In einem zweiten Text am heutigen Freitag werden wir auf weitere wichtige Punkte in der Beschlussvorlage der ABDA eingehen, unter anderem wird es um die Gleichpreisigkeit, die Länderliste und Arzneimittel-Abgabeautomaten gehen.
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Stellungnahme zur Apotheken-Reform
ABDA bringt 320 Millionen Euro für Dienstleistungen ins Spiel
Bis zum 7. Mai muss die ABDA beim
Bundesgesundheitsministerium eine offizielle Stellungnahme zum geplanten
Apotheken-Stärkungsgesetz abgeben. Am 2. Mai stimmt die ABDA-Mitgliederversammlung
darüber ab, wie man sich positionieren will. DAZ.online liegen die
Beschlussvorschläge der ABDA vor. Unter anderem fordert die ABDA eine deutlich
höhere Vergütung für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Auch
interessant ist, dass die Standesvertretung offenbar ihren Widerstand gegen
Impfungen aus der Apotheke aufgibt. Ob die ABDA-Mitglieder diese Vorschläge annehmen, ist aber noch offen.
Die Apothekerschaft steht vor wichtigen Entscheidungen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurf einer umfangreichen Apotheken-Reform vorgelegt, der viele Neuregelungen enthält, für die die ABDA seit Jahren kämpft: eine höhere Notdienstpauschale, eine bessere Vergütung für die BtM-Abgabe und endlich eine Vergütung neuer, pharmazeutischer Dienstleistungen. Gleichzeitig enthält dieses Paket aber auch die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz. Das BMG will damit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren. In der Begründung des Entwurfes heißt es sogar ausdrücklich, dass die Bundesrepublik der Rechtsauffassung des EuGH mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz zustimmt.
Können die Apotheker eine solche Aussage ohne Widerstand und Protest einfach so hinnehmen? Darüber gibt es offenbar unterschiedliche Meinungen im Apothekerlager. Etwas mehr als die Hälfte aller Kammern und Verbände ist strikt gegen die Streichung des Rx-Boni-Verbots aus dem AMG und würde eher zum Rx-Versandverbot zurückkehren als die derzeitigen Vorschläge im Entwurf zu „schlucken“. Die Zeit drückt: Bis zum 7. Mai muss die ABDA dem BMG eine Stellungnahme zu dem Entwurf übersenden. Für den 2. Mai wurde daher eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt, bei der festgelegt werden soll, wie sich die Apotheker zum Spahn-Plan verhalten wollen.
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DAZ.online liegt die Beschlussvorlage der ABDA für das Treffen der Apotheker vor. Klar ist: Hierbei handelt es sich lediglich um Vorschläge, die ABDA-Mitglieder können diese auf der Versammlung am 2. Mai noch erheblich verändern. Allerdings gehen schon aus dieser Beschlussvorlage einige spannende Details dazu hervor, wie sich die ABDA positionieren möchte.
ABDA schlägt deutlich höhere Honorierung der Dienstleistungen vor
Da wäre zum Beispiel die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Im ersten Eckpunkte-Papier des BMG, das im Dezember 2018 bekannt wurde, war für diese Dienstleistungen ein Vergütungsvolumen von 240 Millionen Euro vorgesehen. In einem zweiten Papier sank die Zahl dann deutlich auf etwa 100 Millionen Euro, im nun vorliegenden Entwurf ist eine Vergütung von 150 Millionen Euro für die Dienstleistungen vorgesehen. Die ABDA schlägt ihren Mitgliedern nun aber vor, dass man dem BMG eine deutlich höhere Forderung präsentieren soll: 320 Millionen Euro.
Es bleibt unklar, wie genau die ABDA auf diesen Betrag kommt. Möglich ist aber, dass dies mit dem Werkstattgespräch der Bundesapothekerkammer zu diesem Thema zu tun hat. Die BAK-Spitze hatte sich vor einigen Wochen getroffen, um darüber zu beraten, welche Dienstleistungen man dem BMG überhaupt vorschlagen könnte und wie genau diese Dienstleistungen vergütet werden könnten. DAZ.online hatte bereits berichtet, dass sich die BAK grundsätzlich drei Leistungsblöcke vorstellen kann: Medikationsanalysen, Arzneimittelberatungen für Pflegebedürftige (auch bei den Patienten zu Hause) sowie Screenings. Insbesondere der zweite Block erscheint aufwendig: Nicht viele Apotheker können ihre Fachkräfte teilweise stundenlang für Heimbesuche entbehren. Wahrscheinlich sieht die ABDA aufgrund dieses erheblichen Mehraufwands nun die Notwendigkeit eines deutlich höheren Vergütungsvolumens.
