Neues Rechtsgutachten zu Rx-Boni

Douglas betrachtet Spahns Boni-Vorschlag als verfassungswidrig

Süsel - 08.01.2019, 15:40 Uhr

Der Gesundheitsrechtsexperte Morton Douglas hält Teil des Reformpakets von Jens Spahn für verfassungswidrig. (Foto: fgvw.de)

Der Gesundheitsrechtsexperte Morton Douglas hält Teil des Reformpakets von Jens Spahn für verfassungswidrig. (Foto: fgvw.de)


In einem Gutachten für die Apothekerkammer Nordrhein begründet der Gesundheitsrechtsexperte Dr. Morton Douglas, warum er eine Zulassung von Boni ausländischer Apotheken im deutschen Recht für verfassungswidrig hält. Beim Neujahrsempfang der Kammer verwies Kammerpräsident Lutz Engelen auf dieses Gutachten und forderte die Verantwortlichen auf, sich stärker für die deutsche Preisbindung zu engagieren.

Die Front der Ablehnung gegen die Zulassung von Rx-Boni ausländischer Apotheken im deutschen Recht wird immer stärker. Die Apothekerkammer Nordrhein hat beim renommierten Gesundheitsrechts-Experten Dr. Morton Douglas ein Gutachten zu den Vorschlägen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingeholt. Douglas begründet darin umfassend, weshalb er die von Spahn vorgeschlagene Regelung für nicht verfassungsgemäß hält. Dieses Gutachten hat die Apothekerkammer Nordrhein nach Informationen von DAZ.online inzwischen an alle Apothekerkammern und -verbände geschickt. Offenbar wollen die Nordrheiner ihre Kollegen in den anderen Bundesländern überzeugen, am 17. Januar gegen die Rx-Boni zu stimmen.

Eckpunktepapier mit positiver und negativer Seite

Beim Neujahrsempfang der Apothekerkammer Nordrhein am 7. Januar in Düsseldorf verglich Kammerpräsident Lutz Engelen das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministers mit einer Münze, die zwei Seiten hat. Die Apotheker würden die Vorschläge zur Verbesserung der pharmazeutischen Versorgungssituation und zur Stärkung der flächendeckenden Versorgung begrüßen. Auch die Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in das Sozialrecht sei ein richtiges Signal. Doch der Vorschlag, den EU-Versendern die Gewährung von Boni bis 2,50 Euro zu erlauben, sei „weder logisch noch rechtssicher". In Anwesenheit der parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesgesundheitsministerium, Sabine Weiss, fragte Engelen: „Warum soll ein EuGH-Urteil handlungsleitend für die deutsche Gesundheitspolitik sein, bei dem es sich offensichtlich um einen Fremdkörper in der Rechtsprechung des EuGH handelt?" Damit bezog sich Engelen auf eine Folgerung im Gutachten von Douglas. 

Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU) und AKNR-Präsident Lutz Engelen mit einer Grafik der Kammer zum Versandhandelskonflikt. (Foto: AKNR)

„Das Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Gesundheitsversorgung stellt einen Wert dar, den es zu verteidigen gilt“, erklärte Engelen und forderte mehr Engagement von den Verantwortlichen. Dazu verwies Engelen auf die Subsidiaritätsrüge zur geplanten EU-Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien und fragte: „Wo bleibt die Subsidiaritätsrüge in Bezug auf den Arzneimittelpreis? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?“ Engelen erinnerte auch auf das Bekenntnis des Bundestages zur Buchpreisbindung am 14. Dezember 2018 und beklagte, Arzneimittel würden dagegen zu Handelswaren degradiert und „auf dem europäischen Markt- und Wettbewerbsaltar geopfert“.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Keine andere Option

von Versandverbot am 08.01.2019 um 19:09 Uhr

Ich danke für die Ausführungen und ich bin im Übrigen zutiefst davon überzeugt, dass etwas, was in Dreiviertel der EU-Staaten verboten ist auch bei uns verboten sein sollte ! Für eine weiterhin gute, verantwortungsvolle und sichere Arzneimittelversorgung, NEIN zum RX-Versand !

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Sehr gut argumentiert!

von Hermann Eiken am 08.01.2019 um 16:23 Uhr

Jeder der das liest, muss Boni und Versandgrenze ablehnen. Ich hoffe, unsere Kammern und Verbände sehen das genauso!
Besonders die Argumentation mit Bezug auf die Buchpreisbindung ist interessant.
Also Herr Spahn, über Ihren Plan kann man reden, wenn keine Boni zugelassen werden und keine lalala Versandgrenzen, die ohnehin nicht überwachbar sind.

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