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Versandhandelskonflikt
Die ABDA bleibt beim Rx-Versandverbot, darf aber über Alternativen verhandeln
Der Gesamtvorstand der ABDA ist am heutigen Donnerstag in Berlin zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen. Es ging darum, das weitere Vorgehen im Versandhandelskonflikt abzustimmen. Inhaltlich bleiben die Apotheker dabei: Die Gleichpreisigkeit muss stehen. Das beste Mittel, um gleiche Preise wieder herzustellen, ist aus Sicht der ABDA weiterhin das Rx-Versandverbot. Allerdings wurde die ABDA-Spitze nun offiziell befähigt, über Alternativen zu verhandeln.
Der Versandhandelskonflikt spitzt sich zu: Wie man hört, war die ABDA-Spitze um Präsident Friedemann Schmidt, BAK-Präsident Andreas Kiefer und DAV-Chef Fritz Becker zuletzt erneut bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), um über die politischen Folgen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung zu diskutieren. Was genau dort besprochen wurde, weiß niemand so richtig. Dem Vernehmen nach soll Spahn den Apothekern aber signalisiert haben, dass er im Bereich des Apothekenhonorars zu Anpassungen bereit sei, wenn man Rx-Boni begrenzt zuließe.
Versandhandelskonflikt
Rx-Versandverbot
In der vergangenen Woche hatte die ABDA daraufhin die Spitzen aller Kammern und Verbände nach Berlin geordert, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Am heutigen Donnerstag war es dann soweit: Ab 10 Uhr saß der Gesamtvorstand zusammen, die Sitzung dauerte bis weit nach 17 Uhr. Dem Vernehmen nach soll heftig diskutiert worden sein – schließlich ging es um eine wegweisende Entscheidung über die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland.
ABDA: Rx-Versandverbot ist das geeignete Mittel
Im Anschluss an die Sitzung gab die ABDA eine Mitteilung heraus. Daraus lässt sich klar ablesen, dass sich an den Grundforderungen der Apotheker wenig geändert hat – auch nach der siebenstündigen Sitzung nicht. Oberstes Ziel ist aus Sicht der Apotheker nach wie vor die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit: „Das Gremium hat seine Position bekräftigt, dass einheitliche Abgabepreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unerlässlich sind.“ Und aus Sicht der Standesvertretung geht dies nach wie vor am besten mit dem Rx-Versandverbot: „Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird nach wie vor als das geeignete Mittel betrachtet, die Folgen des EuGH-Urteils zu bearbeiten und einheitliche Abgabepreise zu garantieren.“
Rein inhaltlich hat die ABDA also keine Kurskorrektur vorgenommen. Allerdings haben die Kammer- und Verbandschefs der ABDA-Spitze signalisiert, dass auch über Alternativen verhandelt werden kann. In der Mitteilung formuliert die ABDA das so: „Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat aber weiterhin das Mandat, mögliche alternative Vorschläge mit den Verantwortlichen zu diskutieren und zu prüfen.“ Allerdings will man sich bei der ABDA die Diskussion nicht mehr länger mit anschauen: Deswegen wären solche „Maßnahmen“ spätestens bis zur ABDA-Mitgliederversammlung zu präsentieren.
Welches Verhandlungsmandat hat die ABDA-Spitze?
Aber warum hat der Gesamtvorstand diese Einschränkung beschlossen? Dem Vernehmen nach soll es ABDA-Präsident Friedemann Schmidt insbesondere darum gegangen sein, zu klären, wie das Verhandlungsmandat der ABDA-Spitze aussieht. Zur Erklärung: Das Rx-Versandverbot ist bei der ABDA Beschlusslage, der geschäftsführende Vorstand hat also den Auftrag, sich für das Verbot einzusetzen. Dass es nun einen Bundesgesundheitsminister gibt, der gerade dieses – im Koalitionsvertrag festgehaltene – Verbot nicht will, stellt die Apotheker vor eine Herausforderung. Nach der heutigen Sitzung ist aber klar: Auch über Alternativen aus dem BMG darf die ABDA-Spitze verhandeln, müsste sie zum Beschluss aber der Mitgliederversammlung im Winter vorlegen.
Allerdings soll das Thema Rx-Versandverbot auch politisch diskutiert worden sein. Mehrere Sitzungsteilnehmer sollen darauf hingewiesen haben, dass die Chancen auf eine tatsächliche Umsetzung des Verbotes derzeit schlecht stehen. Schließlich hat man mit Volker Kauder an der Spitze der Unionsfraktion einen wichtigen Befürworter verloren, sein Nachfolger Ralph Brinkhaus (ebenfalls CDU) hatte sich bereits skeptisch über das Verbot geäußert. Und die juristischen Ausblicke sind auch nicht berauschend: Bei einer Abstimmung der Ministerien über das Verbot ist ein Veto des Justizministeriums wohl wahrscheinlich. Auch aus diesem Grund hat die ABDA-Spitze am heutigen Donnerstag abklären wollen, ob Verhandlungen über Alternativen möglich wären.
Was passiert auf dem Apothekertag?
Nach Informationen von DAZ.online wurde auch lange darüber diskutiert, wie man mit Spahn auf dem in der kommenden Woche anstehenden Deutschen Apothekertag in München umgehen will. Spahn hat in den vergangenen Monaten mehrfach versprochen, eine Lösung zu präsentieren, die keine Rx-Rabatte mehr in Deutschland zulasse. Ganz offensichtlich hat sein Ministerium eine solche Lösung aber nach wie vor nicht präsentiert. Wie wird die ABDA-Spitze also reagieren, wenn der Minister am kommenden Mittwoch plötzlich beispielsweise Honorar-Erhöhungen anbietet, vielleicht auch im Tausch gegen das Rx-Versandverbot? Und wie würde man reagieren, wenn Spahn die ABDA dafür kritisiert, am Rx-Versandverbot „festzukleben“?
Alles Szenarien, die der ABDA-Gesamtvorstand am heutigen Donnerstag durchgespielt haben soll. In ihrer Mitteilung verliert die ABDA-Pressestelle über diese Diskussion aber kein Wort, auch kein Sitzungsteilnehmer will sich öffentlich dazu äußern. Eines scheint sich aber zu zeigen: Viele Standesvertreter rechnen mit einem „konfrontativen“ Apothekertag. Nicht auszuschließen sei es, dass Spahn überraschenderweise Vorschläge präsentiere, die den Apothekern nicht schmecken, heißt es.
7 Kommentare
Ist Spahn so ignorant?
von Heiko Barz am 08.10.2018 um 13:31 Uhr
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Hinterhältig und verlogen
von Karl Friedrich Müller am 05.10.2018 um 16:33 Uhr
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Ein Riesenerfolg bahnt sich an !
von gabriela aures am 05.10.2018 um 13:27 Uhr
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Zu vonny
von Dr.Diefenbach am 05.10.2018 um 10:07 Uhr
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Umgang mit Spahn
von Conny am 05.10.2018 um 8:41 Uhr
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AW: Umgang mit Spahn
von Frank ebert am 05.10.2018 um 11:23 Uhr
so nicht
von Karl Friedrich Müller am 05.10.2018 um 8:00 Uhr
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