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ABDA, CDU, SPD, Grüne, BVDVA etc.
Apothekenreform durchs Kabinett – Wie sind die Reaktionen?
BAH lobt, PHAGRO warnt
Ein Unterstützer der Apotheke vor Ort ist seit Jahren auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller BAH). In einer Pressemitteilung erklärt der Verband unter anderem:
Alle Apotheken in Deutschland sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel für alle Versicherten zum gleichen Preis abgeben. Die Arzneimittelpreisbindung muss demnach sowohl für in- und ausländische Versandapotheken als auch für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten. (…) Eine einheitliche Regelung für Apotheken und Versicherte ist der beste Garant für eine flächendeckende, gleichmäßige Arzneimittelversorgung auch in der Zukunft‘, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Von dem Grundsatz ‚Gleiche Preise bei Arzneimitteln‘ hat der Gesetzgeber derzeit abgesehen und insbesondere Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte ausgenommen. ‚Das erachten wir für falsch‘, so Cranz.Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Anspruch von Versicherten auf zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen des Apothekers vor. Diese sollen der Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie dienen. ‚Das kann die heilberufliche Kompetenz des Apothekers stärken, wie auch die Therapietreue des Patienten. Bei dem vorgeschlagenen Vergütungsansatz sehen wir jedoch noch Optimierungsbedarf‘, ergänzt Cranz. Ebenfalls in die richtige Richtung geht der Plan, dass Vertragsärzte künftig für Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe von Arzneimitteln Folgeverschreibungen ausstellen dürfen, die bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der GKV in Apotheken einlösbar sind. (…)
So wie der BAH setzt auch der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) weiterhin auf die Gleichpreisigkeit. Die Großhändler befürchten aber, dass genau diese auch für sie kippen könnte:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll das Gebot der Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in das Sozialrecht übertragen werden. Damit entfällt auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene. Der PHAGRO befürchtet desaströse Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung. Denn ohne Gleichpreisigkeit ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch den Großhandel akut gefährdet. (…) Damit wären pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden. ‚Das diskriminiert die in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Großhändler und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen‘, sagt PHAGRO-Vorsitzender Dr. Thomas Trümper.Der PHAGRO befürchtet, dass dies zu einem ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene führt, gerade bei besonders lukrativen Arzneimittelgruppen. (…) Daran ändere auch die vorgesehene Übertragung des Gleichpreisigkeitsgebots in die sozialrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nichts. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Apothekerschaft geschlossen und hat keinerlei Auswirkung auf die Preispolitik ausländischer pharmazeutischer Großhändler.Um weiterhin gleiches Recht für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, muss ausdrücklich klargestellt werden, dass ausländische pharmazeutische Großhändler und direkt liefernde pharmazeutische Unternehmer bei der Belieferung von deutschen Apotheken an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben, fordert der PHAGRO. (…)
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist ebenso wenig begeistert von dem Gesetz. Gegenüber DAZ.onlinte erklärte ein Sprecher:
Aus BVDVA-Sicht ist es überfällig, dass nach dem EuGH-Urteil im Oktober 2016 nun Bewegung in die Thematik kommt. Wir hätten uns lieber ein Modell Boni/wettbewerbliche Elemente für alle Apotheken gewünscht mit klaren Leitplanken bei max. 2,50 Euro. Das entspricht in etwa dem, was das BMWi-Gutachten Ende 2017 ermittelt hat. Der BVDVA plädiert seit Jahren für eine Höchstpreisverordnung, anstelle des aktuellen Festpreissystems. Sie wäre 2006 schon fast Gesetz geworden (Bundestags-Drucksache 16/3100). Der jetzt eingeschlagene Kurs birgt leider wieder die Gefahr, dass das Verfahren am Ende in Luxemburg entschieden wird. Für den BVDVA ist aber wichtig, dass dem ungleichen Wettbewerb (europäische Arzneimittelversandhandelsunternehmen dürfen Rabatte gewähren und deutsche nicht) entgegengewirkt wird.“
5 Kommentare
Zum Scheitern verurteilt
von Dirk Krüger am 18.07.2019 um 8:51 Uhr
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Preiskampf ist kein Stilmittel
von Reinhard Rodiger am 17.07.2019 um 21:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Anita Peter am 18.07.2019 um 6:26 Uhr
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Reinhard Rodiger am 18.07.2019 um 8:13 Uhr
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Karl Friedrich Müller am 18.07.2019 um 8:37 Uhr
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