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ABDA, CDU, SPD, Grüne, BVDVA etc.
Apothekenreform durchs Kabinett – Wie sind die Reaktionen?
Das Apotheken-Stärkungsgesetz könnte – wenn es denn in dieser Form vom Bundestag beschlossen wird – den Apothekenmarkt verändern. Wie diese anstehenden Änderungen zu interpretieren sind, darüber herrscht aber geteilte Meinung. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kündigt an, nicht weiter für das Rx-Versandverbot kämpfen zu wollen, der Bundesverband Deutscher Versandapotheken hingegen will Veränderungen an dem Gesetz. Und auch aus der Politik kommt überwiegend Kritik: FDP und Grüne prophezeien dem Vorhaben kein langes Überleben.
In den kommenden Wochen will sich die Bundesregierung, was das Apotheken-Stärkungsgesetz betrifft, erst einmal mit der EU-Kommission auseinandersetzen. Im Herbst stehen dann die ersten parlamentarischen Beratungen im Bundestag und Bundesrat an, wobei der Bundesrat nicht zustimmen muss. Ergeben sich keine größeren Hürden mehr, könnte die Apothekenreform also in den ersten Monaten des Jahres 2020 in Kraft treten.
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Dass sich im weiteren Verfahren keine Änderungen mehr ergeben, scheint allerdings so gut wie ausgeschlossen. Denn die Kritik an Spahns Plan, Rx-Boni im SGB V für alle Marktteilnehmer zu verbieten, stößt sowohl in der Politik als auch bei Verbänden auf Widerstand. Doch dazu später mehr. Zunächst einmal zu den Befürwortern: Die ABDA blickt jetzt auf ein Gesetz, das sich in den vergangenen Entwurfsphasen stark gewandelt hat. Anfangs sahen die Entwürfe sogar die Aufhebung der Rx-Preisbindung vor, Spahn wollte einen Boni-Deckel einführen. In einem Video-Statement hatte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt schon gestern mehrere Punkte in dem Vorhaben begrüßt, und Gesprächsbedarf bei anderen Punkten angemeldet. In einem Interview mit dem „Göttinger Tageblatt“ konkretisierte Schmidt seine Sicht auf das Gesetz. Mit Blick auf das Rx-Versandverbot erklärt Schmidt dort:
„Die Bundesregierung wählt nun ein anderes Mittel, um das Ziel zu erreichen, das wir beide haben: Den Erhalt und die Stärkung der Apotheken vor Ort für eine flächendeckende Versorgung der Menschen. Da ergibt es keinen Sinn, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen. Man muss Kompromisse machen, wenn man verhindern will, dass Lösungen gleich wieder von einer nächsten Bundesregierung kassiert werden. (…) Wir haben lernen müssen, dass es für eine Generation, zu der auch unser Bundesgesundheitsminister gehört, schlicht nicht mehr vorstellbar ist, den Online-Handel zu verbieten. Er gehört zum Alltag einfach dazu. Es gibt in Politik und Gesellschaft keine Mehrheit für ein Verbot. Deshalb sind wir zu dem Schluss gekommen, uns hier nicht weiter zu verkämpfen.“
Was das geplante Rx-Boni-Verbot betrifft, sagt Schmidt in dem Interview:
„Die Arzneimittelversorgung von Versicherten ist kein Ort für einen Wettbewerb um Preise. Es ist auch im Interesse der Patienten, dass rezeptpflichtige Medikamente überall dasselbe kosten. Es wäre doch fatal, wenn die Patienten auf dem Land, wo kaum Wettbewerb herrscht, mehr zahlen müssten als Menschen in der Stadt. Deshalb wird nun richtigerweise festgelegt, dass sich bei der Versorgung der gesetzlich Versicherten alle an die einheitlichen Preise halten müssen, auch Versender aus dem Ausland.“
BAH lobt, PHAGRO warnt
Ein Unterstützer der Apotheke vor Ort ist seit Jahren auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller BAH). In einer Pressemitteilung erklärt der Verband unter anderem:
