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Gefahr von Leberschäden durch Schöllkraut
Bayer knickt ein – Iberogast-Packungsbeilage wird geändert
Warum konnte Bayer sich bei Iberogast so lange weigern?
Bayer hat dies jedoch nicht ohne weiteres akzeptiert und gegen das Ergebnis dieses BfArM-Verfahrens geklagt. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus, was Bayer zum Vorteil wurde. Denn das BMG bestätigte bereits: „Die Entscheidung des BfArM ist derzeit Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung. Deshalb besteht derzeit keine Verpflichtung des pharmazeutischen Unternehmens zur Umsetzung dieser vorn BfArM angeordneten Textänderungen.“ Und bis heute hat sich der Pharmakonzern somit geweigert, die informierenden Texte zu Iberogast® anzupassen. Die Schweiz war hier vehementer: Die dortige Arzneimittelbehörde Swissmedic hat die Anpassung der Arzneimittelinformation verpflichtend vorgeschrieben.
Schulz-Asche: Skandalös, dass Bayer die BfArM-Anordnung missachtet
Nicht zuletzt hatte die Entscheidung von Swissmedic die Grünen-Gesundheitsexpertin Kordula Schulz-Asche motiviert, in der Causa Iberogast® tätig zu werden. Die Grünen-Politikerin machte das Thema in den vergangenen Monaten zum Politikum und zerrte es in den Bundestag. Schulz-Asche hinterfragte in mehreren Anfragen an die Bundesregierung, welche zusätzlichen Erkenntnisse zu Risiken und Meldungen über Verdachtsfälle zu Iberogast® seit dem abgeschlossenen Stufenplanverfahren des BfArM aus dem Jahr 2008 vorliegen. Die Grünen-Politikerin erklärte im März dieses Jahres im Bundestag: „Es ist skandalös, dass eine Arzneimittelbehörde ausdrücklich von der Einnahme eines Arzneimittels abrät und diese wichtigen Informationen den Betroffenen, also vor allem Schwangeren und Kranken, vorenthalten werden“. Das BfArM sage „klipp und klar“, dass Iberogast® von Schwangeren und Stillenden nicht eingenommen werden soll.
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Nachdem die Iberogast-Nebenwirkungen in den vergangenen Wochen wieder aus der öffentlichen Debatte verschwanden, drängte das BfArM zuletzt auf eine Umsetzung seiner Anordnung: Denn während der nun seit Jahren dauernden Weigerung Bayers, die Produktinformationsänderungen anzupassen, mehrten sich zuletzt wieder Meldungen zur unerwünschten Leberwirkung. Das Nutzen-Risiko-Profil des pflanzlichen Komplex-Arzneimittels wurde somit weiter in ein fragwürdiges Licht gerückt.
Am heutigen Mittwoch teilte das BfArM gegenüber DAZ.online mit, dass im Juli 2018
ein Fall bekannt wurde, bei dem es zu einem Leberversagen mit Lebertransplantation kam, der
letztlich tödlich endete. Das war laut Aussage des BfArM
ausschlaggebend, Bayer vermehrt Druck zu machen: Die Behörde hätte Bayer bei einer weiteren Weigerung einen Sofortvollzug angeordnet, teilte das BfArM mit.
Dem will Bayer
wohl lieber aus dem Weg gehen: Wie nun bekannt wurde, ändert Bayer die Gebrauchs- und Fachinformation wie vom BfArM angeordnet. Bis in vier Wochen
will der Pharmakonzern die Maßnahmen umgesetzt haben. Das BfArM behält sich
jedoch weiterhin vor, den Sofortvollzug auszusprechen, sollte Bayer
den eingegangenen Verpflichtungen wider Erwarten nicht nachkommen.
3 Kommentare
Warnhinweis?
von p am 12.09.2018 um 10:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Warnhinweis
von Stefan Haydn am 13.09.2018 um 14:40 Uhr
AW: Warnhinweis
von Herrmann am 31.10.2019 um 22:07 Uhr
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