- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Diese pharmazeutischen ...
Pläne der Bundesapothekerkammer
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen könnten es werden
Chancen und Sorgen
Hört man sich in den Landesapothekerkammern um, hört man positive, aber auch negative Stimmen zum aktuellen Zwischenstand beim Thema pharmazeutische Dienstleistungen. Einige Kammervertreter freuen sich, dass nun endlich Bewegung in eine Sache kommt, die sich in den vergangenen Jahren nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung nur sehr wenig bis gar nicht weiterbewegt hatte. In Sachsen und Thüringen praktizieren die Apotheker gemeinsam mit der AOK Plus bereits seit Jahren ein ausführliches, digitalisiertes Medikationsmanagement – auf Bundesebene ist man aber noch weit davon entfernt. Die Apotheker hoffen nun, hier einen Schritt voranzukommen.
Gleichzeitig gibt es aber auch Sorgen im Kammerlager. Können wirklich alle Apotheken Leistungen aus diesen drei „Blöcken“ ohne Weiteres anbieten? ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte nach der letzten ABDA-Mitgliederversammlung im Januar gesagt, dass es der ABDA wichtig sei, möglichst alle Apotheken bei den pharmazeutischen Dienstleistungen mitzunehmen. Aber kann auch jede Apotheke aus dem Stand Medikationsanalysen bei Pflegebedürftigen anbieten? Haben die Apotheker dafür überhaupt Zeit und das nötige Fachpersonal?
Wie hoch muss die Vergütung sein?
Natürlich wird auch über die Vergütung diskutiert: Sehr genau haben die Kammerspitzen in der vergangenen Woche dem Vernehmen nach durchgerechnet, was solche pharmazeutischen Hausbesuche oder auch ein Brown-Bag-Check in der Apotheke zeitlich bedeuten würden: Wie lange müsste man eine Fachkraft entbehren? Was bedeutet das für die verbleibende Arbeit in der Offizin? Und wie hoch müsste die Vergütung sein, um diesen zeitlichen „Verlust“ wettzumachen? Die gleichen Fragen gelten natürlich für die Screenings und die Medikationschecks in der Apotheke – auch in diesen Fällen wird eine Fachkraft abgestellt werden müssen.
Nach Informationen von DAZ.online gibt es nun einige Kammern, die sich noch niedrigschwelligere Leistungen wünschen – also Services, die wirklich jede Apotheke anbieten kann, ohne gleich den Offizin-Alltag aufsprengen zu müssen. Gesprochen wurde beispielsweise über eine zusätzliche Vergütung für das Erklären von Asthma-Inhalatoren, aber auch über ein Nicht-Abgabe-Honorar: Stellt eine Apotheker beispielsweise eine Doppelverordnung fest, kontaktiert den Arzt oder gibt ein Präparat wegen pharmazeutischer Bedenken nicht ab, könnte ebenfalls ein Zusatzhonorar gezahlt werden.
7 Kommentare
WhatsApp aus der „Braunen Tüte“ ...
von Christian Timme am 02.04.2019 um 23:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Falsche Reihenfolge.
von Reinhard Rodiger am 02.04.2019 um 21:47 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Brown bag ...
von gabriela aures am 02.04.2019 um 20:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Leistungen
von Anita Peter am 02.04.2019 um 19:35 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Vergütung für Mehrarbeit auf oder unter Selbstkosten?
von Andreas Grünebaum am 02.04.2019 um 18:34 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Vergütung für Mehrarbeit auf oder
von gabriela aures am 02.04.2019 um 21:09 Uhr
Den Offizin-Alltag nicht aufsprengen, niedrigschwellige Leistungen anbieten
von Armin Spychalski am 02.04.2019 um 18:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.