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Wichtige Änderungen bei der Arzneimittelauswahl
Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten ab heute
Neuer Austausch im „generischen Markt“
Wenn das Arzneimittel zum „generischen Markt“ gehört, muss zwischen dem verordneten Arzneimittel, den austauschbaren Generika und Originalen sowie den dazugehörigen Importarzneimitteln ausgewählt werden. Die Kriterien für die Austauschbarkeit sind unverändert geblieben. Wenn kein Rabattvertrag greift, gibt es hier eine wesentliche Neuerung. Es muss nun eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden und es darf nicht teurer als das verordnete Arzneimittel sein. Dabei zählt der Apothekenverkaufspreis abzüglich der gesetzlichen Rabatte. Das verordnete Arzneimittel darf also nur noch abgegeben werden, wenn es zu den vier preisgünstigsten Produkten gehört. Das verordnete Arzneimittel bildet es künftig einen Preisanker. Teurere Arzneimittel dürfen nicht abgegeben werden. Dadurch kann sich die Auswahl auf weniger als vier Arzneimittel reduzieren - im Extremfall auf nur ein Produkt, wenn das billigste Arzneimittel verordnet wurde.
Der Preisanker gilt auch in Ausnahmefällen, also bei Nicht-Lieferbarkeit, in der Akutversorgung und bei pharmazeutischen Bedenken. Auch in diesen Fällen darf nur nach Rücksprache mit dem Arzt ein Produkt abgegeben werden, das teurer als das verordnete Arzneimittel ist. Bei Wirkstoffverordnungen gibt es jedoch keinen Preisanker.
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Neue Regeln für Änderungen
Die Nicht-Verfügbarkeit wird nun einfacher nachzuweisen sein. Es genügen zwei belegte Online-Anfragen beim Großhandel, die allerdings in einem bestimmten Format dokumentiert sein müssen.
Wenn der Arzt handschriftliche Änderungen vornimmt, diese aber nicht abzeichnet, muss die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt halten und das Ergebnis mit Datum und Unterschrift vermerken. Jede Änderung des Rezepts durch den Apotheker muss von diesem mit Datumsangabe abgezeichnet werden. Doch für die Ergänzung offenkundig fehlender Angaben auf Rezepten gibt es einige Erleichterungen.
5 Kommentare
Rahmenvertrag ab 1.7.2019
von Gaby Zahn am 02.07.2019 um 20:34 Uhr
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Optimiert ... und immer noch auf Rezept ...
von Christian Timme am 01.07.2019 um 14:53 Uhr
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AW: Optimiert ... und immer noch auf Rezept zu Retaxzwecken
von Bernd Jas am 01.07.2019 um 21:52 Uhr
Unsicherheitsfaktor: Rahmenvertrag
von Heiko Barz am 01.07.2019 um 11:44 Uhr
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Neuer Rahmenvertrag
von Stefan Meinhardt am 01.07.2019 um 10:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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