Versandhandelskonflikt

Was sind die Probleme einer Strukturkomponente im Apothekenhonorar?

Berlin - 09.11.2018, 07:00 Uhr

Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium verhandeln derzeit offenbar über neue Strukturkomponenten im Apothekenhonorar. Welche Vorschläge gibt es dazu schon? Und was wären die Nachteile? (Foto: Imago)

Die ABDA und das Bundesgesundheitsministerium verhandeln derzeit offenbar über neue Strukturkomponenten im Apothekenhonorar. Welche Vorschläge gibt es dazu schon? Und was wären die Nachteile? (Foto: Imago)


Im Versandhandelskonflikt verschiebt sich die Debatte derzeit auf einen Nebenschauplatz: das Apothekenhonorar. Abseits von der eigentlichen Frage, wie man mit der Rx-Preisbindung und Rx-Boni umgehen will, haben die Apotheker im ABDA-Gesamtvorstand am gestrigen Donnerstag lange über die Umstellung des Honorars hin zu einer Bevorteilung von kleineren (Land-)Apotheken gesprochen. DAZ.online stellt die bislang diskutierten Strukturkomponenten im Apothekenhonorar vor und zeigt, dass eine solche Diskussion auch Gefahren mit sich bringt.

Die 34 Chefs der Apothekerkammern und –verbände haben zum Ausgang der gestrigen Sitzung des ABDA-Gesamtvorstandes Stillschweigen vereinbart. Trotzdem spricht sich so langsam herum, über welche Umstrukturierungen im Apothekenmarkt die Apotheker geredet haben. Und immer wieder hört man: Es ging ums Geld, genauer gesagt um neue Honorarkomponenten. Unter anderem soll die ABDA mit dem BMG über eine Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds, neue Honorare für pharmazeutische Dienstleistungen sowie sogenannte Strukturkomponenten verhandeln.

Welches Modell sich durchsetzt und wie die Apotheker diese neuen Honorare abrechnen könnten, scheint noch nicht geklärt zu sein. Am leichtesten wäre sicherlich eine simple Aufstockung des Nacht- und Notdienstfonds zu erreichen, weil es dazu bereits etablierte Strukturen gibt. Die neue Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen wäre nicht so einfach: Schließlich müssten erst die Leistungen definiert werden, um die es überhaupt geht. Dann müsste sichergestellt werden, dass auch alle Apotheke diese Leistung anbieten können, um nicht einige zu benachteiligen.

ABDA und BMG sprechen über strukturbezogene Apothekenvergütung

Dem Vernehmen nach nahm aber die dritte Honorar-Idee am gestrigen Mittwoch den meisten Platz ein, die strukturbezogenen Zahlungen. Zur Erklärung: Die Grundidee hinter solchen Strukturmodellen ist es, solche Apotheken zu identifizieren, die besonders hilfsbedürftig und gleichzeitig auf lokaler Ebene wichtig für die Versorgung sind und genau diese Apotheken mit Extra-Zahlungen gezielt zu unterstützen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail, es gibt viele verschiedene Modelle der strukturorientierten Vergütung. Diese Modelle wurden bislang öffentlich diskutiert:

  • Heinz-Uwe Dettling, Cosima Bauer und Uew May haben in ihrem Buch zum Apothekenhonorar einen staatlichen, also mit Steuermitteln finanzierten Unterstützungsfonds für Solitärapotheken (ohne weitere Apotheken im Umkreis von fünf Kilometern) vorgeschlagen, aus dem „Infrastruktur-Boni“ für Abgaben in der Apotheke vor Ort gezahlt werden. Damit sollten Krankenkassen oder Patienten für die Inanspruchnahme der Beratung honoriert werden, sodass Patienten wiederum in der Apotheke Preise bezahlen könnten, mit denen auch die Beratung zu OTC-Arzneimitteln finanziert werden kann.
  • Der DAZ-Honorarexperte Thomas Müller-Bohn hat fondsfinanzierte Honorierungsformen vorgeschlagen. Wie es Müller-Bohn in DAZ Nr. 17 und im Buch „Neue Wege zur Apothekenhonorierung“ vorgeschlagen hat, zahlen die Krankenkassen an einen Fonds, der wiederum mit den Apotheken abrechnet. Dies sichert die Gleichpreisigkeit der Arzneimittel und ermöglicht dennoch differenzierte Honorierungen für Apotheken, ohne dabei Fehlanreize zu setzen. So kann eine Strukturkomponente finanziert werden. In der einfachsten Form kann dies ein einheitlicher Sicherstellungsbetrag für alle Apotheken sein. Bei differenzierten Formen kann ein bestimmter Betrag für eine bestimmte Region festgesetzt werden. Als weitere Verfeinerung kann der Festzuschlag pro Arzneimittel von der Versorgungsform abhängig gemacht werden.

