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Neue Eckpunkte aus dem BMG
Notdienstpauschale auf 350 Euro, 100 Millionen Euro für Dienstleistungen
Freie Apothekenwahl, BtM-Vergütung, Botendienste, Telepharmazie
- Wie schon im ersten Papier will das BMG die
freie Apothekenwahl erhalten und stärken. Konkret soll es den Kassen verboten
werden, Selektivverträge mit Versendern abzuschließen, in denen „abweichende
Preise“ geregelt werden. Auch dürfen Versicherte nicht durch Krankenkassen „begünstigt“ werden, wenn sie bei EU-Versendern bestellen. Es soll auch keine Beeinflussung der
Versicherten geben dürfen. Mit Blick auf die Einführung des E-Rezeptes heißt es
zudem, dass das „Makeln“ von Verordnungen im Apothekengesetz festgehalten
werden soll. Neu in die Eckpunkte aufgenommen wurde, dass das Abspracheverbot zwischen Ärzten und Apothekern auf
EU-Versender ausgeweitet werden soll. Damit reagiert Spahn auf einen entsprechenden Fingerzeig des Bundesgerichthofs.
- Die Notdienstpauschale soll künftig auf etwa 350 Euro steigen. Konkret sollen künftig 21 Cent pro Packung in den Nacht- und Notdienstfonds fließen. Derzeit sind es 16 Cent. Ursprünglich hatte das BMG sogar eine Verdopplung auf 32 Cent vorgesehen, was einem Gesamtplus von 120 Millionen Euro entsprochen hätte. Durch das nun geringer ausfallende Honorar-Plus dürften die Apotheker hier etwa 38 Millionen Euro mehr einnehmen.
- Die pharmazeutischen Dienstleistungen: Nach wie vor will das BMG die Kassen verpflichten, mit den Apothekern Verträge über neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken abzuschließen. Dadurch sollen „gezielt die Apotheken vor Ort unterstützt und die professionelle Weiterentwicklung des Heilberufs Apotheker gefördert“ werden. Dafür soll – ähnlich wie bei der Notdienstpauschale – ein Fonds gebildet werden: Pro Packung sollen 14 Cent in diesen Fonds fließen, die Verteilung der gesammelten Gelder verantworten die Apotheker laut BMG dann selbst. Ursprünglich hatte das BMG hier 32 Cent pro Packung vorgesehen, was 240 Millionen Euro entsprochen hätte. Die „neue“ Honorarkomponente dürfte rein rechnerisch bei etwa 105 Millionen Euro liegen.
- Die Vergütung bei der Abgabe von BtM-Arzneimitteln soll von derzeit 2,91 Euro auf dann 4,26 Euro steigen.
- Die Botendienste: Das BMG plant nach wie vor, die Anforderungen an die Botendienste zu überarbeiten. Konkret sollen sie an die Anforderungen an den Versandhandel „angeglichen“ werden. Die Beratung im Botendienst soll dann „verpflichtend angeboten“ werden. Und weiter: Die Beratung solle auch ohne „unmittelbaren persönlichen“ Kontakt möglich sein. Das ist neu, im ersten Papier war diese Formulierung nicht enthalten. Das BMG will den Apothekern also die Wege in die Telepharmazie eröffnen.
- Temperaturkontrolle: Das BMG will die Temperaturkontrolle als verpflichtende Maßnahme bei der Auslieferung von Arzneimitteln vorschreiben – im Versandhandel und im Botendienst.
12 Kommentare
Dienstleistungen
von ratatosk am 23.05.2019 um 18:35 Uhr
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alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
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alles Makulatur
von Dr Mathias Keil am 21.03.2019 um 16:57 Uhr
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LOL, Eckpunktepapier !
von Heiko Barz am 19.03.2019 um 18:25 Uhr
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Honorar Plus
von Roland Mückschel am 19.03.2019 um 15:12 Uhr
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Temperatur im Botendienst
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 15:04 Uhr
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Toller Deal!
von Armin Spychalski am 19.03.2019 um 14:54 Uhr
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DEUTLICH
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:26 Uhr
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verzichte auf die Almosen
von Karl Friedrich Müller am 19.03.2019 um 14:23 Uhr
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Neues Eckpunktepapier
von Uwe Hüsgen am 19.03.2019 um 12:55 Uhr
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Aufgewacht?
von Pharmi am 19.03.2019 um 12:45 Uhr
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unerträgliches Gezerre
von Ralf Schabik am 19.03.2019 um 12:23 Uhr
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