Stellungnahme zur Apotheken-Reform

ABDA bringt 320 Millionen Euro für Dienstleistungen ins Spiel

Berlin - 26.04.2019, 11:00 Uhr

Die ABDA legt ihren Mitgliedern eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme für das Apotheken-Stärkungsgesetz vor, in der es unter anderem um die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen geht. (Foto: bro/DAZ.online)

Die ABDA legt ihren Mitgliedern eine Beschlussvorlage zur Stellungnahme für das Apotheken-Stärkungsgesetz vor, in der es unter anderem um die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen geht. (Foto: bro/DAZ.online)


Bis zum 7. Mai muss die ABDA beim Bundesgesundheitsministerium eine offizielle Stellungnahme zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz abgeben. Am 2. Mai stimmt die ABDA-Mitgliederversammlung darüber ab, wie man sich positionieren will. DAZ.online liegen die Beschlussvorschläge der ABDA vor. Unter anderem fordert die ABDA eine deutlich höhere Vergütung für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Auch interessant ist, dass die Standesvertretung offenbar ihren Widerstand gegen Impfungen aus der Apotheke aufgibt. Ob die ABDA-Mitglieder diese Vorschläge annehmen, ist aber noch offen.

Die Apothekerschaft steht vor wichtigen Entscheidungen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurf einer umfangreichen Apotheken-Reform vorgelegt, der viele Neuregelungen enthält, für die die ABDA seit Jahren kämpft: eine höhere Notdienstpauschale, eine bessere Vergütung für die BtM-Abgabe und endlich eine Vergütung neuer, pharmazeutischer Dienstleistungen. Gleichzeitig enthält dieses Paket aber auch die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz. Das BMG will damit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren. In der Begründung des Entwurfes heißt es sogar ausdrücklich, dass die Bundesrepublik der Rechtsauffassung des EuGH mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz zustimmt.

Können die Apotheker eine solche Aussage ohne Widerstand und Protest einfach so hinnehmen? Darüber gibt es offenbar unterschiedliche Meinungen im Apothekerlager. Etwas mehr als die Hälfte aller Kammern und Verbände ist strikt gegen die Streichung des Rx-Boni-Verbots aus dem AMG und würde eher zum Rx-Versandverbot zurückkehren als die derzeitigen Vorschläge im Entwurf zu „schlucken“. Die Zeit drückt: Bis zum 7. Mai muss die ABDA dem BMG eine Stellungnahme zu dem Entwurf übersenden. Für den 2. Mai wurde daher eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt, bei der festgelegt werden soll, wie sich die Apotheker zum Spahn-Plan verhalten wollen.

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Nach Kritik aus Mitgliedsorganisationen

Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai

DAZ.online liegt die Beschlussvorlage der ABDA für das Treffen der Apotheker vor. Klar ist: Hierbei handelt es sich lediglich um Vorschläge, die ABDA-Mitglieder können diese auf der Versammlung am 2. Mai noch erheblich verändern. Allerdings gehen schon aus dieser Beschlussvorlage einige spannende Details dazu hervor, wie sich die ABDA positionieren möchte.

ABDA schlägt deutlich höhere Honorierung der Dienstleistungen vor

Da wäre zum Beispiel die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Im ersten Eckpunkte-Papier des BMG, das im Dezember 2018 bekannt wurde, war für diese Dienstleistungen ein Vergütungsvolumen von 240 Millionen Euro vorgesehen. In einem zweiten Papier sank die Zahl dann deutlich auf etwa 100 Millionen Euro, im nun vorliegenden Entwurf ist eine Vergütung von 150 Millionen Euro für die Dienstleistungen vorgesehen. Die ABDA schlägt ihren Mitgliedern nun aber vor, dass man dem BMG eine deutlich höhere Forderung präsentieren soll: 320 Millionen Euro.

Es bleibt unklar, wie genau die ABDA auf diesen Betrag kommt. Möglich ist aber, dass dies mit dem Werkstattgespräch der Bundesapothekerkammer zu diesem Thema zu tun hat. Die BAK-Spitze hatte sich vor einigen Wochen getroffen, um darüber zu beraten, welche Dienstleistungen man dem BMG überhaupt vorschlagen könnte und wie genau diese Dienstleistungen vergütet werden könnten. DAZ.online hatte bereits berichtet, dass sich die BAK grundsätzlich drei Leistungsblöcke vorstellen kann: Medikationsanalysen, Arzneimittelberatungen für Pflegebedürftige (auch bei den Patienten zu Hause) sowie Screenings. Insbesondere der zweite Block erscheint aufwendig: Nicht viele Apotheker können ihre Fachkräfte teilweise stundenlang für Heimbesuche entbehren. Wahrscheinlich sieht die ABDA aufgrund dieses erheblichen Mehraufwands nun die Notwendigkeit eines deutlich höheren Vergütungsvolumens.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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7 Kommentare

Ehrliche Antwort

von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:34 Uhr

Man möge mir die deutlichen Worte verzeihen,

ABER ICH SCH..... AUF DIESES VERGIFTETE GELD!

