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Pläne der Bundesapothekerkammer
Diese pharmazeutischen Dienstleistungen könnten es werden
Seit Jahren lobbyiert die ABDA dafür, dass Apotheker vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Mit dem von der Großen Koalition geplanten Apothekengesetz soll das nun umgesetzt werden. Die Frage ist nur: Welche Dienstleistungen sollen es werden? Die Bundesapothekerkammer hat sich mit dieser Frage befasst und erste Leistungen definiert, die man der Politik vorschlagen könnte. So richtig zufrieden scheinen damit aber nicht alle Landesapothekerkammern zu sein.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in seinen Reform-Eckpunkten für den Apothekenmarkt das aufgeschrieben, wofür die ABDA seit Jahren kämpft: Die Apotheker sollen erstmals pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür von den Kassen vergütet werden. Mehr noch – die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Bislang war dies sogar verboten. Die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen intervenierten teils, wenn solche Selektivverträge mit Apothekern bestanden, weil es im SGB V keine Grundlage dafür gab.
Nun soll es – wie für die Notdienstpauschale – einen Fonds geben. In diesen Fonds soll pro abgegebener Packung ein fixer Cent-Beitrag eingezahlt werden. Für jede erbrachte Leistung werden die Pharmazeuten dann aus dem Fonds vergütet. Nur: Welche Leistungen könnten das sein? Viele Landesapothekerkammern haben mit regionalen pharmazeutischen Projekten wichtige und gute Erfahrungen gesammelt. Mit dem geplanten Apothekenpaket stellt sich nun aber die Frage: Welche Leistungen könnten alle Apotheken in ganz Deutschland gesichert anbieten? Schließlich sollen nicht bestimmte Apotheken bevorzugt werden.
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Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat versucht, diese Frage in den vergangenen Wochen zu beantworten. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer hatte bereits erklärt, dass die BAK Leistungen bewertet und kategorisiert habe. In der vergangenen Woche fand dann in Berlin ein „Werkstatt-Gespräch“ statt, bei dem die Spitzen aller Landesapothekerkammern zusammenkamen, um über die von der BAK definierten pharmazeutischen Dienstleistungen zu diskutieren. Nach Informationen von DAZ.online soll die BAK den Kammern eine Arbeitsgrundlage vorgelegt haben, über die dann in Workshops diskutiert wurde. Konkret haben die Apotheker über drei „Leistungsblöcke“ gesprochen, die in den Apotheken angeboten werden könnten.
7 Kommentare
WhatsApp aus der „Braunen Tüte“ ...
von Christian Timme am 02.04.2019 um 23:07 Uhr
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von Reinhard Rodiger am 02.04.2019 um 21:47 Uhr
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