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Versandhandelskonflikt
Die ABDA bleibt beim Rx-Versandverbot, darf aber über Alternativen verhandeln
Der Gesamtvorstand der ABDA ist am heutigen Donnerstag in Berlin zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen. Es ging darum, das weitere Vorgehen im Versandhandelskonflikt abzustimmen. Inhaltlich bleiben die Apotheker dabei: Die Gleichpreisigkeit muss stehen. Das beste Mittel, um gleiche Preise wieder herzustellen, ist aus Sicht der ABDA weiterhin das Rx-Versandverbot. Allerdings wurde die ABDA-Spitze nun offiziell befähigt, über Alternativen zu verhandeln.
Der Versandhandelskonflikt spitzt sich zu: Wie man hört, war die ABDA-Spitze um Präsident Friedemann Schmidt, BAK-Präsident Andreas Kiefer und DAV-Chef Fritz Becker zuletzt erneut bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), um über die politischen Folgen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung zu diskutieren. Was genau dort besprochen wurde, weiß niemand so richtig. Dem Vernehmen nach soll Spahn den Apothekern aber signalisiert haben, dass er im Bereich des Apothekenhonorars zu Anpassungen bereit sei, wenn man Rx-Boni begrenzt zuließe.
Versandhandelskonflikt
Rx-Versandverbot
In der vergangenen Woche hatte die ABDA daraufhin die Spitzen aller Kammern und Verbände nach Berlin geordert, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Am heutigen Donnerstag war es dann soweit: Ab 10 Uhr saß der Gesamtvorstand zusammen, die Sitzung dauerte bis weit nach 17 Uhr. Dem Vernehmen nach soll heftig diskutiert worden sein – schließlich ging es um eine wegweisende Entscheidung über die Zukunft des Apothekenwesens in Deutschland.
ABDA: Rx-Versandverbot ist das geeignete Mittel
Im Anschluss an die Sitzung gab die ABDA eine Mitteilung heraus. Daraus lässt sich klar ablesen, dass sich an den Grundforderungen der Apotheker wenig geändert hat – auch nach der siebenstündigen Sitzung nicht. Oberstes Ziel ist aus Sicht der Apotheker nach wie vor die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit: „Das Gremium hat seine Position bekräftigt, dass einheitliche Abgabepreise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unerlässlich sind.“ Und aus Sicht der Standesvertretung geht dies nach wie vor am besten mit dem Rx-Versandverbot: „Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente wird nach wie vor als das geeignete Mittel betrachtet, die Folgen des EuGH-Urteils zu bearbeiten und einheitliche Abgabepreise zu garantieren.“
Rein inhaltlich hat die ABDA also keine Kurskorrektur vorgenommen. Allerdings haben die Kammer- und Verbandschefs der ABDA-Spitze signalisiert, dass auch über Alternativen verhandelt werden kann. In der Mitteilung formuliert die ABDA das so: „Der geschäftsführende Vorstand der ABDA hat aber weiterhin das Mandat, mögliche alternative Vorschläge mit den Verantwortlichen zu diskutieren und zu prüfen.“ Allerdings will man sich bei der ABDA die Diskussion nicht mehr länger mit anschauen: Deswegen wären solche „Maßnahmen“ spätestens bis zur ABDA-Mitgliederversammlung zu präsentieren.
7 Kommentare
Ist Spahn so ignorant?
von Heiko Barz am 08.10.2018 um 13:31 Uhr
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Hinterhältig und verlogen
von Karl Friedrich Müller am 05.10.2018 um 16:33 Uhr
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Ein Riesenerfolg bahnt sich an !
von gabriela aures am 05.10.2018 um 13:27 Uhr
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Zu vonny
von Dr.Diefenbach am 05.10.2018 um 10:07 Uhr
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Umgang mit Spahn
von Conny am 05.10.2018 um 8:41 Uhr
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AW: Umgang mit Spahn
von Frank ebert am 05.10.2018 um 11:23 Uhr
so nicht
von Karl Friedrich Müller am 05.10.2018 um 8:00 Uhr
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