Ich will meine Grundleistung von der ALLE Patienten profitieren erst mal vernünftig und nicht defizitär bezahlt bekommen, bevor ich die nächste "Dienstleistung" bei der Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stehen aufs Auge gedrückt bekomme.

Also erst deutliche Honorarerhöhung, dann vielleicht der Rest!

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Die Abda schlägt vor...

von Kleiner Apotheker am 29.04.2019 um 8:29 Uhr

Für die einen ist es vielleicht ein Spiel mit Zahlen, für mich ist es eine Existenzfrage. Wenn die Rezepte der chronisch Kranken weg sind, wird es sehr eng. Da nützen mir die Impfungen und Zusatzberatungen für Summe X nichts.
Einziger Weg aus meiner Sicht ist ein Versandverbot für RX.

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Vielleicht wurde ja wirklich fleißig zuende gerechnet...

von Benjamin Schäfer am 26.04.2019 um 19:40 Uhr

Jetzt könnte man ja mal schnippisch nachfragen, ob die 320 Millionen nicht nur auf den neuen Dienstleistungen basieren, sondern auch auf einer insgeheim angepeilten Zahl X an überlebenden Apotheken. Nehmen wir mal grob an die Hälfte bliebe auf lange Sicht bestehen. Dann sind es gemäß Herr Müllers Rechnung mal eben 120 € pro Tag pro Apotheke. Das wär dann immerhin zumindest mal fast eine Vollzeit Apothekerstelle, die sich den ganzen Tag mit den neuen namenlosen Dienstleistungen beschäftigen könnte... Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Gespräche der hohen Tiere (Spahn, Schmidt, Kiefer) ohne Erwähnung einer zur Versorgung benötigten Mindestapothekendichte auskommen. Und falls bereits über solche Zahlen gesprochen und entschieden wurde, finde ich es zutiefst respektlos gegenüber den selbstständigen Apothekern und denen die überlegen es zu werden da nicht JETZT ehrlich reinen Wein einzuschenken und offenzulegen, wie viele Apotheken wir geschäftlich über den Jordan gehen lassen müssen, damit die "Reformer" glücklich sind. Vielleicht will man keine Panik verbreiten, ok, verständlich. Leises Ausbluten wird scheinbar von der Mehrzahl akzeptiert. Der Markt regelt wie man so schön sagt. Aber schuldet man denjenigen, die ihrer vollen Lebensplanung dem Thema Apotheke widmen, zig Notdienste an Feiertagen und Wochenenden geschoben haben und schieben und wesentliche Beiträge zur Versorgung unter Zurücknahme eigener Interessen über Jahrzehnte geleistet haben nicht trotzdem eine klare Aussage, ob man sie noch will und braucht? Oder wird letztlich alles schulterzuckend auf unternehmerisches Risiko runtergekürzt (was ich leider mittlerweile auch von vielen Kollegen so höre und lese) Der Versorgungsauftrag einer inhabergeführten Apotheke hatte für mein Verständnis immer ein oder zwei Stufen mehr Ehre, Verantwortung und Opferbereitschaft als die reine Selbstständigkeit zu bedeuten. Aber ok, diese Eigenschaften traut man jetzt der digitalen Welt zu, oder meint sie ja gar nicht mehr zu brauchen, weil jeder Mensch - jeder Patient mündig und compliant bis ins hohe Alter problemlos von Arzneimitteln aus Päckchen leben kann. Soziale Kontakte, Begegnungen mit echten Menschen vom Fach werden da wohl einfach überbewertet und werden genauso wenig gebraucht, wie die Pferdekutsche in einer motorisierten Stadt. Vielleicht kommt ja zukünftig der Apotheker noch an Hochzeiten traditionell zum Einsatz, indem er die Pferdeköttel geschickt mit alten übriggebliebenen Umschau-seiten aufsammelt. Nein - im Ernst So wie man romantisch den Pferdenkutschen unter der Symbolik der Entschleunigung gedenkt, wird man vielleicht auch mal uns nostalgisch unter der Rubrik der vertrauensvollen freien Berufe hinterhersinnen.

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Erneutes Nachhaken: So geht es nicht weiter

von Wolfgang Müller am 26.04.2019 um 13:17 Uhr

Auch hier wieder: Keine Eckdaten, wie die DAZ diesmal dankenswerterweise gleich selber kritisch anmerkt, diesmal von der ABDA/der BAK. Wie beim Impfen, bzgl. Gutachten Prof. May "800 Mio Einsparungen pro Jahr, wenn Apotheker Grippe-impfen".

