- DAZ.online
- News
- Politik
- BAH fordert Abschaffung ...
Unwirtschaftlich und überholt
BAH fordert Abschaffung der Importförderklausel
Für rege Diskussion sorgte in der vergangenen Woche die Überlegung der Lunapharm-Taskforce, Parallelimporte künftig zu verbieten. Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) sieht darin durchaus eine Möglichkeit, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen, während der Verband der Importeure verständlicherweise dagegen hält. Nun hat sich auch der BAH dazu geäußert.
Öffnet die Möglichkeit des freien Verkehrs von Waren innerhalb der EU und somit auch für Arzneimittel kriminellen Machenschaften Tür und Tor? Jüngster Arzneimittelskandal, bei dem der Parallelimporteur Lunapharm mit die Fäden zog, stößt zumindest diesen Gedankengang an. Auch die mit der Aufklärung des Lunapharm-Skandals betraute Taskforce ist in der vergangenen Woche zu möglichen Vorschlägen gelangt, um künftig derartige Arzneimittelzwischenfälle zu verhindern. Unter anderem stießen die Experten, zu denen auch Professor Martin Schulz (AMK) und Professor Wolf-Dieter Ludwig (AkdÄ) gehörten, an, die Importförderquote abzuschaffen. Auch ein Verbot des Parallelimports war im Gespräch.
Pharmaverband zu Lunapharm-Affäre
Weg mit den Parallelimporten?
Sondersitzung im Landtag
Lunapharm: Warum die Gesundheitsgefahr so schwierig zu beurteilen ist
Streit um Importarzneimittel
Importeure: Lunapharm-Taskforce von ABDA instrumentalisiert
Abschaffung der Importförderklausel sorgt für gemischte Gefühle bei Pharmaverbänden
Dass nicht alle Pharmaverbände diese Überlegung gut finden, ist verständlich. Erachtet der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) die Abschaffung der Importförderklausel für längst überholt, begrüßt der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschland (VAD) dies verständlicherweise nicht, und schon gar nicht ein Verbot des Parallelimportes.
Auf Nachfrage von DAZ.online hat nun auch Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), zur Frage der Abschaffung der Importförderung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit dem Fall „Lunapharm“ Stellung genommen.
Importförderklausel verschärft Lieferengpässe
Auf die Frage, ob der BAH eine Abschaffung sowohl der Importquote für den deutschen Apothekenmarkt als auch der Parallelimporte generell befürwortet, antwortet Kortland: „Der BAH befürwortet seit jeher eine Abschaffung der Importförderklausel (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V), also der Förderung von Parallel- und Reimporten, und damit auch der Importquote für Apotheken gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 129 Abs. 2 SGB V.“
Er begründet dieses Statement gleich mehrfach: „Zum einen übertreffen die Einsparungen durch andere Steuerungsinstrumente wie Rabattverträge, Festbeträge oder Herstellerzwangsrabatte im Gesundheitssystem die Einsparungen durch Importe um ein Vielfaches. Zum anderen gefährden die gerade bei Importen immer wieder auftretenden Lieferschwierigkeiten die Patientenversorgung“. Hinzu komme, dass der pharmazeutische Unternehmer wegen des freien Warenverkehrs in Europa die Verbreitung seiner Produkte nur schwer steuern kann. Somit entzögen die Importe letztlich gerade den Ländern, deren Gesundheitsversorgung eigentlich von den dort niedrigeren Produktpreisen profitieren sollte, genau diese Produkte wieder.
Allerdings ist eine Abschaffung von parallelimportierten Arzneimitteln nicht einfach möglich – da dies die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes nicht zulasse, so Kortland.
Deutschland zunehmend Ausfuhrland für Parallelimporteure
Diesen Aspekt führt auch der vfa an, jedoch sieht der Verband forschender Arzneimittelhersteller hier zunehmend auch Deutschland im Nachsehen. So argumentiert der vfa, dass Deutschland zunehmend Ausfuhrland für Parallelimporteure ist, was wohl eine zuverlässige Verfügbarkeit von Arzneimitteln hierzulande empfindlich trifft.
Parallelimporte wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll
Jedoch könnte nach Ansicht des BAH allein ein Zurücknehmen der Importklausel die Lage entschärfen: „Eine Abschaffung der Importförderklausel würde sicherlich positiv zum Fälschungsschutz beitragen.“ Die bei Importen oft langen Lieferketten und komplexen Transportwege über Zwischenhändler und Ländergrenzen hinweg böten ein relativ großes Einfallstor für Arzneimittelfälscher, weil die beteiligten nationalen Behörden diese Ketten und Wege oft nicht mehr nachvollziehen und kontrollieren könnten, so der BAH.
Rabattverträge sparen mehr als Importe
Wie auch der vfa sieht der BAH eigentlich keinen wirtschaftlichen Nutzen von Parallelimporten seit Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Januar 2011:
Reimporte und Parallelimporte von Arzneimitteln haben per se keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen."
Die Importeure profitierten lediglich von dem unterschiedlichen Preisniveau, das innerhalb der EU-Staaten bestehe. Und weiter: „Im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2018 lag der Gesamtumsatz der AMNOG-Präparate, welche die Frühe Nutzenbewertung abschließend durchlaufen haben, bei etwa sieben Milliarden Euro (AVP). Arzneimittelimporte hatten daran nur einen Anteil von etwa 2 Prozent.“
Auch der vfa führt Zahlen an, die seiner Ansicht nach untermauern, dass wirtschaftlich gesehen, Parallelimporte überholt sind. So seien 2016 mit Hilfe von Parallelimporten Einsparungen von 66,9 Millionen Euro erzielt worden. Zum Vergleich: Durch ein anderes Kostendämpfungsinstrument, nämlich Einzelverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen, seien im gleichen Jahr jedoch 3,9 Milliarden Euro gespart worden.
2 Kommentare
volle Zustimmung zu Beitrag von Herrn Jörg Geller
von Chris am 05.09.2018 um 11:59 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
BAH
von Jörg Geller am 04.09.2018 um 17:42 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.