Neues Rechtsgutachten zu Rx-Boni

Douglas betrachtet Spahns Boni-Vorschlag als verfassungswidrig

Süsel - 08.01.2019, 15:40 Uhr

Der Gesundheitsrechtsexperte Morton Douglas hält Teil des Reformpakets von Jens Spahn für verfassungswidrig. (Foto: fgvw.de)

Der Gesundheitsrechtsexperte Morton Douglas hält Teil des Reformpakets von Jens Spahn für verfassungswidrig. (Foto: fgvw.de)


Alternativen prüfen

Außerdem sei eine solche Ungleichbehandlung stets eine ultima ratio. Zuvor seien Alternativen zu prüfen. Dies könnten ein Rx-Versandverbot, die Verteidigung des status quo oder ein Boni-Verbot im SGB V sein. In diesem Zusammenhang sieht Douglas einen Widerspruch im Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums. Denn gemäß diesem Papier solle durch die Überführung der Preisregelungen in das SGB V der Fokus verstärkt auf die mitgliedsstaatliche Kompetenz gelegt werden. Doch Douglas kritisiert, dass dies gegenstandslos würde, wenn der Gesetzgeber selbst die angegriffene Regelung außer Kraft setzt. Außerdem würde eine gesetzlich vorgeschriebene Ungleichbehandlung den Weg für ein neues Verfahren vor dem EuGH verbauen.

Deutsche Preisbindung in Gefahr

Ein weiterer Schwerpunkt im Gutachten betrifft die Frage, ob sich deutsche Apotheken noch an eine solche nationale Regelung halten müssten. Dazu verweist Douglas auf Urteile zu Rx-Boni in Deutschland. Darin sei die Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Apotheken nur akzeptiert worden, weil die EU-Versender nur einen sehr geringen Marktanteil haben und der Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der deutschen Apotheker damit gering sei. Doch bei einer gesetzlichen Verankerung der Ungleichbehandlung dürfte diese Argumentation nicht mehr zu halten sein. Douglas erwartet, dass deutsche Apotheker dann auch in begrenztem Maß Rx-Boni gewähren können müssten.

5-Prozent-Klausel weder zu begründen noch durchzusetzen

Douglas beschäftigt sich in seinem Gutachten außerdem mit der von Minister Spahn vorgeschlagenen 5-Prozent-Klausel. Demnach solle der EU-Versandhandel stärker reguliert werden, wenn er einen Anteil von 5 Prozent an den Rx-Arzneimitteln erreicht. Dazu erklärt Douglas, dass sich aus der Zahl der Rx-Packungen multipliziert mit der vorgesehenen Vergütung ein Betrag ergibt, der für das System der Arzneimittelversorgung zur Verfügung stehen soll. Da die Nachfrage nach Rx-Arzneimitteln unelastisch sei, könnte ein niedriger Betrag pro Packung nicht durch zusätzliche Verkäufe kompensiert werden. Wenn diesem System 5 Prozent entzogen würden, fehle faktisch die Vergütung für 1000 Apotheken. Dadurch seien signifikante Konsequenzen für die flächendeckende Versorgung zu erwarten. Darum müsse in der Gesetzgebung gerechtfertigt werden, warum der Gesetzgeber eine Verlagerung von 5 Prozent des Umsatzes für hinnehmbar halte. Außerdem sei nicht ersichtlich, wie bei einer Überschreitung des Marktanteils von 5 Prozent diese Entwicklung wieder in den Griff zu bekommen sei. „Insoweit wird billigend in Kauf genommen, dass es zu irreversiblen Konsequenzen auf dem Apothekenmarkt kommt", folgert Douglas. Ähnliches erwartet er für den Buchmarkt. Auch dort seien dann Verfahren zur Buchpreisbindung zu erwarten, die „signifikantes Potenzial zu deren Beendigung" bergen würden.

Im Ergebnis stellt Douglas in seinem Gutachten fest, dass die vorgeschlagene Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Apotheken durch ein Bundesgesetz weder unter dem Aspekt der Gleichbehandlung noch hinsichtlich der Berufsausübungsfreiheit zu rechtfertigen sein dürfte.

Das Gutachten von Dr. Morton Douglas finden Sie im Volltext auf der Webseite der AKNR.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Keine andere Option

von Versandverbot am 08.01.2019 um 19:09 Uhr

Ich danke für die Ausführungen und ich bin im Übrigen zutiefst davon überzeugt, dass etwas, was in Dreiviertel der EU-Staaten verboten ist auch bei uns verboten sein sollte ! Für eine weiterhin gute, verantwortungsvolle und sichere Arzneimittelversorgung, NEIN zum RX-Versand !

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Sehr gut argumentiert!

von Hermann Eiken am 08.01.2019 um 16:23 Uhr

Jeder der das liest, muss Boni und Versandgrenze ablehnen. Ich hoffe, unsere Kammern und Verbände sehen das genauso!
Besonders die Argumentation mit Bezug auf die Buchpreisbindung ist interessant.
Also Herr Spahn, über Ihren Plan kann man reden, wenn keine Boni zugelassen werden und keine lalala Versandgrenzen, die ohnehin nicht überwachbar sind.

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