Alle Apotheken in Deutschland sollen verschreibungspflichtige Arzneimittel für alle Versicherten zum gleichen Preis abgeben. Die Arzneimittelpreisbindung muss demnach sowohl für in- und ausländische Versandapotheken als auch für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten. (…) Eine einheitliche Regelung für Apotheken und Versicherte ist der beste Garant für eine flächendeckende, gleichmäßige Arzneimittelversorgung auch in der Zukunft‘, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Von dem Grundsatz ‚Gleiche Preise bei Arzneimitteln‘ hat der Gesetzgeber derzeit abgesehen und insbesondere Privatversicherte, Selbstzahler und Beihilfeberechtigte ausgenommen. ‚Das erachten wir für falsch‘, so Cranz.Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Anspruch von Versicherten auf zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistungen des Apothekers vor. Diese sollen der Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimitteltherapie dienen. ‚Das kann die heilberufliche Kompetenz des Apothekers stärken, wie auch die Therapietreue des Patienten. Bei dem vorgeschlagenen Vergütungsansatz sehen wir jedoch noch Optimierungsbedarf‘, ergänzt Cranz. Ebenfalls in die richtige Richtung geht der Plan, dass Vertragsärzte künftig für Patienten mit schwerwiegend chronischen Erkrankungen für eine bis zu drei Mal zu wiederholende Abgabe von Arzneimitteln Folgeverschreibungen ausstellen dürfen, die bis zu einem Jahr nach Ausstellungsdatum zu Lasten der GKV in Apotheken einlösbar sind. (…)
So wie der BAH setzt auch der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) weiterhin auf die Gleichpreisigkeit. Die Großhändler befürchten aber, dass genau diese auch für sie kippen könnte:
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll das Gebot der Gleichpreisigkeit für Versandapotheken aus dem EU-Ausland aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und in das Sozialrecht übertragen werden. Damit entfällt auch das Gleichpreisigkeitsgebot auf Großhandelsebene. Der PHAGRO befürchtet desaströse Auswirkungen für die Arzneimittelversorgung. Denn ohne Gleichpreisigkeit ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung durch den Großhandel akut gefährdet. (…) Damit wären pharmazeutische Großhändler aus dem EU-Ausland, die nach Deutschland liefern, nicht mehr an die deutschen Preisvorschriften gebunden. ‚Das diskriminiert die in Deutschland ansässigen pharmazeutischen Großhändler und führt zu unfairen Wettbewerbsbedingungen‘, sagt PHAGRO-Vorsitzender Dr. Thomas Trümper.Der PHAGRO befürchtet, dass dies zu einem ruinösen Preis- und Rabattwettbewerb auf Großhandelsebene führt, gerade bei besonders lukrativen Arzneimittelgruppen. (…) Daran ändere auch die vorgesehene Übertragung des Gleichpreisigkeitsgebots in die sozialrechtlichen Regelungen des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung nichts. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Apothekerschaft geschlossen und hat keinerlei Auswirkung auf die Preispolitik ausländischer pharmazeutischer Großhändler.Um weiterhin gleiches Recht für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten, muss ausdrücklich klargestellt werden, dass ausländische pharmazeutische Großhändler und direkt liefernde pharmazeutische Unternehmer bei der Belieferung von deutschen Apotheken an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden bleiben, fordert der PHAGRO. (…)
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) ist ebenso wenig begeistert von dem Gesetz. Gegenüber DAZ.onlinte erklärte ein Sprecher:
Aus BVDVA-Sicht ist es überfällig, dass nach dem EuGH-Urteil im Oktober 2016 nun Bewegung in die Thematik kommt. Wir hätten uns lieber ein Modell Boni/wettbewerbliche Elemente für alle Apotheken gewünscht mit klaren Leitplanken bei max. 2,50 Euro. Das entspricht in etwa dem, was das BMWi-Gutachten Ende 2017 ermittelt hat. Der BVDVA plädiert seit Jahren für eine Höchstpreisverordnung, anstelle des aktuellen Festpreissystems. Sie wäre 2006 schon fast Gesetz geworden (Bundestags-Drucksache 16/3100). Der jetzt eingeschlagene Kurs birgt leider wieder die Gefahr, dass das Verfahren am Ende in Luxemburg entschieden wird. Für den BVDVA ist aber wichtig, dass dem ungleichen Wettbewerb (europäische Arzneimittelversandhandelsunternehmen dürfen Rabatte gewähren und deutsche nicht) entgegengewirkt wird.“
Skepsis bei SPD, FDP, Grünen und Linken groß
