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Geplante Gesetzgebung
Regelungen zur Impfstoffversorgung erneut auf dem Prüfstand?
Nächste Woche steht die erste Beratung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf der Tagesordnung des Bundestages. Zuvor werden sich die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition zu einer Vorbesprechung treffen. Dabei könnte es auch um die geplante Neuregelung zur Impfstoffversorgung gehen. Zwar sind aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums die nach der Abschaffung der exklusiven Impfstoff-Rabattverträge zutage getretenen Schlupflöcher gestopft. Dem Bundesrat hat die Bundesregierung allerdings zugesagt, seine Bedenken an der Regelung zu prüfen.
Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr einen Schlussstrich unter die Exklusivverträge zwischen Krankenkassen und Impfstoffherstellern gezogen hat, will er nun erneut im Bereich der Impfstoffversorgung nachbessern. Ganz einfach ist das offenbar nicht. Schon der Referenten- und der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) unterschieden sich in diesem Punkt. Letzterer, der am 13. Dezember erstmals im Bundestag besprochen werden soll, sieht vor, dass in den ergänzenden Verträgen der Apothekerverbände mit den Kassen zur Impfstoffversorgung zu vereinbaren ist, dass Apotheken höchstens den Apothekeneinkaufspreis zuzüglich einer Vergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Für Wirtschaftlichkeit sollen zudem eine geschärfte Regelung zur Preisreferenzierung sowie ein zusätzlicher gesetzlicher Abschlag sorgen: Für saisonale Grippeimpfstoffe sollen die Hersteller künftig nochmals 10 Prozent Rabatt geben, für andere Impfstoffe 5 Prozent.
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Der Bundesrat hatte in seiner Ende November beschlossenen Stellungnahme festgestellt, dass die vorgesehene Mehrfachrabattierung „die bereits jetzt angespannte Liefersituation verschärfen könnte“. Für eine gesicherte Versorgung würden stabile Rahmenbedingungen und auskömmliche Preise benötigt, so die Länder. In der Begründung verwies der Bundesrat dabei auf die Bedeutung von Impfungen und darauf, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Impfstoffe notwendig sei, um Impfquoten zu erreichen. Er findet es grundsätzlich gut, dass der Gesetzgeber nach der Streichung der Impfstoffausschreibungen nachjustiert – denn es fanden sich bekanntlich Wege für Impfstoffvereinbarungen, die letztlich auch auf die Versorgung durch nur einen Impfstoffhersteller hinausliefen. Die derzeit im TSVG-Entwurf vorgesehene Regelung mit einem definierten Apothekenaufschlag scheint dem Bundesrat „grundsätzlich geeignet, die Anbietervielfalt und damit Liefer- und Versorgungssicherheit von Impfstoffen zu verbessern“. Auch das Europäische Referenzpreissystem und der Herstellerabschlag senkten die Kosten und stellten eine wirtschaftliche Versorgung mit uneingeschränkter Auswahlmöglichkeit der Ärzte aus allen verfügbaren Impfstoffen sicher. Problematisch finden die Länder aber den zusätzlichen gesetzlichen Abschlag in Höhe von 5 beziehungsweise 10 Prozent.
Zu diesen Bedenken heißt es nun in der Gegenäußerung der Bundesregierung, die DAZ.online vorliegt:
Die Bundesregierung teilt die Ansicht des Bundesrates, dass Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten sind. Sie teilt auch die Ansicht, dass die Hersteller von Impfstoffen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen sicherstellen zu können. Die Bundesregierung wird das Anliegen prüfen.“
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