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Geplante Gesetzgebung
Regelungen zur Impfstoffversorgung erneut auf dem Prüfstand?
Nächste Woche steht die erste Beratung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) auf der Tagesordnung des Bundestages. Zuvor werden sich die Gesundheitspolitiker der Großen Koalition zu einer Vorbesprechung treffen. Dabei könnte es auch um die geplante Neuregelung zur Impfstoffversorgung gehen. Zwar sind aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums die nach der Abschaffung der exklusiven Impfstoff-Rabattverträge zutage getretenen Schlupflöcher gestopft. Dem Bundesrat hat die Bundesregierung allerdings zugesagt, seine Bedenken an der Regelung zu prüfen.
Nachdem der Gesetzgeber im vergangenen Jahr einen Schlussstrich unter die Exklusivverträge zwischen Krankenkassen und Impfstoffherstellern gezogen hat, will er nun erneut im Bereich der Impfstoffversorgung nachbessern. Ganz einfach ist das offenbar nicht. Schon der Referenten- und der Kabinettsentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) unterschieden sich in diesem Punkt. Letzterer, der am 13. Dezember erstmals im Bundestag besprochen werden soll, sieht vor, dass in den ergänzenden Verträgen der Apothekerverbände mit den Kassen zur Impfstoffversorgung zu vereinbaren ist, dass Apotheken höchstens den Apothekeneinkaufspreis zuzüglich einer Vergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Für Wirtschaftlichkeit sollen zudem eine geschärfte Regelung zur Preisreferenzierung sowie ein zusätzlicher gesetzlicher Abschlag sorgen: Für saisonale Grippeimpfstoffe sollen die Hersteller künftig nochmals 10 Prozent Rabatt geben, für andere Impfstoffe 5 Prozent.
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Impfstoffe: Ein Euro fix für die Apotheke und weitere Rabatte für die Kassen
Der Bundesrat hatte in seiner Ende November beschlossenen Stellungnahme festgestellt, dass die vorgesehene Mehrfachrabattierung „die bereits jetzt angespannte Liefersituation verschärfen könnte“. Für eine gesicherte Versorgung würden stabile Rahmenbedingungen und auskömmliche Preise benötigt, so die Länder. In der Begründung verwies der Bundesrat dabei auf die Bedeutung von Impfungen und darauf, dass die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Impfstoffe notwendig sei, um Impfquoten zu erreichen. Er findet es grundsätzlich gut, dass der Gesetzgeber nach der Streichung der Impfstoffausschreibungen nachjustiert – denn es fanden sich bekanntlich Wege für Impfstoffvereinbarungen, die letztlich auch auf die Versorgung durch nur einen Impfstoffhersteller hinausliefen. Die derzeit im TSVG-Entwurf vorgesehene Regelung mit einem definierten Apothekenaufschlag scheint dem Bundesrat „grundsätzlich geeignet, die Anbietervielfalt und damit Liefer- und Versorgungssicherheit von Impfstoffen zu verbessern“. Auch das Europäische Referenzpreissystem und der Herstellerabschlag senkten die Kosten und stellten eine wirtschaftliche Versorgung mit uneingeschränkter Auswahlmöglichkeit der Ärzte aus allen verfügbaren Impfstoffen sicher. Problematisch finden die Länder aber den zusätzlichen gesetzlichen Abschlag in Höhe von 5 beziehungsweise 10 Prozent.
Zu diesen Bedenken heißt es nun in der Gegenäußerung der Bundesregierung, die DAZ.online vorliegt:
Die Bundesregierung teilt die Ansicht des Bundesrates, dass Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten Maßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten sind. Sie teilt auch die Ansicht, dass die Hersteller von Impfstoffen verlässliche Rahmenbedingungen benötigen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten mit Impfstoffen sicherstellen zu können. Die Bundesregierung wird das Anliegen prüfen.“
Open House-Verträge sollen weiterhin möglich sein
Welche Konsequenzen diese Prüfung haben wird, muss sich zeigen. In einer weiteren Stellungnahme zu den Impf-Regelungen des TSVG, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Woche an die Gesundheitspolitiker der Koalitionsfraktionen verschickt hat, macht es eigentlich den Anschein, als sei es mit seiner Regelungsvariante ganz zufrieden.
So erklärt das BMG etwa zu der Frage, ob es durch den „Zwangsrabatt“ die Versorgungssicherheit gefährdet sehe, dass die vorgesehenen Regelungen ein Maßnahmenbündel seien, „das für alle an der Versorgung mit Impfstoffen Beteiligten verlässliche Rahmenbedingungen schafft und zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung beiträgt“.
BMG: Schlupflöcher bei den Impfstoff-Rabattverträgen stopfen
Das Ministerium gibt sich auch überzeugt, dass „Schlupflöcher“, wie sie aus Sicht der Politik etwa durch den Vertrag der AOK im Nordosten genutzt wurden, künftig gestopft sind. Denn: „Durch die Begrenzung der Erstattung auf den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis bzw. höchstens den Apothekeneinkaufspreis in Verbindung mit der Vorgabe der Vergütung der Apotheken bei der Abgabe von Impfstoffen an Ärzte besteht für Apotheken kein Anreiz mehr, Preisverhandlungen mit pharmazeutischen Unternehmen zu führen, da etwaige Rabatte auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers an die Krankenkasse weitergegeben werden müssen“. Das BMG verweist zudem darauf, dass die Krankenkasse sowohl von der Apotheke als auch vom pharmazeutischen Unternehmer Nachweise zu den tatsächlichen Einkaufspreisen verlangen können.
Nicht zuletzt äußert sich das BMG auch zu der Frage, ob weiterhin Open House-Verträge über Impfstoffe möglich sind. Hierzu heißt es in der Stellungnahme:
Grundsätzlich können alle Grippeimpfstoffe von den Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Die Ärztinnen und Ärzte haben auch bei der Verordnung von Grippeimpfstoffen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Alle Anbieter der entsprechenden Impfstoffe haben die Möglichkeit, Open-House-Verträgen, die nicht den Vorgaben des Vergaberechts unterfallen, beizutreten und damit an der Versorgung teilzunehmen.“
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