Und die Politik? Die Unionsfraktion war bis zuletzt uneinig, was den Kurs in der Apothekenpolitik betrifft. Insbesondere in der CSU ist der Wunsch nach einem Rx-Versandverbot weiterhin groß. Wirtschaftsliberalere Christdemokraten könnten sich eine Öffnung der Rx-Preisbindung hingegen durchaus vorstellen. In einer Pressemitteilung äußerte sich Georg Nüßlein, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, so:
Das Gesetz zur Stärkung der Apotheken, das heute im Kabinett behandelt wurde, stellt sicher, dass gesetzlich Versicherte für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel den gleichen Preis zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihr Arzneimittel in der Apotheke vor Ort erwerben oder in der Online-Apotheke. Kern des Gesetzes ist für mich, dass wir Versorgungssicherheit herstellen und gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen: sowohl für die Apotheken in der Stadt und auf dem Land als auch für die Versandapotheken aus dem EU-Ausland. Letzeren wird verboten, deutschen Kunden Rabatte anzubieten.“
Aus der SPD gibt es bislang nur eine Stimme, die von Dirk Heidenblut, der in seiner Fraktion für Digital-Themen im Gesundheitsbereich zuständig ist. Heidenblut sagte zu dem Gesetz:
Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Apotheken muss überall sichergestellt sein. Sie ist das Rückgrat unserer Gesundheitsversorgung. Niemand ist so unkompliziert zu erreichen wie die Apothekerin oder der Apotheker um die Ecke. Durch verschiedene Vergütungsanpassungen in einer Gesamthöhe von mehr als 200 Millionen Euro werden gezielt die Apotheken gefördert, die überall im Land tagtäglich ihrer wichtigen und unerlässlichen Arbeit nachgehen. Wir reden allerorten, nicht nur im Gesundheitswesen, über die Digitalisierung. Auch der Arzneimittelversandhandel wächst stetig. Ich bin mir nicht sicher, ob die vom Ministerium vorgeschlagene Regelung zur Gleichpreisigkeit rechtlich tatsächlich haltbar ist. Das Justizministerium hat dies meiner Meinung nach zurecht kritisiert. An dem Punkt werden wir im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess möglicherweise noch mal nachbessern müssen.“
Und auch die Grünen und die FDP denken nicht, dass das Apotheken-Stärkungsgesetz unverändert aus dem parlamentarischen Verfahren herauskommt. So wie das „Handelsblatt“ zuvor, erinnert auch die Grünen-Politikerin Kordula Schulz-Asche an die PKW-Maut – ein deutsches Gesetzesvorhaben, das auf EU-Ebene „kassiert“ wurde. Schulz-Asche wörtlich:
Was Spahn hier macht, erinnert stark an das Maut-Debakel, das für die Steuerzahler wohl wegen seiner Unrechtmäßigkeit mit einem Millionenschaden enden wird. (…) Dass Spahn jetzt das Rabattverbot wieder einzuführen versucht, indem er es einfach in ein anderes Gesetz schreibt, ist zum Scheitern verurteilt. Die europäischen Grundfreiheiten gelten schließlich erstmal in allen Lebenslagen. Eine Einschränkung, so der EuGH, wäre nur mit der andernfalls gefährdeten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu rechtfertigen. Solch eine Gefährdung geht von dem seit 2004 bestehenden und bei gerade einmal 1 Prozent des Gesamtumsatzes an verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausmachenden Versandhandel jedoch nachweislich nicht aus. Ohnehin krankt die Apothekenversorgung an ganz anderer Stelle. Verschiedene Gutachten belegen, dass die Apothekenlandschaft gespalten ist. Denn während rund die Hälfte der Apotheken gut bis sehr gut verdient, ist die andere Hälfte, etwa 7.600, bereits heute in ihrer Existenz gefährdet. Ganze 2.600 Apotheken in Deutschland hätten aus wirtschaftlicher Sicht eigentlich schon längst schließen müssen, so ein Gutachten vom Wirtschaftsministerium, welches der Gesundheitsminister jedoch hartnäckig ignoriert. Anstatt also eine Konkurrenzsituation mit dem ausländischen Versandhandel herbeizureden, sollte viel eher das vorhandene Honorar für die Apotheken gerechter verteilt werden. Das wäre eine tatsächliche Hilfe für die Sicherung der flächendeckenden Apothekenversorgung. Wir haben hierzu bereits einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, die Höhe der packungsabhängigen Vergütung von Apotheken an deren Umsatz zu knüpfen, sodass besonders gut verdienende Apotheken etwas weniger Gelder erhalten, mit denen dann die Versorgung in ländlichen und Randregionen gesichert werden kann. Im Übrigen würden mit unserem Vorschlag vor allem die großen ausländischen Versandapotheken Einnahmeeinbußen hinnehmen müssen, was den Spielraum ihrer Rabattvergabe deutlich eingrenzen dürfte.“
