzt bis ins Rechenzentrum?

Der Arzt erstellt auf Wunsch des Patienten ein E-Rezept und überträgt dieses verschlüsselt zum Fachdienst. Der Patient erhält die entsprechende E-Rezept-ID und den Schlüssel zum Entschlüsseln entweder in sein Patientensystem, welches eine Patienten-App sein kann, oder über einen QR-Code-Ausdruck. Mit dieser ID kann der Patient das E-Rezept vom Fachdienst abholen, mit dem Schlüssel entschlüsseln und es in seiner Patienten-App einsehen.

Über eine Suchfunktion liefert der Fachdienst eine Liste der teilnehmenden Apotheken, aus denen der Patient seine Wunschapotheke auswählen kann. Bei diesem Schritt wird über den Fachdienst die betreffende Apotheke zum Zugriff auf das E-Rezept autorisiert. Die Apotheke wird vom Fachdienst über den Eingang eines E-Rezeptes informiert, sofern der jeweilige Softwareanbieter diese Funktion unterstützt. Der Apotheker kann jetzt das E-Rezept vom Fachdienst abholen, die Lieferfähigkeit prüfen und das E-Rezept annehmen. Die Daten des E-Rezepts können hierbei automatisch in die Apothekensoftware übernommen werden. Zusätzlich zur Annahme hat der Apotheker die Möglichkeit einen Lieferstatus an den Patienten zurückzumelden.

Alternativ zur Zuweisung kann der Patient entweder mit einem ausgedruckten QR-Code oder einem durch die Patienten-App generierten QR-Code direkt zur Apotheke gehen, um diese für den Zugriff auf das E-Rezept zu autorisieren. Im Modellprojekt kommen Arzt- und Patientensystem aus einer Hand. Beide Systeme existieren bereits und werden um entsprechende Funktionalität erweitert. Der Fachdienst selbst stellt offene Schnittstellen für beliebige Arzt- und Patientensysteme bereit, so dass auch weitere Systeme Funktionalität zur Verwaltung von E-Rezepten anbieten können. Für den Weg zur Abrechnung sorgen die Apothekensoftwarehäuser, hierzu wurde ein Verfahren abgestimmt, dass eine E-Dispensierung über die etablierten Wege des Datenaustausches via TA3/TA4-Datensatz ermöglicht.

Braucht man weiterhin ein klassisches Rezept aus Papier?

Im Rahmen des Modellprojekts sind klassische Rezepte nicht mehr zwingend erforderlich, Verordnungen können komplett elektronisch erfolgen. Wem das nicht ganz geheuer ist, der kann aber auch mit einem ausgedruckten QR-Code in die Apotheke gehen. Über die Abrechnungsmodalitäten laufen schon seit längerem Verhandlungen zwischen dem Apothekerverband und den Kassen. Es gibt in den Arzneiversorgungsverträgen eine Zusatzvereinbarung über die Verwendung von E-Rezepten.

Herkömmliche Verordnungen auf dem Muster 16 wird es natürlich auch in der Modellregion weiterhin geben.

Baut die NGDA die Technik selbst oder sind da noch Dienstleister involviert?

Die NGDA hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Rechenzentren, der Apothekensoftwarehäuser, aber auch mit der KBV und der KV-Telematik in den letzten Monaten die Spezifikationen für einen geschützten E-Rezept-Fachdienst für den Einsatz in Modellvorhaben rund um das elektronische Rezept erarbeitet. In so einem umfangreichen Projekt ist es, genau wie bei der Spezifikation, auch bei der Entwicklung normal, dass Teilaufgaben auch an externe Unternehmen vergeben werden. Für die Entwicklung des Fachdienstes wurde im Frühjahr die Noventi Healthcare SE unterbeauftragt. Noventi übergibt nach Abschluss der Entwicklungsarbeiten die Programme samt Quellcode und Dokumentation wieder an NGDA. Ausschließlich die NGDA wird den Dienst dann nach Abnahme im Auftrag von Landesapothekerkammer und Landesapothekerverband Baden-Württemberg betreiben und auch weiterentwickeln.

Braucht man ein Smartphone, um ein E-Rezept einzulösen?

Im Rahmen des Modellprojektes docdirekt ist durch die vorausgehende telemedizinische Konsultation die Nutzung der docdirekt-App und somit der Weg über ein Smartphone oder einen Computer vorgegeben.

Wird es eine Extra-App geben oder wird die E-Rezept-Funktion in bestehende Apps integriert werden? Falls Zweiteres, welche Apps sind kompatibel?

Im Rahmen des Modellprojektes docdirekt muss der Patient die docdirekt-App verwenden, die er bereits für die vorausgehende telemedizinische Behandlung braucht. Die docdirekt-App wurde von dem Münchner Unternehmen TeleClinic entwickelt, das von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg als Technologiepartner für docdirekt ausgewählt wurde.

Außerhalb des Modellprojektes docdirekt ist der GERDA-Server selbst barrierefrei gestaltet. Er bietet Schnittstellen, die von App-Anbietern genutzt werden können. Für die Mitgliedsorganisationen des DAV ist die DAV-App eine Möglichkeit.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

ganz toll

von Karl Friedrich Müller am 20.08.2019 um 9:42 Uhr

das ist so die vielgepriesene Digitalisierung. Gaaaanz einfach.
und so übersichtlich.
Auch gut für das Land geeignet, wo man nun sogar ISDN abschaltet und die Leute ganz im Stich lässt. So kann man die Alten noch nicht mal mit Teledoc und Interrnetapo versorgen, geschweige denn mit e Rezept. Wenn es die Leute überhaupt kapieren. Und mit einem Computer oder Smartphone umgehen können.
So das Primitive stirbt aus? So ganz einfach, also viel zu einfach für die komplizierte Welt, ein Rezept in der Praxis holen oder zuschicken lassen, über den Tresen schieben....
Am Einfachen verdient halt keiner, also nur die, die verdienen sollten.... die Raffgierigen und Datensammler blieben außen vor..... geht ja gar nicht....
Es werden immer mehr Leute abgehängt, merkt das keiner? Wer kümmert sich um die?
Furchtbare Entwicklung

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