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Neue Eckpunkte aus dem BMG
Notdienstpauschale auf 350 Euro, 100 Millionen Euro für Dienstleistungen
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein neues Eckpunkte-Papier zur Reform des Apothekenmarktes vorgelegt. Nach der Einigung innerhalb der Union soll die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Gegenstand des Rahmenvertrags werden. Im Gegensatz zu den ersten Eckpunkten fallen die geplanten Honorar-Anpassungen weitaus geringer aus. Neu ist auch, dass das BMG den Weg in die Telepharmazie ebnen will. Mit der SPD ist das Papier, das DAZ.online exklusiv vorliegt, allerdings noch nicht abgestimmt.
In der vergangenen Woche gab es innerhalb der Union den lang ersehnten Durchbruch in der Apothekenpolitik: Wie DAZ.online berichtete, einigte sich die CDU/CSU-Fraktion mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf mehrere Änderungen an dem Eckpunkte-Papier, das Spahn den Apothekern im Dezember 2018 präsentiert hatte. Statt des von Spahn ursprünglich geplanten Rx-Boni-Deckels (2,50 Euro) soll nunmehr die Gleichpreisigkeit über den im SGB V geregelten Rahmenvertrag verankert werden. Die ursprünglich von Spahn vorgesehenen Honorar-Anpassungen in Höhe von circa 375 Millionen Euro sollen dagegen geringer ausfallen – die Rede war von etwa 150 Millionen Euro plus.
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Versandhandelskonflikt
Union einigt sich auf Gleichpreisigkeit und geringeres Honorarplus für Apotheker
Nun hat das BMG die Apotheken-Eckpunkte auch schriftlich überarbeitet. DAZ.online liegt das Papier vor. Die wichtigsten Änderungen zum ersten Papier aus dem vergangenen Jahr im Überblick:
- Das BMG will jetzt auch offiziell auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren reagieren und einen Teil des Paragrafen 78 im Arzneimittelgesetz streichen. In diesem Paragrafen ist seit 2012 das strikte Rx-Boni-Verbot für EU-Versender vorgesehen. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung zuletzt zwei Monate Zeit gegeben, um Maßnahmen einzuleiten, die eine Löschung dieses Boni-Verbotes vorsehen. Stattdessen will das BMG das Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer nun im SGB V festhalten. „Die Regelungen zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen bleiben erhalten“, heißt es in dem Papier. Konkret soll die Einhaltung der Arzneimittelpreisverordnung Teil des Rahmenvertrages zwischen Kassen und Apothekern werden. Und: Wenn die Versender gegen das Boni-Verbot verstoßen, soll es laut BMG Sanktionen geben. Näheres zu diesen Sanktionen ist derzeit aber noch nicht im Papier enthalten.
Freie Apothekenwahl, BtM-Vergütung, Botendienste, Telepharmazie
- Wie schon im ersten Papier will das BMG die
freie Apothekenwahl erhalten und stärken. Konkret soll es den Kassen verboten
werden, Selektivverträge mit Versendern abzuschließen, in denen „abweichende
Preise“ geregelt werden. Auch dürfen Versicherte nicht durch Krankenkassen „begünstigt“ werden, wenn sie bei EU-Versendern bestellen. Es soll auch keine Beeinflussung der
Versicherten geben dürfen. Mit Blick auf die Einführung des E-Rezeptes heißt es
zudem, dass das „Makeln“ von Verordnungen im Apothekengesetz festgehalten
werden soll. Neu in die Eckpunkte aufgenommen wurde, dass das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern auf
EU-Versender ausgeweitet werden soll. Damit reagiert Spahn auf einen entsprechenden Fingerzeig des Bundesgerichthofs.