ABDA würde Impfungen in der Apotheke zustimmen
Der Referentenentwurf sieht bezüglich der Dienstleistungen außerdem vor, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die genaue Ausgestaltung dieser Dienstleistungen vereinbaren. Die ABDA schlägt an dieser Stelle vor, im Gesetz eine Definition zu ergänzen, was eine pharmazeutische Dienstleistung überhaupt ist. Außerdem sollte aus Sicht der ABDA auch gesetzlich geregelt werden, welchen Umfang die Regelung hat, also die genaue Vergütung, Art und Umfang der Leistung, etc. festzulegen.
Was den Vergütungsmechanismus betrifft, ist im Entwurf ein neuer Fonds vorgesehen, der ähnlich wie der Nacht- und Notdienstfonds funktionieren soll. Konkret soll pro Rx-Packung ein fixer Cent-Betrag in den Fonds gehen. Pro geleisteter Dienstleistung soll der Fonds dann Pauschalen an die Apotheker auszahlen. Die ABDA schlägt in ihrer Beschlussvorlage dazu vor, dass der beim DAV angesiedelte Nacht- und Notdienstfonds diese Aufgaben übernimmt.
ABDA ändert Meinung zum Impfen
Ein weiterer spannender Punkt in der Beschlussvorlage für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist die Einstellung der Apotheker zum Thema „Impfungen in der Apotheke“. Zur Erinnerung: Die ABDA hat jahrelang jegliche Ambitionen hierbei ausgeschlagen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte immer wieder betont, dass er sich Impfberatungen in der Apotheke vorstellen könne, aber keine Impfungen. Die Apotheker wollten damit einem Konflikt mit der Ärzteschaft aus dem Weg gehen. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn blieb dran an diesem Thema und will im SGB V nun erstmals Modellvorhaben ermöglichen, bei denen Apotheker Patienten in der Apotheke in gewissen Indikationen impfen. Über die genaue Ausgestaltung dieser geplanten Neuregelung und die genauen Bedingungen für das Impfen hatte DAZ.online bereits ausführlich berichtet.
Die ABDA will nun offenbar nicht länger Widerstand leisten gegen die Pläne des BMG und signalisiert in ihrer Beschlussvorlage eine „grundsätzliche Zustimmung“ zu den Modellvorhaben. Nur eine Anmerkung hat die Standesvertretung zu der Neuregelung: Aus Sicht der ABDA sollte klargestellt werden, dass keine Vereinbarungen mit einzelnen Apotheken oder Gruppen von Apotheken abgeschlossen werden.
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Dass die Vorschläge der ABDA dem BMG auch genauso präsentiert werden, ist aber nicht gewiss. Insbesondere beim Thema Impfungen in der Apotheke ist es vorstellbar, dass sich die ABDA-Mitglieder einbringen, um einem Konflikt mit der Ärzteschaft aus dem Weg zu gehen. Die Entscheidung über die genauen Formulierungen in der Stellungnahme trifft die ABDA-Mitgliederversammlung.
7 Kommentare
Ehrliche Antwort
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:34 Uhr
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Die Abda schlägt vor...
von Kleiner Apotheker am 29.04.2019 um 8:29 Uhr
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Vielleicht wurde ja wirklich fleißig zuende gerechnet...
von Benjamin Schäfer am 26.04.2019 um 19:40 Uhr
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Erneutes Nachhaken: So geht es nicht weiter
von Wolfgang Müller am 26.04.2019 um 13:17 Uhr
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Honorar
von Anita Peter am 26.04.2019 um 11:08 Uhr
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AW: Nicht zu glauben, oder ?
von Mathias Mallach am 26.04.2019 um 12:04 Uhr
AW: Honorar
von Roland Mückschel am 26.04.2019 um 12:12 Uhr
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