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Unwirtschaftlich und überholt
BAH fordert Abschaffung der Importförderklausel
Importförderklausel verschärft Lieferengpässe
Auf die Frage, ob der BAH eine Abschaffung sowohl der Importquote für den deutschen Apothekenmarkt als auch der Parallelimporte generell befürwortet, antwortet Kortland: „Der BAH befürwortet seit jeher eine Abschaffung der Importförderklausel (§ 129 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V), also der Förderung von Parallel- und Reimporten, und damit auch der Importquote für Apotheken gemäß der Rahmenvereinbarung nach § 129 Abs. 2 SGB V.“
Er begründet dieses Statement gleich mehrfach: „Zum einen übertreffen die Einsparungen durch andere Steuerungsinstrumente wie Rabattverträge, Festbeträge oder Herstellerzwangsrabatte im Gesundheitssystem die Einsparungen durch Importe um ein Vielfaches. Zum anderen gefährden die gerade bei Importen immer wieder auftretenden Lieferschwierigkeiten die Patientenversorgung“. Hinzu komme, dass der pharmazeutische Unternehmer wegen des freien Warenverkehrs in Europa die Verbreitung seiner Produkte nur schwer steuern kann. Somit entzögen die Importe letztlich gerade den Ländern, deren Gesundheitsversorgung eigentlich von den dort niedrigeren Produktpreisen profitieren sollte, genau diese Produkte wieder.
Allerdings ist eine Abschaffung von parallelimportierten Arzneimitteln nicht einfach möglich – da dies die Rechtsprechung der Europäischen Gerichtshofes nicht zulasse, so Kortland.
Deutschland zunehmend Ausfuhrland für Parallelimporteure
Diesen Aspekt führt auch der vfa an, jedoch sieht der Verband forschender Arzneimittelhersteller hier zunehmend auch Deutschland im Nachsehen. So argumentiert der vfa, dass Deutschland zunehmend Ausfuhrland für Parallelimporteure ist, was wohl eine zuverlässige Verfügbarkeit von Arzneimitteln hierzulande empfindlich trifft.
2 Kommentare
volle Zustimmung zu Beitrag von Herrn Jörg Geller
von Chris am 05.09.2018 um 11:59 Uhr
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BAH
von Jörg Geller am 04.09.2018 um 17:42 Uhr
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