- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA bringt 320 Millionen...
Stellungnahme zur Apotheken-Reform
ABDA bringt 320 Millionen Euro für Dienstleistungen ins Spiel
Bis zum 7. Mai muss die ABDA beim
Bundesgesundheitsministerium eine offizielle Stellungnahme zum geplanten
Apotheken-Stärkungsgesetz abgeben. Am 2. Mai stimmt die ABDA-Mitgliederversammlung
darüber ab, wie man sich positionieren will. DAZ.online liegen die
Beschlussvorschläge der ABDA vor. Unter anderem fordert die ABDA eine deutlich
höhere Vergütung für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Auch
interessant ist, dass die Standesvertretung offenbar ihren Widerstand gegen
Impfungen aus der Apotheke aufgibt. Ob die ABDA-Mitglieder diese Vorschläge annehmen, ist aber noch offen.
Die Apothekerschaft steht vor wichtigen Entscheidungen: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat den Entwurf einer umfangreichen Apotheken-Reform vorgelegt, der viele Neuregelungen enthält, für die die ABDA seit Jahren kämpft: eine höhere Notdienstpauschale, eine bessere Vergütung für die BtM-Abgabe und endlich eine Vergütung neuer, pharmazeutischer Dienstleistungen. Gleichzeitig enthält dieses Paket aber auch die Streichung des „alten“ Rx-Boni-Verbots im Arzneimittelgesetz. Das BMG will damit auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren. In der Begründung des Entwurfes heißt es sogar ausdrücklich, dass die Bundesrepublik der Rechtsauffassung des EuGH mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz zustimmt.
Können die Apotheker eine solche Aussage ohne Widerstand und Protest einfach so hinnehmen? Darüber gibt es offenbar unterschiedliche Meinungen im Apothekerlager. Etwas mehr als die Hälfte aller Kammern und Verbände ist strikt gegen die Streichung des Rx-Boni-Verbots aus dem AMG und würde eher zum Rx-Versandverbot zurückkehren als die derzeitigen Vorschläge im Entwurf zu „schlucken“. Die Zeit drückt: Bis zum 7. Mai muss die ABDA dem BMG eine Stellungnahme zu dem Entwurf übersenden. Für den 2. Mai wurde daher eine außerordentliche Mitgliederversammlung anberaumt, bei der festgelegt werden soll, wie sich die Apotheker zum Spahn-Plan verhalten wollen.
Mehr zum Thema
Nach Kritik aus Mitgliedsorganisationen
Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai
DAZ.online liegt die Beschlussvorlage der ABDA für das Treffen der Apotheker vor. Klar ist: Hierbei handelt es sich lediglich um Vorschläge, die ABDA-Mitglieder können diese auf der Versammlung am 2. Mai noch erheblich verändern. Allerdings gehen schon aus dieser Beschlussvorlage einige spannende Details dazu hervor, wie sich die ABDA positionieren möchte.
ABDA schlägt deutlich höhere Honorierung der Dienstleistungen vor
Da wäre zum Beispiel die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Im ersten Eckpunkte-Papier des BMG, das im Dezember 2018 bekannt wurde, war für diese Dienstleistungen ein Vergütungsvolumen von 240 Millionen Euro vorgesehen. In einem zweiten Papier sank die Zahl dann deutlich auf etwa 100 Millionen Euro, im nun vorliegenden Entwurf ist eine Vergütung von 150 Millionen Euro für die Dienstleistungen vorgesehen. Die ABDA schlägt ihren Mitgliedern nun aber vor, dass man dem BMG eine deutlich höhere Forderung präsentieren soll: 320 Millionen Euro.
Es bleibt unklar, wie genau die ABDA auf diesen Betrag kommt. Möglich ist aber, dass dies mit dem Werkstattgespräch der Bundesapothekerkammer zu diesem Thema zu tun hat. Die BAK-Spitze hatte sich vor einigen Wochen getroffen, um darüber zu beraten, welche Dienstleistungen man dem BMG überhaupt vorschlagen könnte und wie genau diese Dienstleistungen vergütet werden könnten. DAZ.online hatte bereits berichtet, dass sich die BAK grundsätzlich drei Leistungsblöcke vorstellen kann: Medikationsanalysen, Arzneimittelberatungen für Pflegebedürftige (auch bei den Patienten zu Hause) sowie Screenings. Insbesondere der zweite Block erscheint aufwendig: Nicht viele Apotheker können ihre Fachkräfte teilweise stundenlang für Heimbesuche entbehren. Wahrscheinlich sieht die ABDA aufgrund dieses erheblichen Mehraufwands nun die Notwendigkeit eines deutlich höheren Vergütungsvolumens.
7 Kommentare
Ehrliche Antwort
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Die Abda schlägt vor...
von Kleiner Apotheker am 29.04.2019 um 8:29 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vielleicht wurde ja wirklich fleißig zuende gerechnet...
von Benjamin Schäfer am 26.04.2019 um 19:40 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Erneutes Nachhaken: So geht es nicht weiter
von Wolfgang Müller am 26.04.2019 um 13:17 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Honorar
von Anita Peter am 26.04.2019 um 11:08 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Nicht zu glauben, oder ?
von Mathias Mallach am 26.04.2019 um 12:04 Uhr
AW: Honorar
von Roland Mückschel am 26.04.2019 um 12:12 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.