Falls die nun geforderten 340 statt 150 Mio. Euro pro Jahr für "Dienstleistungen" (= 17.000 pro Apotheke pro Jahr, ca. 60 Euro pro Arbeitstag) irgendwie von der BAK-Arbeitsgruppe "sauber" aus konkreten einzelnen Dienstleistungen hergeleitet worden sein sollten: Wird das jetzt auch erstmal streng geheim gehalten werden, damit böse Numbercruncher wie ich das nicht auseinandernehmen können? Es zerreden", oder wie Kiefer sagt: "Es wird immer zu wenig sein!", ohne dazu zu sagen, „Findet euch gefälligst damit ab, Elende“?

Glaubt hier irgend jemand im Ernst, bei Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern wäre es möglich, bei konkret vorliegenden "60 Euro pro Tag" seitens der Standesvertreter in diesem forgeschrittenen, hoch kritischen Stadium nicht berufsöffentlich zu konkretisieren, WAS um Himmels Willen dafür wohl geleistet werden soll? Die würden solch eine Infantilisierung niemals dulden, die selbsternannten Kindergärtner würden ausgelacht und weggeschickt (vorsichtig formuliert) werden.

Thema Impfen, zum Dritten: Wenn ich richtig liege, und Prof. May ca. 10 – 15 Mio. Patienten von Apotheken impfen lassen will, dann sind das pro Apotheke pro Impfsaison 500 - 750 Patienten, also vielleicht 7 - 15 pro Tag auf die „heißen“ 2 – 3 Monate, vielleicht stehen dann auch mal 50 - 100 dafür an. Was ist denn nun, was stellt sich die ABDA vor, wie das gehen soll? Sollen wir das ohne Honorar machen, weil wir ja schon am Impfstoff "verdienen", oder für 5000 Euro oder für 10.000 Euro? Welch Letzteres aus dem May-Gutachten zumindest ja "erahnt" werden könnte? Was ja dann langsam interessant werden könnte/oder auch nicht, wegen unnötiger Überkomplexität der Umstände?

Aber ich weiß ja: Bloß keine Flucht ins Konkrete, Herr Müller, es geht ja schließlich „nur“ um „Identitäts-Stiftung für den Beruf insgesamt“. GEHEIM bis zum allgemeinen Erbrechen, wenn es dann auf einmal vollkommen versaut aus der Geheimhaltung heraustritt. Wie die 2,50 Rx-Boni des FS/Spahn Geheimpaktes.

Ganz ehrlich, die ABDA sagt doch hier ganz versöhnlich/vernünftig selber, es muss eine konkrete Honorarordnung her. Aber hochwohlmögende Kolleg/innen, die muss von EUCH (und eigentlich: von UNS) kommen! Ihr habt doch da nach 8 Jahren "Arbeitsgruppe Honorar" und jetzt "340 Mio." schon längst was. Ist das für uns DERMASSEN schlimm/dermassen offensichtlich DEFIZITÄR, dass ihr euch nicht mit uns, euren "Kleinkindern" einfach vollkommen offen darüber zu reden traut?

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Honorar

von Anita Peter am 26.04.2019 um 11:08 Uhr

Wir brauchen erstmal eine deutliche Anhebung des Honorars für die jetzigen Leistungen! Kapiert das die ABDA nicht?

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AW: Nicht zu glauben, oder ?

von Mathias Mallach am 26.04.2019 um 12:04 Uhr

Wir können auch 100 Milliarden fordren und Spahnwürde sogar zustimmen, weil es sowieso nur fiktiv ist. Es gibt keine Leistungsübersicht, geschweige denn eine Preisliste. Das ist ein fiktiver Preis für eine fiktive Leistung. Das als Verhandlungsmasse anzubieten, ist sowas von naiv.
Ich will auch nicht mit den Ärzten streiten, ich will (und kann) nicht impfen. Und schon gar nicht für 1€ inkl. Spritze !!!

AW: Honorar

von Roland Mückschel am 26.04.2019 um 12:12 Uhr

Da kann ich nur Frau Peter beipflichten.
Weg von dieser all inclusive Einstellung, Definition der
einzelnen Leistungen, Bewertung der einzelnen Leistungen,
dann einen kräftigen Aufschlag wegen 15 jährigen
Ausschluss an der volkswirtschaftlichen Entwicklung.
Hört sich das utopisch an?
Finde ich nicht. Man muss halt mal anfangen zu fordern.
Und kein Ringelpietz mit anfassen bei Spahn.
Eher die Drohinstrumente auspacken und zeigen.
Können wir nicht? Sehr wohl.

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