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Neues Rechtsgutachten zu Rx-Boni
Douglas betrachtet Spahns Boni-Vorschlag als verfassungswidrig
In einem Gutachten für die Apothekerkammer Nordrhein begründet der Gesundheitsrechtsexperte Dr. Morton Douglas, warum er eine Zulassung von Boni ausländischer Apotheken im deutschen Recht für verfassungswidrig hält. Beim Neujahrsempfang der Kammer verwies Kammerpräsident Lutz Engelen auf dieses Gutachten und forderte die Verantwortlichen auf, sich stärker für die deutsche Preisbindung zu engagieren.
Die Front der Ablehnung gegen die Zulassung von Rx-Boni ausländischer Apotheken im deutschen Recht wird immer stärker. Die Apothekerkammer Nordrhein hat beim renommierten Gesundheitsrechts-Experten Dr. Morton Douglas ein Gutachten zu den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeholt. Douglas begründet darin umfassend, weshalb er die von Spahn vorgeschlagene Regelung für nicht verfassungsgemäß hält. Dieses Gutachten hat die Apothekerkammer Nordrhein nach Informationen von DAZ.online inzwischen an alle Apothekerkammern und -verbände geschickt. Offenbar wollen die Nordrheiner ihre Kollegen in den anderen Bundesländern überzeugen, am 17. Januar gegen die Rx-Boni zu stimmen.
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Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein am 7. Januar in Düsseldorf verglich Kammerpräsident Lutz Engelen das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers mit einer Münze, die zwei Seiten hat. Die Apotheker würden die Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgungssituation und zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung begrüßen. Auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in das Sozialrecht sei ein richtiges Signal. Doch der Vorschlag, den EU-Versendern die Gewährung von Boni bis 2,50 Euro zu erlauben, sei „weder logisch noch rechtssicher". In Anwesenheit der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsministerium, Sabine Weiss, fragte Engelen: „Warum soll ein EuGH-Urteil handlungsleitend für die deutsche Gesundheitspolitik sein, bei dem es sich offensichtlich um einen Fremdkörper in der Rechtsprechung des EuGH handelt?" Damit bezog sich Engelen auf eine Folgerung im Gutachten von Douglas.
„Das Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Gesundheitsversorgung stellt einen Wert dar, den es zu verteidigen gilt“, erklärte Engelen und forderte mehr Engagement von den Verantwortlichen. Dazu verwies Engelen auf die Subsidiaritätsrüge zur geplanten EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und fragte: „Wo bleibt die Subsidiaritätsrüge in Bezug auf den Arzneimittelpreis? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“ Engelen erinnerte auch auf das Bekenntnis des Bundestages zur Buchpreisbindung am 14. Dezember 2018 und beklagte, Arzneimittel würden dagegen zu Handelswaren degradiert und „auf dem europäischen Markt- und Wettbewerbsaltar geopfert“.
2 Kommentare
Keine andere Option
von Versandverbot am 08.01.2019 um 19:09 Uhr
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Sehr gut argumentiert!
von Hermann Eiken am 08.01.2019 um 16:23 Uhr
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