Modelle vom BVDVA, einer Kammer und den Honorar-Gutachtern

  • Auch die Gutachter der Agentur 2HM haben in ihrem Honorargutachten einen solchen Strukturfonds gefordert. Laut Gutachten soll dieser jährlich mit 100 Millionen Euro ausgestattet werden, um etwa 2300 Apotheken zu helfen, die einen Gewinn von weniger als 99.000 Euro haben. Allerdings raten die Gutachter an, genau zu prüfen, welche Apotheke in Frage kommt, weil eine Schließung nicht unbedingt mit einem Versorgungsverlust einhergehe. Ziel sei es, dass die unterstützten Apotheker mit den Fondszuschüssen die „Lücke zur Vergütung eines angestellten approbierten Apothekers“ schließen können. Ein solcher Fonds hätte laut 2HM den Vorteil, dass man den Apothekern gezielt und nicht per Gießkannenprinzip, also über das gesamte Fixhonorar, helfe. Die Gutachter rechnen nämlich vor, dass eine pauschale Erhöhung des Fixums Mehrkosten in Milliardenhöhe erzeugen würde und das sei „ineffizient“. Finanziert werden soll der 2HM-Fonds ähnlich wie der Nacht- und Notdienstfonds, nämlich durch einen Aufschlag aufs Fixhonorar von 14 Cent pro Packung.

  • Ein weiterer spannender Vorschlag kam im vergangenen Jahr von Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Kammer Westfalen-Lippe. Ihre Idee: Ein Teil des Fixums – Overwiening nannte 50 Cent als „exemplarische“ Summe – solle abgezogen und durch einen Fonds umverteilt werden. Wie viel die einzelne Apotheke erhält, solle aber an gewisse Parameter gebunden sein, zum Beispiel Rezepturen, Fortbildungszertifikate, Inkontinenzversorgung oder ein bestimmtes BtM-Aufkommen. Diese Parameter könnten in Euro-Punkte umgerechnet werden. So könnte die Apotheke stärker für ihren Beitrag zur flächendeckenden Versorgung vergütet werden. In diesem Fall würden also insbesondere die Apotheken profitieren, die ihren Kunden „besondere“ Angebote machen – eine regionale Komponente war in Overwienings Vorschlag bislang nicht enthalten.

  • Einzigartig ist das dänische System zum Schutz der Landapotheken. Um Apotheken in abgelegenen Regionen zu erhalten, bekommen Besitzer solcher Standorte regelmäßige Kompensationszahlungen. Das Kompensationssystem funktioniert solidarisch: Apotheker mit einem großen Umsatz zahlen in einen Fonds ein. Alle Apotheken, die eine vom Gesundheitsministerium festgelegte Umsatzgrenze unterschreiten, haben Recht auf die Ausgleichszahlungen aus dem Fonds. Derzeit liegt die Höhe dieser Abgabe für große Apotheken bei 3,6 Prozent des Umsatzes.

  • Denkbar wäre auch ein Modell, ähnlich wie es in Großbritannien praktiziert wird. Dort gab es schon immer ein sehr differenziertes Honorarsystem mit einer ganzen Gebührenordnung für Apotheker. Die Apotheker haben in dieser Gebührenordnung mehrere Leistungen und Pauschalen, die sie beim Gesundheitsdienst NHS abrechnen können. Dazu gehören auch Extra-Zahlungen, die sich an der Menge der abgegebenen Packungen orientieren. So erhielten die Apotheker bislang „practice payments“: Je nach der Menge dispensierter Packungen pro Jahr sind das Zahlungen, die für die Bereithaltung und die Pflege der Apothekenräume ausgezahlt wurden. Diese Zahlungen wurden mit den Honorarkürzungen 2016 aber teilweise gestrichen. Allerdings gibt es einen kleinen Schutz für Landapotheken: Apotheken mit einem Abstand von mindestens 1,6 Kilometer zum nächsten Wettbewerber, die unter einer bestimmten Umsatzgrenze liegen, erhalten vom NHS Extra-Zahlungen.

