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Terminservice- und Versorgungsgesetz
Rabattsperre beim Großhandelsfixum soll ab Januar 2019 gelten
Die Rabattsperre für das Großhandelsfixum soll nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schon Anfang 2019 in Kraft treten. Das geht aus einem Zeitplan des Terminservice-Versorgungsgesetzes vor, der DAZ.online vorliegt. Zuletzt hatte es Spekulationen darüber gegeben, ob die Fixierung des Großhandelshonorars wiederum eine Begrenzung für Skonti bedeutet.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist ein sogenanntes Omnibusgesetz: Das BMG will mit dem Vorhaben hauptsächlich die Terminvergabe im ambulanten ärztlichen Bereich verbessern, hat in den Referentenentwurf aber auch zahlreiche andere Regelungen gepackt, die anderen Versorgungsbereichen zuzuordnen sind. Für die Apotheker sind insbesondere zwei Regelungen im Entwurf relevant: Erstens will das BMG nach dem sogenannten Skonto-Urteil klarstellen, dass das Großhandelsfixum in Höhe von 70 Cent nicht rabattierbar ist. Zweitens sollen Krankenkassen künftig stets die beiden günstigsten Impfstoffe bezahlen, wenn es eine regionale Vereinbarung mit den Landesapothekerverbänden gibt. Damit will das BMG auf die diesjährigen Querelen in der Grippeimpfstoffversorgung reagieren.
DAZ.online liegt nun der Zeitplan für das Vorhaben vor: Kürzlich hatte im Ministerium die nicht-öffentliche Fachanhörung stattgefunden. Schon bald, also in den kommenden zwei bis drei Wochen, könnte dann ein Kabinettsentwurf vorliegen. Beschließt das Bundeskabinett den Vorschlag aus dem Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ist noch im September 2018 die 1. Lesung im Bundestag geplant.
Offensichtlich ist dafür sogar
schon die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vorgesehen, die zwischen dem
10. und 14. September stattfindet – denn am 21. September soll das Vorhaben
schon erstmals im Bundesrat besprochen werden. Ebenso flott geht es weiter:
Schon im Oktober will der Gesetzgeber das Papier in 2. und 3. Lesung beschließen,
im November ist dann der zweite Durchgang in der Länderkammer geplant. Klappt
das alles so wie vorgesehen, stünde einem Inkrafttreten zum 1. Januar 2019
nichts mehr im Wege. Ursprünglich hatte Spahn das für April 2019 ins Auge gefasst.
Was passiert mit den Skonti?
Gerade um den Passus rund um die Fixierung des Großhandelshonorars hatte es in den vergangenen Wochen viel Spekulation gegeben. Der vom BMG im Referentenentwurf geplante Text scheint unauffällig zu sein. Dort steht zur Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV): „Bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, durch den Großhandel an Apotheken oder Tierärzte ist ein Festzuschlag von 70 Cent sowie die Umsatzsteuer zu erheben; zusätzlich darf auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers ohne die Umsatzsteuer höchstens ein Zuschlag von 3,15 Prozent, höchstens jedoch 37,80 Euro erhoben werden.“ Sprachlich liegt hier eine kleine Umstellung vor, die aber bedeutend ist: Das 70-Cent-Fixum „ist“ zu erheben, der prozentuale Teil der Marge „darf“ erhoben werden.
Von der seit Jahren diskutierten Frage, ob die Sperre auch für Skonti gilt, die Großhändler den Apothekern für eingehaltene Zahlungsziele gewähren, ist im Gesetzestext also nicht die Rede. Schaut man allerdings in die Gesetzesbegründung, trifft das BMG sehr wohl auch dazu eine Aussage: „Es wird gesetzlich klargestellt, dass der pharmazeutische Großhandel bei der Arzneimittelabgabe den Festzuschlag von 70 Cent auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers nach der Arzneimittelpreisverordnung zwingend aufschlagen muss und auf diesen Betrag keine Rabatte oder Skonti gewähren darf.“ Die ABDA hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetz gegen diese Formulierung gewehrt und vor einer „Fehlinterpretation“ gewarnt, schließlich seien Skonti handelsüblich und „auf den gesamten Apothekeneinkaufspreis“ zulässig.
Noch ist in dieser Geschichte nicht das letzte Wort gesprochen: Wenn die Regierungsfraktionen es für nötig halten, können sie den Entwurf aus dem BMG jederzeit durch Änderungsanträge abändern und dann verändert beschließen.
7 Kommentare
GH-Fixierung
von Uwe Hansmann am 01.09.2018 um 10:48 Uhr
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Ja, immer diese Spitzfindigkeiten ...
von Reinhard Herzog am 31.08.2018 um 13:15 Uhr
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Spahn
von Conny am 31.08.2018 um 11:43 Uhr
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2019-Mut zur Veränderung !
von Ulrich Ströh am 31.08.2018 um 11:36 Uhr
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AW: 2019-Mut zur Veränderung
von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:48 Uhr
!
von Christiane Patzelt am 31.08.2018 um 11:15 Uhr
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AW: !
von Peter Lahr am 31.08.2018 um 14:02 Uhr
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