FDP: Spahn umgeht die Rechtsprechung
Christine Aschenberg-Dugnus, die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, äußerte sich folgendermaßen:
Der Gesetzesentwurf zur Apothekenversorgung dient einzig dazu, die EuGH-Rechtsprechung zu umgehen. Nachdem ein generelles Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht durchsetzbar war, will Gesundheitsminister Spahn jetzt ausländische Versandapotheken der deutschen Preisbindung unterwerfen. Damit wird er scheitern: entweder in einem neuen Gerichtsverfahren oder an der EU-Kommission. Die FDP-Fraktion fordert ein offizielles EU-Notifizierungsverfahren. Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen ausreichend Zeit bekommen, um zu prüfen, ob der Gesetzesentwurf mit europäischem Recht vereinbar ist. Daran bestehen große Zweifel. Die FDP-Fraktion setzt sich stattdessen für einen fairen Wettbewerb aller Apotheken ohne Einheitspreise ein. Es sollte ein geringer Preiskorridor für mögliche Boni geschaffen werden, den alle Apotheken anbieten können. Das muss auch für deutsche Versandapotheken gelten, die bisher gegenüber ausländischen diskriminiert werden. Jeder Patient sollte die Wahlfreiheit haben, von wem er sein rezeptpflichtiges Arzneimittel bezieht.“
Und auch in der Linksfraktion kommt das Gesetz nicht gut an. Hier meint aber Apothekerin Sylvia Gabelmann, dass die Pläne des BMG noch viel weiter gehen müssten. Gabelmann sagte:
Das ‚Apothekenstärkungsgesetz‘, das heute vom Bundeskabinett gebilligt wurde, ist eine Mogelpackung. Denn das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versandhandelsverbot soll nun endgültig doch nicht kommen. Stattdessen strebt Jens Spahn eine europarechtlich arg wacklige Regelung an, die Boni für Privatversicherte oder Selbstzahler weiterhin erlaubt. Das ist die zweitschlechteste aller Lösungen, die Spahn als heimlicher Befürworter von Online-Apotheken hier vorlegt. Patientinnen und Patienten müssen im Notfall schnell, in der Nähe und auch nachts sowie an Wochenenden Medikamente und gute Beratung erhalten. Für Schnäppchenjagd im Internet, die zu Lasten der Vor-Ort-Apotheken geht, eignen sich Medikamente nicht. Aufgrund falscher politischer Weichenstellungen sind allein im vergangenen Jahrzehnt zehn Prozent aller Apotheken geschlossen worden. In einigen Bundesländern und vor allem auf dem Land sieht es zum Teil noch weit dramatischer aus. Spahns ‚Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘ verdient diesen Namen nicht. Daran ändern auch die geplanten zusätzlichen Aufgaben für Apotheken und die vorgesehenen Honorarerhöhungen nichts. Denn der Online-Handel mit Medikamenten aus dem Ausland soll auch zukünftig erlaubt bleiben. Spahn plant zwar, dem Versandhandel Boni im GKV-Segment zu untersagen. Doch so bleibt der Gesetzentwurf Flickschusterei, die große Chancen hat, von der EU wegen rechtlicher Mängel gestoppt zu werden. Vielleicht will Spahn die Honorarerhöhungen für die Apothekerschaft auf dem Verordnungsweg regeln, weil auch er befürchtet, dass die EU-Kommission den Gesetzentwurf einkassiert. Ein klares Bekenntnis zum Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist weiterhin das einzig konsequente Mittel zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gegen den bevorzugten Versandhandel, so wie das auch in drei Vierteln aller EU-Staaten praktiziert wird.“
5 Kommentare
Zum Scheitern verurteilt
von Dirk Krüger am 18.07.2019 um 8:51 Uhr
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Preiskampf ist kein Stilmittel
von Reinhard Rodiger am 17.07.2019 um 21:05 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Anita Peter am 18.07.2019 um 6:26 Uhr
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Reinhard Rodiger am 18.07.2019 um 8:13 Uhr
AW: Preiskampf ist kein Stilmittel
von Karl Friedrich Müller am 18.07.2019 um 8:37 Uhr
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