  • Auch der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und die Grünen-Bundestagsfraktion haben sich immer wieder für einen „Strukturfonds“ ausgesprochen. Dem BVDVA geht es aber vielmehr um eine Ausweitung des Nacht- und Notdienstfonds: So sollen die Apotheker pro Packung 16 Cent aus ihrem Fixhonorar abkoppeln und in den Fonds abführen. Das Fondsvolumen würde sich somit verdoppeln und die Notdienstpauschale läge dann bei etwa 560 Euro.

Einige Probleme bei der Umsetzung

Ganz egal, für welches Modell oder für welche Neuschöpfung sich das BMG gemeinsam mit der ABDA entscheidet – ganz problemlos sind solche Strukturkomponenten sicherlich nicht. Schon seit Jahren werden solche Honorarmodelle auch in der ABDA diskutiert, allerdings stößt man immer wieder auf die gleichen Fragen und Probleme. Die wären:

  1. Welche Apotheke ist überhaupt förderungsbedürftig? Es ist nicht ganz einfach, zu definieren, welche Apotheke durch einen Fonds oder pauschale Strukturzuschläge unterstützt werden könnte. Geht es nach Umsatz wie in Dänemark? Nach dem Abstand zur nächsten Apotheke wie von Dettling vorgeschlagen? Oder nach der Menge der abgegebenen Packungen? In jedem Fall dürfte die Stimmung im Apothekerlager durch eine solche Diskussion auf die Probe gestellt werden. Neiddebatten und Unruhe drohen.

  2. Was ist eine „kleine Apotheke“ oder eine „Landapotheke“? Eng mit der ersten Frage verbunden ist auch die Diskussion über die Bedeutung der Apotheken für die regionale Infrastruktur. Ist jede Apotheke in einem Ort mit weniger als 3000 Einwohnern auch gleich hilfsbedürftig? Und: Gibt es nicht auch in manchen Stadtvierteln Apotheken, die unbedingt erhalten werden sollten? Viele Stadtapotheker weisen beispielsweise darauf hin, dass das Apothekensterben insbesondere in Stadtrandlagen und in Problemvierteln zuschlägt – hier gibt es am wenigsten Kaufkraft und auch nicht so viele Ärzte wie im Stadtzentrum. Aber gerade Problemvierteln brauchen eine niedrigschwellige Gesundheitsberatung durch den Apotheker.

  3. Ist das der Einstieg in die Bedarfsplanung? Diskutiert wird – wie eigentlich bei allen „Plan B“-Lösungen – über die juristische Machbarkeit der Strukturkomponenten. Denn: Seit Jahrzehnten ist in Deutschland die Bedarfsplanung im Apothekenbereich verboten. Unterstützt man nun gezielt durch eine staatliche Maßnahme einzelne Apotheken in bestimmten Regionen, wäre das nichts anderes als ein Eingriff in die Niederlassungsfreiheit, meinen Kritiker der Strukturkomponenten. Dies gilt erst recht dann, wenn man die Auszahlung der Extra-Honorare beispielsweise an den Abstand zur nächsten Apotheke knüpft.

  4. Warum sollten falsch geführte Unternehmen subventioniert werden? Die oben beschriebene Neiddebatte könnte sich auch schnell darauf ausweiten, dass hinterfragt wird, ob die wirtschaftliche Not einer hilfsbedürftigen Apotheke nicht auch in einigen wenigen Fällen damit zusammenhängt, dass der Betrieb schlecht, also unwirtschaftlich geleitet wird. Weder die Apotheker noch die Politik werden sich gerne vorwerfen lassen, dass für die Versorgungsqualität gedachte Gelder in Betrieben verschwinden, die ohnehin nicht mehr zu retten gewesen wären.

