In einem zweiten Text am heutigen Freitag werden wir auf weitere wichtige Punkte in der Beschlussvorlage der ABDA eingehen, unter anderem wird es um die Gleichpreisigkeit, die Länderliste und Arzneimittel-Abgabeautomaten gehen.
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Stellungnahme zur Apotheken-Reform
ABDA bringt 320 Millionen Euro für Dienstleistungen ins Spiel
ABDA würde Impfungen in der Apotheke zustimmen
Der Referentenentwurf sieht bezüglich der Dienstleistungen außerdem vor, dass der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes die genaue Ausgestaltung dieser Dienstleistungen vereinbaren. Die ABDA schlägt an dieser Stelle vor, im Gesetz eine Definition zu ergänzen, was eine pharmazeutische Dienstleistung überhaupt ist. Außerdem sollte aus Sicht der ABDA auch gesetzlich geregelt werden, welchen Umfang die Regelung hat, also die genaue Vergütung, Art und Umfang der Leistung, etc. festzulegen.
Was den Vergütungsmechanismus betrifft, ist im Entwurf ein neuer Fonds vorgesehen, der ähnlich wie der Nacht- und Notdienstfonds funktionieren soll. Konkret soll pro Rx-Packung ein fixer Cent-Betrag in den Fonds gehen. Pro geleisteter Dienstleistung soll der Fonds dann Pauschalen an die Apotheker auszahlen. Die ABDA schlägt in ihrer Beschlussvorlage dazu vor, dass der beim DAV angesiedelte Nacht- und Notdienstfonds diese Aufgaben übernimmt.
ABDA ändert Meinung zum Impfen
Ein weiterer spannender Punkt in der Beschlussvorlage für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist die Einstellung der Apotheker zum Thema „Impfungen in der Apotheke“. Zur Erinnerung: Die ABDA hat jahrelang jegliche Ambitionen hierbei ausgeschlagen. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte immer wieder betont, dass er sich Impfberatungen in der Apotheke vorstellen könne, aber keine Impfungen. Die Apotheker wollten damit einem Konflikt mit der Ärzteschaft aus dem Weg gehen. Doch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn blieb dran an diesem Thema und will im SGB V nun erstmals Modellvorhaben ermöglichen, bei denen Apotheker Patienten in der Apotheke in gewissen Indikationen impfen. Über die genaue Ausgestaltung dieser geplanten Neuregelung und die genauen Bedingungen für das Impfen hatte DAZ.online bereits ausführlich berichtet.
Die ABDA will nun offenbar nicht länger Widerstand leisten gegen die Pläne des BMG und signalisiert in ihrer Beschlussvorlage eine „grundsätzliche Zustimmung“ zu den Modellvorhaben. Nur eine Anmerkung hat die Standesvertretung zu der Neuregelung: Aus Sicht der ABDA sollte klargestellt werden, dass keine Vereinbarungen mit einzelnen Apotheken oder Gruppen von Apotheken abgeschlossen werden.
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Dass die Vorschläge der ABDA dem BMG auch genauso präsentiert werden, ist aber nicht gewiss. Insbesondere beim Thema Impfungen in der Apotheke ist es vorstellbar, dass sich die ABDA-Mitglieder einbringen, um einem Konflikt mit der Ärzteschaft aus dem Weg zu gehen. Die Entscheidung über die genauen Formulierungen in der Stellungnahme trifft die ABDA-Mitgliederversammlung.
7 Kommentare
Ehrliche Antwort
von Stefan Haydn am 30.04.2019 um 19:34 Uhr
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Die Abda schlägt vor...
von Kleiner Apotheker am 29.04.2019 um 8:29 Uhr
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Vielleicht wurde ja wirklich fleißig zuende gerechnet...
von Benjamin Schäfer am 26.04.2019 um 19:40 Uhr
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Erneutes Nachhaken: So geht es nicht weiter
von Wolfgang Müller am 26.04.2019 um 13:17 Uhr
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Honorar
von Anita Peter am 26.04.2019 um 11:08 Uhr
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AW: Nicht zu glauben, oder ?
von Mathias Mallach am 26.04.2019 um 12:04 Uhr
AW: Honorar
von Roland Mückschel am 26.04.2019 um 12:12 Uhr
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