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Terminservice- und Versorgungsgesetz
Rabattsperre beim Großhandelsfixum soll ab Januar 2019 gelten
Die Rabattsperre für das Großhandelsfixum soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schon Anfang 2019 in Kraft treten. Das geht aus einem Zeitplan des Terminservice-Versorgungsgesetzes vor, der DAZ.online vorliegt. Zuletzt hatte es Spekulationen darüber gegeben, ob die Fixierung des Großhandelshonorars wiederum eine Begrenzung für Skonti bedeutet.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist ein sogenanntes Omnibusgesetz: Das BMG will mit dem Vorhaben hauptsächlich die Terminvergabe im ambulanten ärztlichen Bereich verbessern, hat in den Referentenentwurf aber auch zahlreiche andere Regelungen gepackt, die anderen Versorgungsbereichen zuzuordnen sind. Für die Apotheker sind insbesondere zwei Regelungen im Entwurf relevant: Erstens will das BMG nach dem sogenannten Skonto-Urteil klarstellen, dass das Großhandelsfixum in Höhe von 70 Cent nicht rabattierbar ist. Zweitens sollen Krankenkassen künftig stets die beiden günstigsten Impfstoffe bezahlen, wenn es eine regionale Vereinbarung mit den Landesapothekerverbänden gibt. Damit will das BMG auf die diesjährigen Querelen in der Grippeimpfstoffversorgung reagieren.
DAZ.online liegt nun der Zeitplan für das Vorhaben vor: Kürzlich hatte im Ministerium die nicht-öffentliche Fachanhörung stattgefunden. Schon bald, also in den kommenden zwei bis drei Wochen, könnte dann ein Kabinettsentwurf vorliegen. Beschließt das Bundeskabinett den Vorschlag aus dem Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ist noch im September 2018 die 1. Lesung im Bundestag geplant.
Offensichtlich ist dafür sogar
schon die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vorgesehen, die zwischen dem
10. und 14. September stattfindet – denn am 21. September soll das Vorhaben
schon erstmals im Bundesrat besprochen werden. Ebenso flott geht es weiter:
Schon im Oktober will der Gesetzgeber das Papier in 2. und 3. Lesung beschließen,
im November ist dann der zweite Durchgang in der Länderkammer geplant. Klappt
das alles so wie vorgesehen, stünde einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2019
nichts mehr im Wege. Ursprünglich hatte Spahn das für April 2019 ins Auge gefasst.
7 Kommentare
GH-Fixierung
von Uwe Hansmann am 01.09.2018 um 10:48 Uhr
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Ja, immer diese Spitzfindigkeiten ...
von Reinhard Herzog am 31.08.2018 um 13:15 Uhr
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Spahn
von Conny am 31.08.2018 um 11:43 Uhr
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2019-Mut zur Veränderung !
von Ulrich Ströh am 31.08.2018 um 11:36 Uhr
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AW: 2019-Mut zur Veränderung
von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:48 Uhr
!
von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:15 Uhr
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AW: !
von Peter Lahr am 31.08.2018 um 14:02 Uhr
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