  5. Die Krankenkassen. Noch diskutieren die ABDA und das BMG über mögliche neue Honorarkomponenten. Spätestens wenn der dann gefundene Kompromiss im Parlament landet, wird sich auch die Kassen-Lobby dazu äußern. Und wenn die Krankenkassen eines verhindern wollen, dann sind es neue, pauschale Vergütungszuschläge für Apotheker. Derzeit haben die Kassen einen guten Blick über ihre Ausgaben für die Apotheker: Steigt die Packungszahl, steigen auch die Ausgaben für das Apothekenhonorar. Für jedes eingereichte Rezept gibt es ein ausgezahltes Honorar. Bei regionalen Komponenten werden die Kassen versuchen, den Kreis der in Frage kommenden Apotheken so klein wie möglich zu halten. Noch vehementer werden sie versuchen, Extra-Honorare für neue Leistungen zu verhindern. Denn sie hätten überhaupt keine Kontrolle darüber, ob die abgerechneten Leistungen auch wirklich angeboten wurden. Das wiederum hätte neue bürokratische Kontrollmechanismen und Vorgaben für die Apotheker zur Folge. Und bei Nicht-Einhaltung dieser droht den Pharmazeuten was? Richtig, eine Retaxation.

    Ganz unabhängig von der Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Apothekenhonorar ist aber die eigentliche Ursprungsfrage weiterhin ungelöst: Wie geht es weiter mit der Rx-Preisbindung? Neue Honorare für vielleicht sogar noch zu entwickelnde Dienstleistungen oder Struktur-Zahlungen helfen den Apothekern wenig, wenn die Rx-Preisbindung auch nur teilweise aufgehoben wird. Deswegen ist viel wichtiger, mit welchen Lösungen das BMG und die ABDA im eigentlichen Versandhandelskonflikt aufwarten.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Fremd-Verwaltung und -Zerstörung in beliebiger Zeitverzögerung ...

von Christian Timme am 10.11.2018 um 11:33 Uhr

Ein sich veränderndes wirtschaftliches und geduldetes Umfeld bestimmen den Niedergang der klassischen Apotheken. Die „gemeinsamen Unfähigkeiten“ von Politik und Standesorganisationen werden diese Entwicklung nicht aufhalten. Wer sich so „selbstlos“ aufgibt ... kommt um.

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Also

von Peter am 09.11.2018 um 14:17 Uhr

Herr Rohrer, ich verstehe nicht wieso nicht darauf eingegangen wird, wie sich die Packungszahlen eben NICHT entwickelt haben. Seit 2004 749 Mio im Schnitt pro Jahr bei kräftig gestiegenem Preis Gesamt RX GKV und PKV.

Nach intensiver Lektüre der ABDA Zahlen Daten Fakten 2017 muss ich aber zugeben: Entweder bin ich zu blöd, oder es ist blöd gemacht, denn die Zahlen verwischen, vermischen, vermengen sich so, dass zumindest ich bzgl. GKV Packungszahlen rauchende Fragezeichen über meinem Kopf habe :)

Auf Seite 63 der ZDF 2017 finden sich abgegebene RX Packungen iHv 741 Mio, eine Etage tiefer apothekenpflichtige AM verordnet aber nicht RX 123 Mio und in der Summenzeile 864 Mio Packungen GKV, PKV und Sonstige.

Bei den Ausgaben auf Seite 62 der ZDF 2017 finden sich 39,36 Mrd für RX, 1,1 Mrd für verordnete Non RX und in der Summenzeile 40,48 Mrd Arzneimittelverordnungsvolumen GKV, PKV und Sonstige.

Auf Seite 31 der ZDF 2017 finden sich die brutto Gesamtausgaben der GKV iHv 33,66 Mrd bestehen aus FAM, Rezeptur und Verband, OHNE HiMi, die Packungszahlen RX zu Lasten der GKV finde ich jedoch nirgendwo (blind?). Was man aber findet ist die Höhe des brutto Zwangsabschlags der Apotheken iHv 1,090 Mrd Euro auf S 33 was einer Summe von 615 Mio Packungen a 1,77 Abschlag entspräche.

