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Unwirtschaftlich und überholt
BAH fordert Abschaffung der Importförderklausel
Parallelimporte wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll
Jedoch könnte nach Ansicht des BAH allein ein Zurücknehmen der Importklausel die Lage entschärfen: „Eine Abschaffung der Importförderklausel würde sicherlich positiv zum Fälschungsschutz beitragen.“ Die bei Importen oft langen Lieferketten und komplexen Transportwege über Zwischenhändler und Ländergrenzen hinweg böten ein relativ großes Einfallstor für Arzneimittelfälscher, weil die beteiligten nationalen Behörden diese Ketten und Wege oft nicht mehr nachvollziehen und kontrollieren könnten, so der BAH.
Rabattverträge sparen mehr als Importe
Wie auch der vfa sieht der BAH eigentlich keinen wirtschaftlichen Nutzen von Parallelimporten seit Einführung des AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz) im Januar 2011:
Reimporte und Parallelimporte von Arzneimitteln haben per se keinen nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzen."
Die Importeure profitierten lediglich von dem unterschiedlichen Preisniveau, das innerhalb der EU-Staaten bestehe. Und weiter: „Im Zeitraum von Juli 2017 bis Juni 2018 lag der Gesamtumsatz der AMNOG-Präparate, welche die Frühe Nutzenbewertung abschließend durchlaufen haben, bei etwa sieben Milliarden Euro (AVP). Arzneimittelimporte hatten daran nur einen Anteil von etwa 2 Prozent.“
Auch der vfa führt Zahlen an, die seiner Ansicht nach untermauern, dass wirtschaftlich gesehen, Parallelimporte überholt sind. So seien 2016 mit Hilfe von Parallelimporten Einsparungen von 66,9 Millionen Euro erzielt worden. Zum Vergleich: Durch ein anderes Kostendämpfungsinstrument, nämlich Einzelverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen, seien im gleichen Jahr jedoch 3,9 Milliarden Euro gespart worden.
2 Kommentare
volle Zustimmung zu Beitrag von Herrn Jörg Geller
von Chris am 05.09.2018 um 11:59 Uhr
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BAH
von Jörg Geller am 04.09.2018 um 17:42 Uhr
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