- Die Notdienstpauschale soll künftig auf etwa 350 Euro steigen. Konkret sollen künftig 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Derzeit sind es 16 Cent. Ursprünglich hatte das BMG sogar eine Verdopplung auf 32 Cent vorgesehen, was einem Gesamtplus von 120 Millionen Euro entsprochen hätte. Durch das nun geringer ausfallende Honorar-Plus dürften die Apotheker hier etwa 38 Millionen Euro mehr einnehmen.
- Die pharmazeutischen Dienstleistungen: Nach wie vor will das BMG die Kassen verpflichten, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen. Dadurch sollen „gezielt die Apotheken vor Ort unterstützt und die professionelle Weiterentwicklung des Heilberufs Apotheker gefördert“ werden. Dafür soll – ähnlich wie bei der Notdienstpauschale – ein Fonds gebildet werden: Pro Packung sollen 14 Cent in diesen Fonds fließen, die Verteilung der gesammelten Gelder verantworten die Apotheker laut BMG dann selbst. Ursprünglich hatte das BMG hier 32 Cent pro Packung vorgesehen, was 240 Millionen Euro entsprochen hätte. Die „neue“ Honorarkomponente dürfte rein rechnerisch bei etwa 105 Millionen Euro liegen.
- Die Vergütung bei der Abgabe von BtM-Arzneimitteln soll von derzeit 2,91 Euro auf dann 4,26 Euro steigen.
- Die Botendienste: Das BMG plant nach wie vor, die Anforderungen an die Botendienste zu überarbeiten. Konkret sollen sie an die Anforderungen an den Versandhandel „angeglichen“ werden. Die Beratung im Botendienst soll dann „verpflichtend angeboten“ werden. Und weiter: Die Beratung solle auch ohne „unmittelbaren persönlichen“ Kontakt möglich sein. Das ist neu, im ersten Papier war diese Formulierung nicht enthalten. Das BMG will den Apothekern also die Wege in die Telepharmazie eröffnen.
- Temperaturkontrolle: Das BMG will die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung von Arzneimitteln vorschreiben – im Versandhandel und im Botendienst.
Letztes Wort noch nicht gesprochen
Dass das neue BMG-Papier in dieser Form auch in ein Gesetz einfließt, ist aber unwahrscheinlich. Denn die SPD-Bundestagsfraktion hatte nach der Einigung in der Union schon Diskussionsbedarf angemeldet. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte in der vergangenen Woche, dass er das Rx-Boni-Verbot für europarechtswidrig halte.
Und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, wünscht sich ein eigenes Gesetz für die Apotheken-Reform und hält ein EU-Notifizierungsverfahren für notwendig.
In dieser Woche werden also im Bundestag und BMG weitere Gespräche darüber stattfinden, wie Union und SPD einen gemeinsamen Weg bei der Reform finden können. Denkbar wäre, dass ein alter Vorschlag aus der SPD-Fraktion erneut auf den Tisch kommen könnte: Die SPD Gesundheitspolitiker Dittmar und Edgar Franke hatten in der vergangenen Legislaturperiode vorgeschlagen, Rx-Boni im SGB V grundsätzlich zu verbieten, allerdings geringfügige Zugaben als Bagatellgrenze zuzulassen.
12 Kommentare
Dienstleistungen
von ratatosk am 23.05.2019 um 18:35 Uhr
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alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
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alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
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LOL, Eckpunktepapier !
von Heiko Barz am 19.03.2019 um 18:25 Uhr
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Honorar Plus
von Roland Mückschel am 19.03.2019 um 15:12 Uhr
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Temperatur im Botendienst
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 15:04 Uhr
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Toller Deal!
von Armin Spychalski am 19.03.2019 um 14:54 Uhr
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DEUTLICH
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:26 Uhr
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verzichte auf die Almosen
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:23 Uhr
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Neues Eckpunktepapier
von Uwe Hüsgen am 19.03.2019 um 12:55 Uhr
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Aufgewacht?
von Pharmi am 19.03.2019 um 12:45 Uhr
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von Ralf Schabik am 19.03.2019 um 12:23 Uhr
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