Die Gesamtausgaben der GKV an die Apotheken werden mit 5,17 Mrd netto genannt (da die MwSt. iHv 5,37 Mrd separat für die Gesamtsumme innerhalb der Tabelle aufgeführt ist)

615 Mio Packungen a 8,35 netto vor Zwangsabschlag würden bedeuten 5,135 Mrd OHNE 3% zu berücksichtigen
615 Mio Packungen a 6,87 NACH Zwangsabschlag würden bedeuten 4,225 Mrd ohne 3% zu berücksichtigen, also wohl eher diese Zahl.

Wenn man weiter blättert findet man OTC auf rosa Rezept der GKV verordnet auf Seite 53, 67 Mio Packungen bei hier seltsamerweise 148,6 gesamtverordneten Packungen GKV PKV sonstige anstelle von 123 Mio Packungen wie auf S 63 angegeben.
Auf Seite 49 findet man dann wieder alle GKV FAM 2017 mit einer Summe von 648,4 Mio Packungen.

Ausgehend vom Zwangsabschlag und daraus resultierenden 615 Mio Packungen ist also davon auszugehen, dass 33 Mio Packungen verordnete non RXauf rosa erstattet wurden und der Rest nicht.

Jetzt kann man wieder nur schätzen, 28,28 Mrd Ausgaben netto gesamt, davon 4,225 Mrd Honorar und 944 Mio für 3% auf den EK, Verband, Rezeptur, OTC. Aus dem Bauch würde ich +- 600 Mio für die 3% schätzen. Die Mathematiker hier können es ja mal ausrechnen, ich unterstelle jetzt mal 27,93 Gesamt RX ohne OTC, Verband etc.

Die Tabelle auf S 32 schlüsselt die Ausgabensumme RX dann schön auf.
90,5% von 615 Mio Packungen, also 556,5 Mio liegen bis 100 Euro“ und kosten demnach 9,8 Mrd netto. Ich gehe zudem davon aus, dass das Gros der Rabattverträge mit 4 Mrd im Bereich der RX bis einschliesslich 500 Euro VK liegt.

Die Hochpreiser (ich nehme mal 500-über 1500 zusammen) liegen bei 1,1% der Packungen, 6,765 Mio, und einem Preis von 39,4% der Gesamtausgaben iHv 11 Mrd netto. Das Honorar für diese Packungen beträgt demnach 46,5 Mio, der 3% Anteil daraus 328 Mio.

Was wäre, wenn man bei DIESEN Packungen die 3% unter der Bedingung eines Retaxverbotes nullen würde und das Honorar im Bereich der 98,9% der Packungen bis 500 Euro anheben würde?

Uns fehlen ca 700 Mio, die 328 Mio der Hochpreiser da wieder drauf wäre eine Erhöhung in diesem Bereich bei 608 Mio Packungen um 1,69 netto und echte Kosten für die GKV von 700 Mio.

Anhand der Macht der Kassen wäre es wohl ein Leichtes die Hersteller der teueren RX davon zu überzeugen, dass bei 10,6 Mrd ein Rabatt von 6,6% drin sein muss wodurch die Kassen sogar mit Null aus der Sache herauskämen. Ausserdem könnten die Kassen dann ruhig schlafen wenn sie wissen, dass wir bei den Hochpreisern nur unser Honorar verdienen.

Was die Boni angeht, da lägen die 3% der RX bis 100 Euro im Durchschnittspreis von 17,60 bei 30 Cent, die bis 500 Euro bei einem Durchschnittspreis von 140 Euro bei 3,99.
Da könnte man riskieren das Honorar in seiner Zusammensetzung der neuen Höhe nicht neu zu definieren da sich die Boni an der Zuzahlung orientieren und es weiterhin 5 - 10 Euro Zz fällig wären. Man müsste nur dafür sorgen, dass die GKV keine Rezepte durch Druck auf ihre Mitglieder ins Ausland umleitet um sich das Honorar zu sparen auf das die Versender ja freiwillig verzichten. Dann noch der sowieso gesetzlich schon existierende Korrekturfaktor jährlich angewandt und alles wäre in Butter. ABER, wie ich am Anfang erwähnte, ZDF ist ziemlich verquer geschrieben jedoch sollte es möglich sein die GKV Ausgaben anhand anderer Veröffentlichungen auf den Cent genau zu berechnen.

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Einführung von sozialistischen Verhältnissen? -die sind doch eigentlich obsolet!

von Jan-Uwe Kreuschner am 09.11.2018 um 10:05 Uhr

Bei aller nun plötzlichen Hektik jetzt bitte keinen hastigen Fehler machen!!!
Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Diese sollte auch für Apotheker/-innen gelten (Gleichheitsprinzip!)! Es kann also keine Strukturkomponente geben, bei der "irgendwer" dem einen nimmt und den anderen gibt. Das würde 1. bei einigen zu Enteignung führen (denn große oder auch qualitativ hochwertige Apotheken haben auch höhere Kosten, Stadtapotheken höhere Mieten und höhere Personalkosten durch längere Öffnungszeiten, etc.) und 2. bei anderen zu ungerechtfertigtem Reichtum (geringen Mieten, geringere Kosten, etc.). Das kann man niemals gerecht regeln! Soziaistische Staatspolitiken haben sich nicht bewährt und sollten gerade Herrn Spahn "spinnefeind" sein! Es muss also eine Lösung gefunden werden, die per Sonder-PZN an die Menge der Rezepte oder Rx-Packungen gekoppelt wird (und nicht (!) an den Notdienstfond!), denn der Verbraucher stimmt mit den Füßen ab, hat freie Apothekenwahl und wird sich bei seiner Apothekenwahl an Qualität, Beratung, etc. orientieren, was auch im Sinne der Regierung für zukünftige "Projekte im Gesundheitswesen" sein dürfte - und nur das wird unserer freien Marktwirtschaft gerecht! Wer hier jetzt eine berufspolitische oder gar staatliche Umverteilung anstrebt, schafft damit für die Zukunft den Qualitäts- und Leistungswettbewerb ab! - Ist es das, was für die zukünftige Gesundheitspolitik und für die Bewältigung des demographischen Wandels im Gesundheitsbereich gut ist? Ist es das, was wir als Pharmazeuten wollen? - Ich denke nicht.

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zu kompliziert und ungerecht

von Karl Friedrich Müller am 09.11.2018 um 8:37 Uhr

Das kommt davon. Wenn man sich nicht auf das Wesentliche konzentriert, sondern Nebenschauplätze zulässt und weltfremde Bürokraten die Diskussion bestimmen.
Zunächst brauchen ALLE mehr Honorar. Was wir seit 2004 mehr erhalten haben, ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein und zudem nur die Anpassung sehr alter Vergütungen aus den 70ern den letzten Jahrhunderts.
Hier noch irgendwelche Teile des "Honorars" abzwacken zu wollen und umzuverteilen, ist nicht machbar und ungerecht. Eine Vergütung muss aus dem Topf der Beiträge, also Krankenkassen oder der Steuermittel kommen. Auch der Gedanke, dass der Kranke über eine Zuschlag zum Packungspreis wie beim Notdienstfonds alleine zur Kasse gebeten wird, ist abwegig. Immerhin haben wir noch in Teilen ein Solidarsystem, dass allerdings immer weiter zerstört wird. Dazu der schöne Artikel in der DAZ von Dr. Hontschik, den ich jedem empfehlen kann und ein paar Augen öffnen dürfte.
Klar können Landapotheken unterstützt werden,. Wie viel Sinn macht dass, wenn sich alles und jeder vom Land zurückzieht?
Banken, Ärzte, zum Beispiel. Wenn der Versand und die Sparwut der Bevölkerung Strukturen zerstört? Es gibt Gemeinden, die es schaffen, sich wieder zu beleben. eine Apotheke alleine tut es nicht.
Lustig fand ich den Satz, dass die Krankenkassen nicht kontrollieren könnten, ob eine Apotheke eine vergütete Leistung erbringe oder nicht. Aber in den Arztpraxen, Pflegediensten geht das LOL
Hier zeigt sich einfach die Haltung: APOTHEKEN NEIN DANKE. Die KK, bzw die Vorstände der KK und der GVK haben ein Problem mit Voreingenommenheit und Apotheken Rassismus.
Wenn dann mal die Basishonorierung erhöht ist, dann kann über alles andere gesprochen werden.
Die Gehälter der KK Vorstände und Mitarbeiter werden schließlich auch nach dem "Gießkannenprinzip" angehoben und von allen anderen in Deutschland auch.
Bei uns ein nogo?

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